Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Standardmaßnahme, polizeiliche | bpb.de

Standardmaßnahme, polizeiliche

Die Polizeigesetze (PolG) der Interner Link: Länder sehen eine Reihe sog. S. vor, welche die Interner Link: Polizei ergreifen kann, um eine Interner Link: Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Dazu gehören: die Identitätsfeststellung sowie jegliche damit zusammenhängende Interner Link: erkennungsdienstliche Behandlung; die Vorladung zur Vernehmung; die Erhebung von personenbezogenen Daten sowie deren Speicherung und Verarbeitung; der Interner Link: Platzverweis; der Interner Link: Gewahrsam von Personen oder die Freiheitsentziehung; die Interner Link: Durchsuchung von Interner Link: Personen oder Interner Link: Sachen und Wohnungen und schließlich die Interner Link: Beschlagnahme, Verwahrung und Verwertung von Sachen. Die Interner Link: Tatbestandsvoraussetzungen, die vorliegen müssen, um diese Maßnahmen ergreifen zu dürfen, sind unterschiedlich streng gefasst, je nach Maßnahme und je nach Landesgesetz.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten