27.11.2017
Entscheidung in Staat und Gemeinden

Wahlen: Bürger und Bürgerinnen entscheiden
Wahlen sind die wichtigste und einfachste Möglichkeit über die Politik mitzuentscheiden.Wählen ist ein Grundrecht für Bürger und Bürgerinnen.
Bei Wahlen entscheiden die Bürger und Bürgerinnen darüber, wer sie zum Beispiel im Stadtrat oder Bundestag vertreten soll.
In Deutschland gibt es verschiedene politische Wahlen:
- Bei Kommunalwahlen wählen Sie zum Beispiel
den Stadtrat oder den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin. - Bei Landtagswahlen wählen Sie den Landtag
in einem Bundesland (zum Beispiel Berlin oder Bayern). - Bei Bundestagswahlen wählen Sie den Deutschen Bundestag. Für die
Bundestagswahl gibt es auch das Heft "einfach POLITIK: Bundestagswahlen". - Bei der Europawahl wählen Sie das Europäische Parlament.
Sie können wählen, was Sie wollen.
Sie können sich bei einer Wahl nicht falsch entscheiden.
Allein Ihre Meinung ist wichtig!
Mitentscheiden als gewählter Vertreter
Vielleicht möchten Sie bei einer Wahl nicht nur andere Menschen wählen. Vielleicht wollen Sie selbst gewählt werden. Sie können sich selbst für ein politisches Amt aufstellen lassen.Sie können sich zum Beispiel in den Stadtrat wählen lassen. Der Stadtrat trifft Entscheidungen für die Stadt. Der Stadtrat entscheidet zum Beispiel darüber, ob der Fußballverein einen neuen Fußballplatz bekommt.
In einem kleineren Ort heißt der Stadtrat Gemeinderat.
Sie können sich auch in den Kreistag wählen lassen.
Der Kreistag trifft politische Entscheidungen für den Landkreis.
Darum wollen Menschen ein politisches Amt übernehmen:
- Sie haben Lust etwas zu verändern. Sie möchten sich gemeinsam mit anderen Menschen Lösungen überlegen.
- Sie wollen sich für die Interessen der Bürger oder der Region einsetzen.
- Sie wollen über die Zukunft der Region mitentscheiden.
- Sie wollen Einfluss haben.
Kosten für die Arbeit im Stadtrat oder Kreistag werden aber erstattet. Deshalb bekommen die Mitglieder zum Beispiel Fahrtkosten ersetzt.
Andere Möglichkeiten sich einzubringen
Sie können auch Mitglied in einem Beirat sein.In einem Beirat arbeiten mehrere Menschen zusammen. Sie setzen sich für bestimmte Gruppen ein.
Es gibt zum Beispiel:
- einen Seniorenbeirat
- einen Beirat für Menschen mit Behinderungen
- einen Ausländerbeirat.
Vertreterinnen und Vertreter für das Jugendparlament werden von den Jugendlichen gewählt. Zum Beispiel in den Schulen einer Stadt oder im Internet. Die Vorschläge und Entscheidungen der Beiräte und des Jugendparlaments muss der Rat nicht umsetzen. Beiräte und das Jugendparlament beraten den Gemeinderat.
Die Ausnahme: Politik als Beruf
Manche Menschen arbeiten beruflich als Politiker.Sie bekommen in der Zeit, in der sie gewählt sind, so viel Geld, dass sie in keinem anderen Beruf arbeiten müssen.
Zum Beispiel: Die Abgeordneten im Europaparlament, im deutschen Bundestag oder in vielen Landesparlamenten
Die Abgeordneten haben viele Aufgaben, zum Beispiel:
- Sie lesen viele Vorschläge über neue Gesetze.
- Sie schreiben selbst Vorschläge für neue Gesetze und besprechen die Vorschläge mit anderen.
- Sie informieren sich, wie die Regierung Geld ausgibt.
- Und sie hören die Meinung der Bürgerinnen und Bürger.
Viele Aufgaben haben auch:
- Die Bundeskanzlerin und der Bundespräsident
- Die Ministerpräsidenten und -präsidentinnen der Bundesländer
- Die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen im Hauptberuf.
Es ist wichtig, dass
- junge und alte Menschen,
- Männer und Frauen,
- Menschen unterschiedlicher Herkunft und Erfahrungen
wichtige Aufgaben in der Politik bekommen.