Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Personengesellschaft | bpb.de

Personengesellschaft

Art der Interner Link: Gesellschaft. Sie besteht aus mehreren Interner Link: Personen (Gesellschafter), die oft persönlich in der P. mitarbeiten. Die Leitung haben grundsätzlich alle Gesellschafter, es sei denn, sie vereinbaren im Gesellschaftsvertrag etwas anderes. Die Mitgliedschaft kann nur mit Einverständnis der anderen Gesellschafter übertragen oder vererbt werden. Typisch für die P. ist auch die persönliche und unbegrenzte Haftung der Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft. Beispiele sind die Interner Link: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Die P. ist der Gegensatz zur Interner Link: Kapitalgesellschaft.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten