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Ratifikation | bpb.de

Ratifikation

Völkerrechtliche Verträge (Interner Link: Vertrag, völkerrechtlicher) werden in einem besonderen Verfahren beschlossen. Zunächst wird der Interner Link: Vertrag von den zuständigen Fachbehörden der Vertragsstaaten ausgehandelt, d. h., man einigt sich auf Ziel und Mittel des Vertrages. Anschließend wird der Vertrag von Regierungsvertretern der Vertragsstaaten unterzeichnet. Das bedeutet, dass die Interner Link: Regierung sich mit dem Ergebnis einverstanden erklärt und den Vertragsentwurf »zu Hause« in das Interner Link: Gesetzgebungsverfahren einbringen will. Die Verträge müssen – wie andere Gesetze auch – vom Interner Link: Parlament des jeweiligen Interner Link: Staates beschlossen werden. Haben die Parlamente der Vertragsstaaten zugestimmt, kann der Vertrag ratifiziert werden, was meist durch das Staatsoberhaupt geschieht, in Deutschland durch den Interner Link: Bundespräsidenten. Die R. ist also die Erklärung, den Vertrag zu akzeptieren und als verbindlich zu erachten. Anschließend wird er seinem vereinbarten Inhalt nach ausgefertigt und verkündet.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten