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Jugendamt

Aus der früher sog. Jugendwohlfahrt entstandene Interner Link: Behörde für das Interner Link: Kinder- und Jugendhilferecht, die regelmäßig eng mit dem Interner Link: Familiengericht zusammenarbeitet. Wird auch als Amtsvormund, u. a. für minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge bestellt (Interner Link: Vormundschaft). Siehe auch Interner Link: Jugendgerichtshilfe (JGH)

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten