Geschichte der Zuwanderung nach Deutschland nach 1950
Aufgrund des rasanten Wirtschaftswachstums kam es Mitte der 1950er-Jahre zu einem Arbeitskräftemangel. Die Bundesrepublik begann im Ausland Arbeitskräfte anzuwerben. Die Boomjahre der Anwerbung endeten 1973. Die Zuwanderung nahm nach der Wiedervereinigung stark ab.Massenmigration gab es nicht nur in modernen Industriegesellschaften. Zwischen 1821 und 1924 wanderten etwa 55 Millionen Menschen aus Europa nach Übersee. Die Kolonialisierung und ebenso die Entkolonialisierung lösten größere Migrationsbewegungen aus. Nach den beiden Weltkriegen kam es in Europa zu Massenflucht und Vertreibung.
Die Anwerbung von "Gastarbeitern"
Ende der 1940er-Jahre ebbte der durch den Zweiten Weltkrieg verursachte Zuzug von Flüchtlingen und Vertriebenen ab. Mitte der 1950er-Jahre, als ein rasantes Wirtschaftswachstum zu einem Arbeitskräftemangel führte, begann auch die Bundesrepublik Arbeitskräfte im Ausland anzuwerben. 1955 wurde der erste Anwerbevertrag mit Italien geschlossen. Abkommen mit Spanien und Griechenland folgten 1960. Weitere Abkommen wurden mit der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964) Tunesien (1965) und Jugoslawien (1967) geschlossen. Allerdings war der Zuzug ausländischer Arbeitskräfte zunächst quantitativ wenig bedeutsam, da der Arbeitskräftebedarf bis zum Bau der Berliner Mauer 1961 weitgehend mit übergesiedelten Personen aus der DDR gedeckt wurde. Erst danach wurden ausländische Arbeitskräfte in großer Zahl angeworben und bereits 1964 wurde der einmilllionste Gastarbeiter in Deutschland begrüßt und mit einem Motorrad beschenkt. 1973, als in Folge der Ölkrise ein Anwerbestopp verhängt wurde, lebten knapp 4 Millionen Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland.
In den Boomjahren der Anwerbung von den 1960er-Jahren bis zum Anwerbestopp 1973 wurden ausländische Arbeitskräfte angeworben, um den Arbeitskräftebedarf in der industriellen Massenfertigung, der Schwerindustrie und dem Bergbau zu decken. Dabei handelte es sich überwiegend um Tätigkeiten, die nur geringe Qualifikationsanforderungen stellten. Entsprechend war auch der Qualifikationsgrad dieser Arbeitskräfte vergleichsweise niedrig und sie gliederten sich am unteren Ende der Arbeitsmarkthierarchie ein. Die Anwerbung sollte jedoch nicht zu einer dauerhaften Niederlassung ausländischer Arbeitskräfte führen. Es sollte lediglich der Bedarf an gering qualifizierten Arbeitskräften während der Hochkonjunkturphase überbrückt werden. Da die Arbeitsverträge zunächst befristet waren, kamen viele Arbeitskräfte ohne Familie. Erst mit der zunehmend längeren Aufenthaltsdauer wurden auch Familien nachgeholt.
Die Entwicklung nach dem Anwerbestopp von 1973
Der Anwerbestopp von 1973 stellte dann die ausländischen Arbeitskräfte, die nicht aus einem Land der damaligen EWG stammten, vor die Entscheidung, entweder zurückzukehren oder sich auf einen längerfristigen Aufenthalt einzurichten und die Familie nachzuholen. Der Familiennachzug nach dem Anwerbestopp konnte die Rückwanderung nahezu kompensieren, so dass die Zahl der ausländischen Bevölkerung nur leicht rückläufig war. Deutlich zurückgegangen war hingegen die Zahl der ausländischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 2,5 Millionen im Jahr 1973 auf 1,6 Millionen im Jahr 1985. Gleichzeitig ging die Erwerbstätigenquote der ausländischen Bevölkerung deutlich zurück. Anfang und Mitte der 1980er-Jahre fiel die Zuwanderung gering aus, Anfang der 1980er-Jahre war die Wanderungsbilanz sogar leicht negativ. Zu Beginn der 1990er-Jahre war die Zuwanderung wieder angestiegen und sogar höher als 1970, dem Jahr mit dem höchsten Zuzug an "Gastarbeitern". Der Fall des Eisernen Vorhangs, Kriege und "ethnische Säuberungen" im ehemaligen Jugoslawien sowie die sich zuspitzende Lage im kurdisch besiedelten Teil der Türkei verursachten diese Entwicklung (Münz u. a. 1999: 51). In dieser Phase erreichte auch der Zuzug von Aussiedler(inne)n und Asylbewerber(inne)n seinen bisherigen Höhepunkt.
Diese wurden in Deutschland von großen Teilen der Bevölkerung nicht willkommen geheißen. Mit der deutschen Wiedervereinigung verbreitete sich in Deutschland eine ausländerfeindliche Grundstimmung, die in zahlreiche Ausschreitungen gegen Asylsuchende und die ausländische Bevölkerung mündeten. 1991 wurden in Hoyerswerda Asylsuchende aus ihren Unterkünften vertrieben und mit Steinen beworfen. Im gleichen Jahr wurden in Hünxe zwei Flüchtlingskinder bei einem Brandanschlag schwer verletzt. 1992 wurden in Rostock unter öffentlichen Beifallsbekundungen die Unterkünfte von Asylbewerbern mehrere Tage belagert und schließlich in Brand gesetzt. In Mölln (1992) und Solingen (1993) wurden Brandanschläge auf bereits lange in Deutschland lebende türkische Familien verübt, die in den Flammen starben oder schwerverletzt überlebten.
Der Rückgang der Zuwanderung nach der Wiedervereinigung
Ab Mitte der 1990er-Jahre waren dann die Zuwanderungszahlen wieder stark rückläufig, und damit fanden auch die gewalttätigen Aktionen gegen die ausländische Bevölkerung ein vorläufiges Ende. In den Jahren 1997 und 1998 war die Wanderungsbilanz sogar negativ.

Personen mit Migrationshintergrund
Im Jahr 2005 wurde mit dem Mikrozensus erstmals die Möglichkeit geschaffen, den Migrationshintergrund differenziert abzubilden.
