Fürsorge / Sozialhilfe
Öffentliche Fürsorge ist ein wichtiger Bestandteil der Sozialpolitik. Zuletzt veränderte die Hartz IV-Reform von 2005 das deutsche Fürsorgesystem erheblich. Dieses Kapitel beleuchtet die Anfänge und Entwicklungen der öffentlichen Fürsorge in Deutschland.Seit 1924 legten allgemeine Reichsgrundsätze die Bestimmungen zu "Art und Maß der öffentlichen Fürsorge" fest, ohne jedoch eine einheitliche Höhe der Unterstützungssätze vorzuschreiben. In der Zwischenkriegszeit stand die Entwicklung der Fürsorgeempfängerstatistik in engem Zusammenhang mit anderen Teilen des Sozialleistungssystems. Mit dem Zusammenbruch des Sozialversicherungssystems im Jahr 1945 schloss die Fürsorge die Lücken bei der Unterstützung der Hilfsbedürftigen. In allen Besatzungszonen verzeichnete man Fürsorgequoten von bis zu 6 Prozent der Gesamtbevölkerung.[1] Meistenteils handelte es sich bei den Unterstützungsempfängern um Flüchtlinge und Vertriebene, die zu Millionen aus den Ostgebieten eingeströmt waren. Während die DDR den Unterstützungsempfang über eine forcierte Arbeitsintegration rasch abbaute, blieb in der Bundesrepublik ein Sockel von rund einer Million Fürsorgeempfängern bestehen.
