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Durchsuchung | bpb.de

Durchsuchung

Ermittlungsmaßnahme, die zum Auffinden von Interner Link: Beweismitteln (z. B. Diebesgut) oder zur Ergreifung des Interner Link: Beschuldigten möglich ist. Sie betrifft sowohl Räumlichkeiten (z. B. auch das Kraftfahrzeug) als auch die Person selbst und ihr gehörende Sachen. Auch bei anderen Personen kann eine D. zu diesen Zwecken erfolgen. Werden bei der D. relevante Gegenstände aufgefunden, erfolgt eine Interner Link: Beschlagnahme. Die D. unterliegt dem Interner Link: Richtervorbehalt. Zur Nachtzeit (21.00 bis 6.00 Uhr) bedarf die D. einer Wohnung mit wenigen Ausnahmen einer besonderen Anordnung. Die engen Voraussetzungen der D. von Wohnungen sind Ausfluss des Art. 13 GG (siehe Interner Link: Wohnung, Unverletzlichkeit der).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten