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Krankheit

Im Sinne des Interner Link: Sozialrechts regelwidriger körperlicher, geistiger oder seelischer Gesundheitszustand. Alterstypische Veränderungen der körperlichen Leistungsfähigkeit sind hingegen keine K. In den verschiedenen Bereichen des Sozialrechts werden an den Begriff der K. ggf. weitere Anforderungen gestellt. So setzt der Begriff im Bereich der gesetzlichen Interner Link: Krankenversicherung zusätzlich voraus, dass der regelwidrige Gesundheitszustand entweder behandlungsbedürftig ist oder Interner Link: Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat oder beide genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten