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Straftat | bpb.de

Straftat

Tatsächliches Verhalten, das vom Interner Link: Gesetzgeber bei Vorliegen aller Interner Link: Strafbarkeitsvoraussetzungen (z. B. Interner Link: Strafantrag, Interner Link: Strafmündigkeit, Geltung des deutschen Interner Link: Strafrechts mit Interner Link: Geldstrafe oder Interner Link: Freiheitsstrafe bedroht ist. Beispiele: Interner Link: Diebstahl, Interner Link: Totschlag, Interner Link: Körperverletzung.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten