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Zusammenarbeit zwischen Sozialer Arbeit und Sicherheitsbehörden | Infodienst Radikalisierungsprävention | bpb.de

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Zusammenarbeit zwischen Sozialer Arbeit und Sicherheitsbehörden Kooperation und Konflikt zwischen Akteuren in der Präventions- und Distanzierungsarbeit im Bereich des islamistischen Extremismus

Carmen Figlestahler Katja Schau

/ 13 Minuten zu lesen

Wenn Akteure der Sozialen Arbeit und Sicherheitsbehörden im Bereich des islamistischen Extremismus zusammenarbeiten, müssen Zuständigkeiten, Falleinschätzungen und der Umgang mit Informationen immer wieder ausgehandelt werden. Auf Basis einer empirischen Fallstudie betrachten die Mitarbeiterinnen des Deutschen Jugendinstituts, Carmen Figlestahler und Katja Schau, wie in Kooperationen die unterschiedlichen professionellen Selbstverständnisse auch konflikthaft aufeinandertreffen. Dabei zeigt sich erstens, dass der vertrauensvolle Beziehungsaufbau zu den Adressatinnen und Adressaten in der Sozialen Arbeit ein umkämpftes Gut ist. Zweitens kann die Soziale Arbeit bewusst – unter Rückbezug auf ihre Prinzipien – eine fachliche Grenze ziehen und dadurch ihre Verhandlungsposition als zivilgesellschaftlicher Akteur stärken.

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Dieser Beitrag ist Teil der Interner Link: Infodienst-Serie "Kooperation von Akteuren in der Islamismusprävention".

An der Präventions- und Distanzierungsarbeit im Bereich des demokratiefeindlichen Islamismus sind vor allem zwei Professionen beteiligt: Soziale Arbeit und Sicherheitsbehörden beziehungsweise Zivilgesellschaft und Staat. Nicht in allen Fällen kann man Sicherheitsbehörden und Staat gleichsetzen. Wenn staatliche Akteure, wie zum Beispiel Koordinierungsstellen, in Jugend- oder Sozialministerien angesiedelt sind, können sie sich auch an den Prinzipien der Sozialen Arbeit orientieren.

In der Auseinandersetzung mit demokratiefeindlichem Islamismus kooperieren beide Professionen auf verschiedenen Ebenen miteinander. Vor allem in der indizierten Präventions- und Distanzierungsarbeit müssen sich Praktikerinnen und Praktiker mit der Frage beschäftigen, wer mit welchen Diagnoseverfahren Falleinschätzungen vornimmt oder welche Informationen weitergegeben werden müssen. Aber auch in regionalen Netzwerken muss beispielsweise gemeinsam ausgehandelt und entschieden werden, in welchem Umfang welche Maßnahmen vor Ort ergriffen werden, um demokratiefeindlichen Islamismus zu bekämpfen.

Es ist typisch für multiprofessionelle Kooperationen, dass Angehörige verschiedener Professionen konkrete Ziele und arbeitsteilige Vorgehensweisen miteinander aushandeln müssen. Da sie sich auf verschiedene disziplinäre Deutungen beziehen und in ihrem professionellen Handeln unterschiedliche Prämissen und Zielstellungen verfolgen, kann es in solchen Kooperationen auch immer wieder zu konflikthaften Aushandlungen kommen – etwa zur Frage, wer in einem Fall wofür zuständig ist oder welche Informationen von wem weitergegeben werden müssen (Silkenbeumer u. a. 2017).

Praktikerinnen und Praktikern stellen sich hier die Frage, wie sie sich in diesen Kooperationen positionieren können und sollten. Hier kann es hilfreich sein, sich mit den unterschiedlichen Handlungslogiken beider Professionen sowie dem Konzept der Versicherheitlichung auseinanderzusetzen, um Unterschiede und Schnittmengen beider Berufsfelder besser nachvollziehen zu können.

Unterschiedliche Handlungslogiken von Sozialer Arbeit und Sicherheitsbehörden

Es ist sinnvoll, Soziale Arbeit und Sicherheitsbehörden mit ihren verschiedenen professionellen Bezügen in den Blick zu nehmen, um ihre unterschiedlichen Vorgehensweisen und Erwartungen darzustellen. Dabei muss bedacht werden, dass es sich nicht um zwei monolithische Blöcke handelt: Sowohl Soziale Arbeit als auch Sicherheitsbehörden sind komplexe Bereiche, in denen Personen mit verschiedenen Qualifikationsprofilen in ganz unterschiedlichen Arbeitsbereichen tätig sind.

Auf Basis der Ausführungen von Kurt Möller (2010, S. 17 ff.) lassen sich grundlegende Unterschiede in den Handlungslogiken von Sicherheitsbehörden und Sozialer Arbeit gegenüberstellen.

Der Auftrag von Sicherheitsbehörden liegt in der Verfolgung von Straftaten und der Abwehr von Gefahren für die Gesellschaft. Ziel der Arbeit ist es also, die öffentliche Sicherheit zu bewahren. Ein wichtiges Arbeitsprinzip der Polizei ist der Strafverfolgungszwang, der sie dazu verpflichtet, bei der konkreten Kenntnis potenzieller Straftaten zu ermitteln.

Demgegenüber ist der Auftrag von Sozialer Arbeit die Förderung sozialer Integration und individueller Bewältigungsfähigkeit. Ihr Ziel ist es in erster Linie, Bildungs- und Selbstermächtigungsprozesse bei ihren Adressatinnen und Adressaten anzustoßen. Für die konkrete Arbeit ist eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung die Grundvoraussetzung.

Hinzu kommt eine gewisse strukturelle Asymmetrie zwischen den beteiligten Professionen in diesem Arbeitsfeld: Die Akteure der Sozialen Arbeit verorten sich meist in der Zivilgesellschaft. Sie sind projektförmig organisiert und auf öffentliche Fördergelder angewiesen (Möller/Neuscheler 2018). Sicherheitsbehörden, wie Polizei und Verfassungsschutz, sind staatliche Institutionen, die kontinuierlich für die Wahrung der Inneren Sicherheit finanziert werden.

Diese Unterschiede beeinflussen das Handeln in Kooperationen. Die Kooperierenden müssen beispielsweise aushandeln, ob sicherheitsbehördliche oder sozialpädagogische Zielstellungen Vorrang haben. Kritische Stimmen aus Wissenschaft und Praxis sehen hier in den letzten Jahren mögliche Tendenzen einer Versicherheitlichung (Schuhmacher 2018) beziehungsweise Anzeichen einer "Kultur der Versicherheitlichung der pädagogischen Praxis" (KN:IX 2020, S. 73).

Ein versicherheitlichtes Arbeitsfeld?

Der Überbegriff Versicherheitlichung bezeichnet verschiedene gesellschaftliche Entwicklungen der letzten Jahrzehnte, im Zuge derer Sicherheit zu einem zentralen Bezugspunkt geworden ist (Singelnstein/Stolle 2012). Dadurch rücken Risiken sowie die möglichst frühzeitige Verhinderung potenzieller Gefahren durch Prävention in den Fokus (Groenemeyer 2015).

In der Sozialen Arbeit bezeichnet Versicherheitlichung im engeren Sinne einen Prozess, in dem soziale Sachverhalte in erster Linie mit Blick auf ihre potenzielle Sicherheitsrelevanz wahrgenommen werden (Dollinger 2014, S. 299). Für die Auseinandersetzung mit demokratiefeindlichem Islamismus beschreibt Nils Schuhmacher (2018, S. 161 ff.) drei Entwicklungstrends, die darauf hinweisen können, dass sicherheitspolitische Perspektiven dominant sein könnten:

Dazu zählt erstens eine Versicherheitlichung der Präventionsidee – wenn sozialpädagogische Arbeit vorrangig dazu beitragen soll, die Innere Sicherheit zu bewahren und Zielsetzungen der Sozialen Arbeit (siehe oben) demgegenüber in den Hintergrund treten.

Zweitens kann die Einführung von Diagnoseinstrumenten und Prognoseverfahren aus dem Bereich von Sicherheitsbehörden (sogenannte Risk Assessment Tools wie zum Beispiel VERA-2R) dazu führen, dass die Arbeit sich darauf konzentriert, mögliche Gefahren durch die Adressatinnen und Adressaten vorherzusagen und zu verhindern. Abgesehen davon, dass umstritten ist, inwiefern soziales Handeln gut prognostiziert werden kann, können diese Instrumente und Verfahren auch zur Folge haben, dass strukturell bedingte Hilfebedarfe (etwa ungleiche Teilhabechancen und erlebte Diskriminierung) von Adressatinnen und Adressaten aus dem Blick geraten.

Drittens können in multiprofessionellen Strukturen sicherheitspolitische Logiken dominieren, wenn Sicherheitsbehörden zum Beispiel Druck ausüben, um möglichst viele Informationen zu erhalten und das Wissen über Fälle zu maximieren.

Bei diesen Tendenzen einer möglichen Versicherheitlichung geht es um ein bestimmtes Verständnis von Sicherheit als Innere Sicherheit und als Gefahrenabwehr von Kriminalität und Terrorismus – nicht etwa um soziale Sicherheit. Es ist davon auszugehen, dass eine solche sicherheitspolitische Rahmung des Arbeitsfeldes sich auch auf die Kooperationspartnerinnen und -partner auswirkt. Es gibt bisher aber wenige empirische Analysen, die Aussagen darüber erlauben, ob Sicherheitslogiken in der Auseinandersetzung mit demokratiefeindlichem Islamismus so dominant sind, dass man von einem versicherheitlichten Arbeitsfeld sprechen kann.

Im Folgenden wird auf Basis einer qualitativen Fallstudie zur regionalen Kooperationspraxis dargestellt, wie Aushandlungsprozesse zwischen Mitarbeitenden von Sicherheitsbehörden und Akteuren der Sozialen Arbeit ablaufen können. Die Fallstudie basiert auf vier Interviews mit zentralen Akteuren, die demokratiefeindlichen Islamismus in einem Bundesland bearbeiten.

Akteure mit verschiedenen Kooperationsinteressen

Die vier befragten Akteure sind vor Ort gemeinsam für das Thema zuständig, verfolgen jedoch verschiedene Interessen in Bezug auf ihre Kooperation. Auf der behördlichen Ebene stehen sich Mitarbeitende des Innenministeriums (IM) und des Sozialministeriums (SM) gegenüber: Das IM als sicherheitsbehördlicher Akteur sieht in demokratiefeindlichem Islamismus ein drängendes soziales Problem vor Ort und will eine umfassende Netzwerkstruktur mit institutionalisiertem Austausch zwischen staatlichen und sozialpädagogischen Akteuren zu dem Thema etablieren. Im Gegensatz dazu will das SM die teils alarmistisch geführten Debatten um das Problem entschärfen. Es sieht demokratiefeindlichen Islamismus vor allem als temporäres Jugendproblem und erachtet eine schwerpunktmäßige, anlassbezogene Arbeitsteilung mit den Sicherheitsbehörden als ausreichend in der Fallbearbeitung.

Die zivilgesellschaftlichen Träger – die hier anonymisiert Porto und Prag genannt werden – sind beide in der Bildungsarbeit und Sozialen Arbeit präventiv tätig. Porto setzt sowohl universelle Prävention als auch indizierte Prävention und Distanzierungsarbeit um. Aus Sicht des Trägers besteht insbesondere in einzelnen marginalisierten Stadtteilen ein Radikalisierungsrisiko und der Träger plädiert für eine anlassbezogene Kooperation in konkreten Fällen. Prag ist in muslimischer Trägerschaft und im universalpräventiven Bereich tätig. Der Träger arbeitet nicht direkt mit Sicherheitsbehörden zusammen und fürchtet, durch eine mögliche Kooperation das Vertrauen in den muslimischen Communitys zu verlieren.

Abbildung 1: Die zentralen regionalen Akteure und ihre Erwartungen an die Kooperation

Abbbildung 1: Die zentralen regionalen Akteure und ihre Erwartungen an die Kooperation. Quelle: Eigene Darstellung (Carmen Figlestahler, Katja Schau) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Im Folgenden beschreiben wir die grundlegenden Konfliktlinien in der Zusammenarbeit und ergänzen dies um ein konkretes Beispiel. Die beiden Konflikte verlaufen zwischen dem IM und dem Träger Porto und verdeutlichen, dass die Zuständigkeiten und die Kooperationsmodi vor allem im Bereich der Distanzierungsarbeit aushandlungsbedürftig sind.

Grundlegende Konfliktlinien in der Zusammenarbeit

Das Innenministerium (IM) möchte vor Ort die Zusammenarbeit bei sicherheitsrelevanten Fragen vorantreiben. Innere Sicherheit ist für das IM die leitende Denkfigur: Es geht vorrangig um den Schutz der demokratischen Verfassung und der politischen Organe. Das IM geht davon aus, dass die Sicherheitslage objektivierbar ist und die Gefahren eindeutig klassifiziert werden können. Alternative Sichtweisen, etwa dass Sicherheitseinschätzungen immer auch sozial konstruiert sind, spielen im Interview keine Rolle. Das IM erwartet, dass alle Akteure auf politischer Ebene zu den sicherheitsbezogenen Fragen vor Ort kooperieren und eigene Beiträge zur möglichst lückenlosen Informationslage leisten. Damit beanspruchen die Sicherheitsbehörden eine gewisse Deutungs- und Durchsetzungsmacht innerhalb der regionalen Kooperation. Dies stößt bei Fragen des Datenschutzes jedoch an Grenzen, wie das folgende Interviewzitat des Innenministeriums zeigt:

    "Nächstes Thema ist Datenschutz (…), das ist eine der allergrößten Herausforderungen in diesem gesamten Themenfeld: Ab wann kann überhaupt etwas übermittelt werden? Wenn man sich die Gesetzeslage anschaut, ist das ja eigentlich alles völlig klar. Sozialgesetzbuch und dort steht das abstrakt drin. Aber natürlich, wenn man eine Prozessbegleitung will, möchte man ja nicht erst erfahren, was passiert, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, der Sozialarbeiter aber wiederum natürlich sagt, er macht sich ja strafbar, wenn er auch nur in irgendeiner Weise Informationen preisgibt über einen Prozess, selbst wenn er positiv verläuft" (IM, Z. 821–829).

Hier wird deutlich, dass das IM die rechtlichen Grenzen der Informationsweitergabe kennt: Abstrakt seien Fragen des Datenschutzes klar geregelt. In der Anwendung sieht das IM jedoch einen gewissen Verhandlungsspielraum und hat gegebenenfalls ein Informationsinteresse. Dieses Interesse wird mit einem vermeintlich gemeinsamen präventiven Ziel begründet.

Das IM ist sich darüber bewusst, dass Sicherheitsbehörden und Akteure der Sozialen Arbeit unterschiedliche Aufträge haben. Aber Konflikte in Kooperationen seien normal und die eigenen Forderungen nach fallbezogenem Austausch für ihre Arbeit notwendig. Dies kann als Versuch verstanden werden, den eigenen Informationsdruck weiterzugeben. Denn das IM ist als Institution immer dann zuständig, wenn Fälle Sicherheitsrelevanz aufweisen oder diese entwickeln.

Der sozialpädagogische Träger Porto hingegen ist skeptisch gegenüber dem durchsetzungsstarken IM. Er selbst befürchtet eine Pflicht, fallbezogene Daten auch in strittigen Fallkonstellation weitergeben zu müssen und lehnt dies grundsätzlich ab. Sein wesentliches Argument ist, dass eine umfangreiche Datenweitergabe zu Entwicklungen in einzelnen Fällen den fachlichen Prinzipien Sozialer Arbeit widerspreche. Die Datenweitergabe sei hinderlich für die Vertrauensbeziehung zu seinen Adressatinnen und Adressaten. Porto sieht auch grundsätzlich, dass es keinen Konsens in der Risikoeinschätzung von Fällen geben kann – denn das IM wolle mit vereinfachten Instrumenten Fälle eindeutig klassifizieren und zum Beispiel "Gefährder" klar einstufen, während Fachkräfte der Sozialen Arbeit den Einzelfall in seiner Komplexität verstehen möchten und an den dahinterliegenden Bedarfen der Adressatinnen und Adressaten ansetzen wollen.

