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Sitzverteilung im 18. Deutschen Bundestag | Bundestagswahlen | bpb.de

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Sitzverteilung im 18. Deutschen Bundestag

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Die stärkste Partei, die im 18. Deutschen Bundestag eingezogen ist, ist die CDU mit 255 Sitzen. Ihre Schwesterpartei, die CSU, kam auf 56 Sitze. Die SPD als zweitstärkste Partei konnte 193 Sitze auf sich vereinen. Die absolute Mehrheit lag bei 316 von insgesamt 631 Sitzen.

Klicken Sie auf die Grafik, um das PDF zu öffnen. (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Fakten

Zu Beginn der Legislaturperiode sitzen im 18. Deutschen Bundestag 631 Abgeordnete – davon 598 nach § 1 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes, vier Überhangmandate und 29 Ausgleichsmandate – eine Neuerung seit der Wahlrechtsreform von 2012. 2009 waren 622 Abgeordnete im Bundestag vertreten.

Die CDU entsendete 255 Abgeordnete ins Parlament und hat somit die meisten Sitze hinzugewonnen. Im Jahr 2009 konnte sie nur 194 Sitze auf sich vereinen. Auch die CSU hat an Sitzen hinzugewonnen, von 45 im Jahr 2009 auf 56 Sitze 2013. Zusammengenommen stellte die Unionsfraktion demnach 311 Abgeordnete im 18. Deutschen Bundestag und ist somit die stärkste Fraktion im Parlament geblieben.

Die SPD wurde nach der Union wieder die zweitstärkste Fraktion im Bundestag mit 193 Abgeordneten. Auch sie hat im Vergleich zu 2009 Sitze hinzugewonnen, damals hatte sie lediglich 146 Sitze im Parlament.

Die Linke zog in den 18. Deutschen Bundestag mit 64 Abgeordneten ein und verlor somit zwölf Sitze zu 2009, als sie noch 76 Parlamentarier stellen konnte.

Auch die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen ist kleiner geworden, sie hatte 2009 noch 68 Abgeordnete im Plenum und ab 2013 nur noch 63 Sitze zur Verfügung.

Von den vier Überhangmandaten entfielen alle auf die CDU (je eines in Brandenburg, Sachsen Anhalt, Thüringen und Saarland). Darüber hinaus gab es bei dieser Wahl 29 Ausgleichsmandate, von denen 13 auf die CDU entfielen, zehn auf die SPD, vier auf die Linke sowie zwei auf Bündnis 90/Die Grünen.

Datenquelle

Der Bundeswahlleiter