Arbeitslosenversicherung
Die erste staatliche Arbeitslosenversicherung stammt aus den 1920er Jahren. Doch bereits die Weltwirtschaftskrise 1929 zeigte ihre Mängel deutlich auf. Eine Dauerarbeitslosigkeit konnte das Modell nicht auffangen. Seitdem wurde das Versicherungssystem zahlreichen Reformen unterzogen.Die beitragsfinanzierte Erwerbslosenfürsorge nach der Reichsverordnung vom 15. Oktober 1923 vergab ihre Leistungen nach Kriterien der Bedürftigkeit. Das Versicherungssystem entstand mit dem Arbeitsvermittlungs- und Arbeitslosenversicherungs-Gesetz (AVAVG) vom 16. Juli 1927, das einen Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld ohne Bedürftigkeitsprüfung festschrieb. Die Kopplung an die Vermittelbarkeit beschränkte den Leistungsempfang auf Personen, die arbeitsfähig und -willig sowie unfreiwillig arbeitslos waren. Die Mittel wurden zu gleichen Teilen von Versicherten und Arbeitgebern aufgebracht, wobei der Höchstsatz 3 Prozent des Grundlohns betrug. Die Konstruktionsmängel der Arbeitslosenversicherung offenbarten sich unmittelbar nach ihrer Einführung.