Diese unterschiedlichen Falleinschätzungen werden aufgrund der Machtverhältnisse im Arbeitsfeld in besonderer Weise problematisch, wie das folgende Interviewzitat des zivilgesellschaftlichen Trägers Porto zeigt:

    "Ich sehe da immer noch die Soziale Arbeit mit Fachlichkeit und Professionalität am meisten gefragt (…) Aber es ist halt das Problem, wenn die [Sicherheitsbehörden; Anm. d. Autorinnen] dann in einen Bereich einsteigen, wo es eigentlich genau dieses Verständnis [von adressatenorientierter Sozialer Arbeit; Anm. d. Autorinnen] braucht, wo man nicht vereinfachend von "Gefährdung" ausgehen kann und vereinfachend von irgendwie bestimmten Charakteristika, die dazu führen, dass jemand gefährlich ist, dann ist es ein bisschen schwierig, weil die Akteure halt doch sehr viel Macht haben" (Porto, Z. 1126–1135).

Mit diesen grundsätzlichen Konfliktlinien verbunden ist eine konkrete Auseinandersetzung vor Ort über die sozialpädagogische Arbeit mit eingestuften "Gefährdern".

Konkreter Konflikt um die Zuständigkeit in der Distanzierungsarbeit mit "Gefährdern"

Zum Zeitpunkt des Interviews ist der Träger Porto bereits seit mehreren Jahren vor Ort für die Distanzierungsarbeit zuständig. Er setzt sich sowohl direkt mit radikalisierten jungen Menschen auseinander als auch indirekt mit deren sozialem Umfeld. Der Träger lehnt zunehmend die direkte Arbeit mit Personen ab, die als "Gefährder" eingestuft wurden. Ausschlaggebend für den Rückzug aus dem Arbeitsfeld sind unter anderem ethische Gründe, weil sich 2017 die gesetzliche Basis veränderte und "Gefährder" nun leichter abgeschoben werden können. Porto befürchtet, in diesen Konstellationen unter der Hand fallbezogene Informationen weitergeben zu müssen.

Problematisch ist für Porto zudem, dass der Träger als zivilgesellschaftlicher Akteur der Sozialen Arbeit seine Arbeitsaufträge nicht direktiv vom IM erhalten will. Das IM hingegen sieht die direkte Arbeit mit diesem Adressatenkreis als wichtig an und fordert, dass der Träger auch weiterhin direkt mit "Gefährdern" sozialpädagogisch arbeiten soll und nicht nur mit deren Eltern.

Im Konflikt um diese spezialisierte Distanzierungsarbeit bezieht sich Porto auf eigenes Erfahrungswissen sowie auf Prinzipien der Sozialen Arbeit: Der Träger betont, dass es wichtig ist, dass die Adressatinnen und Adressaten die Angebote freiwillig wahrnehmen. Der Träger müsse außerdem eine gute Vertrauensbeziehung aufbauen, um die intensive Distanzierungsarbeit und auch die inhaltliche Auseinandersetzung leisten zu können. Außerdem sieht Porto es als ausreichend und zielführender an, im Kontext sicherheitsrelevanter Fälle mit dem sozialen Umfeld zu arbeiten, zu dem der Träger in der Regel einen guten Zugang hat. Unterstützt wird der Träger vom SM, welches ähnlich argumentiert und unterschiedliche Handlungsschwerpunkte der Akteure vor Ort begrüßt. Aus Perspektive des SM ist die Gefahrenabwehr – wie sie in der Arbeit mit "Gefährdern" erfolgt – keine Aufgabe von Sozialer Arbeit mit jungen Menschen.

Trotzdem ist diese Abgrenzung nur ein Teilerfolg: Zum Interviewzeitpunkt beauftragt das IM einen anderen zivilgesellschaftlichen Träger mit der Betreuung der sicherheitsbezogenen Fälle. So demonstriert das IM seine Durchsetzungsmacht in dieser regionalen Bearbeitung von islamistischem Extremismus. Porto zieht sich zwar als Träger selbst aus dieser spezifischen Distanzierungsarbeit zurück, mahnt aber an, dass auch der neue Träger eine lebensweltliche und bedarfsorientierte Soziale Arbeit umsetzen soll. Vor Ort ist Porto daran gelegen, unter den sozialpädagogischen Akteuren die eigenen fachlichen Orientierungen einzuhalten und gemeinsam nach außen zu vertreten. So könnten sie diese Position in der aus ihrer Sicht sicherheitsdominierten Kooperation geschlossen nach außen vertreten und versuchen, instrumentelle Zugriffe auf Soziale Arbeit in dem Arbeitsfeld zurückzuweisen.

Insgesamt sind die verschiedenen Akteure vor Ort aufeinander bezogen und positionieren sich zur forcierten ressortübergreifenden Kooperation der Sicherheitsbehörden verschieden. Während das IM eine intensive Kooperation fordert, reagiert vor allem der zivilgesellschaftliche Träger Porto fachlich begründet und widerständig. Das SM verteidigt ebenso die fachlichen Grenzen der Sozialen Arbeit und gibt den sozialpädagogischen Trägern Rückendeckung. Der andere zivilgesellschaftliche Träger Prag sieht sich von den großen regionalen multiprofessionellen Aushandlungen betroffen, ohne an ihnen direkt beteiligt zu sein. Er warnt als muslimischer Träger generell vor einer stereotypisierenden Verdachtslogik gegenüber den muslimischen Gemeinden. Wie Porto befürchtet er, durch Informationsweitergaben und ein mangelndes Zeugnisverweigerungsrecht das Vertrauen der Adressatinnen und Adressierten zu verlieren – im Besonderen in der eigenen muslimischen Community.

Abbildung 2: Regionale Akteure und ihre Positionierung in der Kooperation

Abbildung 2: Regionale Akteure und ihre Positionierung in der Kooperation. Quelle: Eigene Darstellung (Carmen Figlestahler, Katja Schau) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Fazit und Handlungsempfehlungen für die Soziale Arbeit

In Deutschland existieren je nach Bundesland recht unterschiedliche Formen der Kooperation zwischen Akteuren der Sozialen Arbeit und Sicherheitsbehörden in der Präventions- und Distanzierungsarbeit. In der vorgestellten Fallstudie wurde ein Beispiel regionaler Zusammenarbeit untersucht. Es ist davon auszugehen, dass die hier beschriebene, fachlich begründete Abgrenzung des zivilgesellschaftlichen Trägers nicht der bundesweite Regelfall ist. Dennoch verdeutlicht das untersuchte Beispiel grundlegende Merkmale und Herausforderungen von multiprofessionellen Kooperationen in diesem Bereich.

Die Analyse zeigt Konfliktlinien, die sich aus den unterschiedlichen Aufträgen und Arbeitsweisen von Sicherheitsbehörden und Sozialer Arbeit ergeben können. Beobachtbar war der Versuch des lokalen Innenministeriums, zunehmend sicherheitspolitisch gerahmte, multiprofessionelle Strukturen zu etablieren. Es wurde deutlich, dass zivilgesellschaftliche Angebote nicht per se allen Forderungen nachgeben müssen, nur weil sie eine geringere Deutungs- und Durchsetzungsmacht haben und von Fördergeldern abhängig sind. Aber diese strukturellen Rahmenbedingungen müssen dennoch berücksichtigt werden, wenn Schlussfolgerungen für die praktische zivilgesellschaftliche Distanzierungsarbeit gezogen werden.

Als Handlungsempfehlungen für Akteure der Sozialen Arbeit, die in der Präventions- und Distanzierungsarbeit im Bereich islamistischer Extremismus mit Sicherheitsbehörden kooperieren, lässt sich Folgendes ableiten:

  • Wichtig ist, sich der grundsätzlichen professionsbezogenen Unterschiede bewusst zu sein, diese in der Kooperation auszuhandeln und nicht automatisch alles dem Anliegen, die Innere Sicherheit zu schützen, unterzuordnen.

  • Die unterschiedlichen Aufträge zu verstehen und wertzuschätzen, lädt dazu ein, sicherheitsbehördliche Akteure nicht pauschal zu problematisieren und sachbezogene Kooperationskonflikte möglichst auf Augenhöhe zu gestalten.

  • Der vertrauensvolle Beziehungsaufbau zu schwer zugänglichen Adressatinnen und Adressaten ist eine spezifische Leistung der Sozialen Arbeit und kann von dieser selbstbewusst für sich in Anspruch genommen werden. Die mittlerweile bestehenden Erfahrungen sozialpädagogischer Akteure in der Präventions- und Distanzierungsarbeit bieten eine tragfähige Basis für eine selbstbewusste fachliche Positionierung.

  • Es ist wichtig, die eigenen fachlichen Prinzipien und Vorgehensweisen offensiv zu kommunizieren und zu reflektieren sowie fachliche Grenzen aufzuzeigen. Dies kann überbordende Kooperationserwartungen begrenzen und zur strategischen Rollenklarheit der Träger beitragen – trotz befristeter Finanzierung.

  • Angemessene Kooperationsbedingungen können im Sinne der Adressatinnen und Adressaten ausgehandelt werden, wenn sich die Akteure der Sozialen Arbeit auf ihre fachlichen Grundprinzipien und die rechtlichen Rahmenbedingungen beziehen. So können die Vertraulichkeit in der Arbeitsbeziehung und die Lebensrealitäten der Adressatinnen und Adressaten in den Mittelpunkt der Arbeit gestellt werden.

  • Eine eventuell vorhandene Skepsis gegenüber sicherheitsbezogenen Kooperationen kann abgeschwächt werden, indem tatsächlich notwendige Kooperationsanlässe und angemessene Formen der Anonymisierung vorab definiert werden. Wichtig ist es hier, die Austauschnotwendigkeit fallbezogen kritisch zu prüfen und die Datenschutzanforderungen einzuhalten. Dieser klare Rahmen könnte begünstigen, auch stärker die bestehenden Chancen der Zusammenarbeit wahrzunehmen. So kann es für die sozialpädagogischen Akteure entlastend sein, wenn sie beispielsweise aktuelle regionale Lageeinschätzungen zur Inneren Sicherheit – wie etwa zu Rekrutierungsaktivitäten – nutzen können.

  • Zivilgesellschaftliche Akteure können sich zu ihren Erfahrungen trägerübergreifend oder in Dachverbänden austauschen – zum Beispiel zu Kooperationsanlässen, Tiefe des Informationsaustauschs, Fallverantwortung und Deutungshoheit über die Fälle. So können sie trägerübergreifend gemeinsame Positionierungen erarbeiten, die auf bestehenden Erfahrungen basieren. Dies bedarf aber viel Vertrauen und wenig Konkurrenz zwischen den zivilgesellschaftlichen Akteuren.

  • Begleiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler multiprofessionelle Kooperationen in der Praxis weiter, können deren Folgen für die Soziale Arbeit und ihr professionelles Selbstverständnis im Zeitverlauf besser abgeschätzt werden. Dafür braucht es jedoch Bereitschaft, dialogische Formate und zeitliche Ressourcen für die Wissenschafts-Praxis-Kooperation.

Dieser Beitrag ist Teil der Interner Link: Infodienst-Serie "Kooperation von Akteuren in der Islamismusprävention".

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Quellen / Literatur

Dollinger, Bernd (2014): Soziale Arbeit als Realisierung protektiver Sicherheitspolitiken. Zeitschrift für Sozialpädagogik, 12. Jg., H. 3, S. 296–314.

Figlestahler, Carmen/Schau, Katja (2020): Zwischen Kooperation und Grenzziehung. Aushandlungen von Sicherheitsbehörden und Akteuren Sozialer Arbeit in der Radikalisierungsprävention. In: Soziale Passagen, 12. Jg., H. 2., S. 421–439.

Groenemeyer, Axel (2015): Soziale Konstruktionen von Ordnungsstörungen. Abweichung als Risiko. In: Dollinger, Bernd/Groenemeyer, Axel/Rzepka, Dorothea (Hrsg.): Devianz als Risiko. Neue Perspektiven des Umgangs mit abweichendem Verhalten, Delinquenz und sozialer Auffälligkeit. Weinheim/Basel, S. 9–43.

Hunold, Daniela/Raudszus, Jan (2020): "Interner Link: Gefährder", auf: bpb.de, Abruf am 21.7.2021.

Kompetenznetzwerk "Islamistischer Extremismus" (KN:IX) (2020): Externer Link: Herausforderungen, Bedarfs und Trends im Themenfeld. KN:IX Report 2020, Abruf am 2.3.2021.

Möller, Kurt (2010): Soziale Arbeit und Polizei. Sozialarbeitswissenschaftlich-pädagogische Eckpunkte einer Zweckbeziehung. In: Ders. (Hrsg.), Dasselbe in grün? Aktuelle Perspektiven auf das Verhältnis von Polizei und Sozialer Arbeit. Weinheim/München, S. 14–27.

Möller, Kurt/Neuscheler, Florian (2018): Abschlussbericht zur Evaluation der Beratungsstelle Hessen – Religiöse Toleranz statt Extremismus. Online verfügbar unter: https://violence-prevention-network.de/wp-content/uploads/2019/02/Abschlussbericht-Evaluation-Beratungsstelle-Hessen.pdf (12. Juni 2019).

Schuhmacher, Nils (2018): Ein neues Bild der Prävention? Zur Tendenz der "Versicherheitlichung" im pädagogischen Feld. In: Glaser, Michaela/Frank, Anja/ Herding, Maruta (Hrsg.): Gewaltorientierter Islamismus im Jugendalter. Perspektiven aus Jugendforschung und Jugendhilfe. Sozialmagazin, 2. Sonderband, S. 158–166.

Silkenbeumer, Mirja/Thieme, Nina/Kunze, Katharina (2017): Kooperation in multiprofessionellen Handlungskontexten. Zur Frage beruflicher Zuständigkeit(en) Sozialer Arbeit. In: neue praxis, Sonderheft 14: Die herausgeforderte Profession. Soziale Arbeit in multiprofessionellen Handlungskontexten, S. 35–42.

Singelnstein Tobias/Stolle, Peer (2012): Die Sicherheitsgesellschaft. Soziale Kontrolle im 21. Jahrhundert. Wiesbaden. 

Fussnoten

Fußnoten

  1. Die Interviews wurden im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung der Modellprojekte der Radikalisierungsprävention der ersten Förderphase des Bundesprogramms "Demokratie leben!" erhoben. Die wissenschaftliche Begleitung war am Deutschen Jugendinstitut angesiedelt und wurde im Rahmen des Projekts "Programmevaluation Demokratie leben!" 2015–2019 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Eine ausführliche Darstellung der Datengrundlage und des methodischen Vorgehens findet sich in Figlestahler/Schau (2020).

  2. Zum Gefährderbegriff und der polizeilichen Praxis der Einschätzung siehe Hunold/Raudszus (2020).

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autoren/-innen: Carmen Figlestahler, Katja Schau für bpb.de

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Carmen Figlestahler ist Soziologin und arbeitet als wissenschaftliche Referentin am Deutschen Jugendinstitut. Sie ist in der wissenschaftlichen Begleitung (sozial-)pädagogischer Angebote der Auseinandersetzung mit Extremismus tätig.

Katja Schau ist Soziologin und arbeitet als wissenschaftliche Referentin am Deutschen Jugendinstitut. Sie begleitet und evaluiert (sozial-)pädagogische Angebote, die sich gegen islamistische Radikalisierung engagieren.