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Schöffengericht, erweitertes | bpb.de

Schöffengericht, erweitertes

Schöffengerichtsabteilung beim Interner Link: Amtsgericht (AG) in Strafsachen, die mit 2 Interner Link: Berufsrichtern und 2 Interner Link: Schöffen besetzt ist. Kann auf Antrag der Interner Link: Staatsanwaltschaft angerufen werden wegen des Umfanges der Sache, z. B. bei sehr umfangreicher Interner Link: Beweisaufnahme.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten