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Mehrheitswahlrecht | bpb.de

Mehrheitswahlrecht

Beim M. wird das Wahlgebiet in Wahlkreise eingeteilt. Die Bewerber, die den Wahlkreis gewinnen, vertreten diesen im Interner Link: Parlament. In manchen Interner Link: Staaten wird eine absolute Mehrheit, in anderen nur eine relative Mehrheit gefordert (Interner Link: Mehrheit, absolute, einfache und relative), um einen Wahlkreis zu gewinnen. Das M. begünstigt große Parteien (Interner Link: Partei, politische) und Parteienbündnisse. Eine Gefahr des M. ist, dass die Mehrheit die Wahlkreise zu ihren Gunsten zuschneidet, indem z. B. die Wahlkreise der gegnerischen Parteien relativ homogen sind, also wenige der eigenen Stimmen »unter den Tisch fallen«, während die eigenen Wahlkreise eher heterogen sind, sodass viele der gegnerischen Stimmen ohne Erfolg bleiben.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten