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Sozialauswahl

Für die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung (vgl. Interner Link: Kündigungsschutzgesetz (KSchG)) ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber die letztlich zu kündigenden Arbeitnehmer im Rahmen einer S. auswählt. Dabei werden die am wenigsten sozial schutzwürdigen Arbeitnehmer anhand der Kriterien Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, gesetzliche Unterhaltspflichten (Interner Link: Unterhalt) und anerkannte Interner Link: Schwerbehinderungen bestimmt.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten