Die zur relativen Messung von Armut verwendeten Mindest- bzw. Grundsicherungsquoten werden in der Politik bzw. der Wissenschaft vereinbart. Dies bedeutet, dass die Diskussion über Existenz und Ausmaß von Armut in Wohlstandsgesellschaften immer kontrovers verlaufen wird. Im Gegensatz zu Kennziffern wie dem Median oder auch dem Gini-Koeffizienten, beruhen Mindestsicherungs- und Armutsrisikoquoten auf der Annahme von Grenzwerten. Gefragt wird nach der Zahl der Personen bzw. Haushalte, die mit ihrem Einkommen diese Werte unterschreiten oder gerade erreichen. Die so abgeleiteten Quoten hängen entscheidend von der Festlegung der Grenzwerte ab und sind Gegenstand politischer Auseinandersetzungen.
Über die Höhe der Grenzwerte lässt sich nicht wissenschaftlich neutral befinden und es kann nicht auf irgendwelche "objektiven" Daten zurückgegriffen werden. Die Bestimmung dessen, ab welchem Einkommensgrenzwert von einem Armutsrisiko gesprochen werden kann ist, hängt von normativen Entscheidungen ab. Es geht um das Vorliegen von relativer Armut. Das Armutsrisiko wird auf Raum und Zeit bezogen, es bemisst sich am konkreten, historisch erreichten Lebensstandard einer Gesellschaft. Armut liegt in Deutschland nach diesem Verständnis dann vor, wenn Menschen das sozialkulturelle Existenzminimum unterschreiten.
Die Armutsrisikoquoten (ebenso die Reichtumsquoten) und auch die alternativ zur relativen Messung von Armut verwendeten Mindest- bzw. Grundsicherungsquoten sind deswegen keine puren statistischen Kennziffern, sondern in der Politik bzw. der Wissenschaft vereinbarte oder auf Konventionen beruhende Kennziffern. Dies bedeutet, dass die Diskussion über Existenz und Ausmaß von Armut in Wohlstandsgesellschaften immer kontrovers verlaufen wird.
Als armutsgefährdet in diesem Sinne gilt, wer – abgeleitet aus dem verfügbaren Haushaltseinkommen − über ein Nettoäquivalenzeinkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle verfügt. Nach inzwischen üblicher und z. B. in der EU und OECD auch international vereinbarter Norm liegt diese Schwelle bei 60 Prozent des Medians der Nettoäquivalenzeinkommen. Andere Grenzen – 50 oder 70 Prozent – haben sich nicht durchgesetzt. Der Bezug auf das Nettoäquivalenzeinkommen hat dabei zur Folge, dass immer alle Personen eines Haushaltes von dem Risiko bzw. der Gefährdung betroffen sind. Kinderarmut bedeutet deshalb immer, dass auch das Einkommen der Eltern den Grenzwert unterschreitet.
Offen bleibt die Frage, welchen Median man verwendet, also z. B. den des Bundesgebietes, den westdeutschen bzw. ostdeutschen, den des jeweiligen Bundeslandes oder den der jeweiligen Region. Methodisch am saubersten ist die Verwendung des jeweiligen regionalen Medians, da so bei der Quotenbildung ein "echter Bruch" entsteht. Außerdem berücksichtigt dieses Vorgehen die regionalen Unterschiede in der Kaufkraft (v. a. Wohnkosten) bzw. im Lebensstandard wenigstens in der Tendenz.
Jenseits dessen ist es ein (Vermittlungs-)Problem, dass verschiedene Datenquellen für das gleiche Land und das gleiche Jahr teilweise leicht unterschiedliche Armutsrisikoquoten liefern. Für Sozialwissenschaftler, die beinahe täglich mit solchen Ergebnisunterschieden zu tun haben, ist es einsichtig, dass verschiedene repräsentative Befragungen zum gleichen Gegenstand zu abweichenden Ergebnissen führen können. Zum einen unterliegen Befragungsergebnisse einem gewissen "statistischen Rauschen". Sie haben einen Unsicherheits- bzw. Konfidenzbereich. Zum anderen können bereits kleine Unterschiede in den Frageformulierungen bzw. im Design der Umfragen deutliche Ergebnisunterschiede bewirken. Die Tabelle enthält hierfür ein kleines Beispiel.
Armutsrisikoquoten der Bevölkerung insgesamt und der ab 65-Jährigen in Deutschland 2005 - 2018 im Vergleich von zwei Befragungen
In Prozent
Mikrozensus: Bevölkerung insgesamt | Mikrozensus: Bevölkerung ab 65 Jahren | EU-SILC: Bevölkerung insgesamt | EU-SILC: Bevölkerung ab 65 Jahren | |
---|---|---|---|---|
2005 | 14,7 | 11,0 | 12,2 | 13,4 |
2006 | 14,0 | 10,4 | 12,5 | 12,5 |
2007 | 14,3 | 11,3 | 15,2 | 16,2 |
2008 | 14,4 | 12,0 | 15,2 | 14,9 |
2009 | 14,6 | 11,9 | 15,5 | 15,0 |
2010 | 14,5 | 12,3 | 15,6 | 14,1 |
2011 | 15,0 | 13,2 | 15,8 | 14,2 |
2012 | 15,0 | 13,6 | 16,1 | 15,0 |
2013 | 15,5 | 14,3 | 16,1 | 14,9 |
2014 | 15,4 | 14,4 | 16,7 | 16,3 |
2015 | 15,7 | 14,6 | 16,7 | 16,5 |
2016 | 15,7 | 14,8 | 16,5 | 17,6 |
2017 | 15,8 | 14,6 | 16,1 | 17,0 |
2018 | 15,5 | 14,7 | 16,0 | 18,24 |
2019 | 15,9 | 15,7 | 14,8 | 18,0 |
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Sozialberichterstattung; Eurostat.
Auch das Leistungsniveau der Grund- bzw. Mindestsicherung lässt sich als Armutsschwelle definieren. Denn die Systeme der Grundsicherung garantieren all jenen, deren Einkommen unter diesem Schwellenwert liegt und die bedürftig sind, einen Anspruch auf Aufstockung ihres Einkommens (vgl. ausführlich "
Umstritten ist dabei die Frage, ob jene Personen als einkommensarm einzustufen sind, die Hilfe beziehen, oder ob gerade durch die Grundsicherung Armut erfolgreich bekämpft wird ("bekämpfte Armut"). Eine pauschale Gleichsetzung des Bezugs von Grundsicherung auf der einen und Armut auf der anderen Seite ist sicherlich unangemessen, da jede Erhöhung des Leistungsniveaus zu einer Erhöhung der Armut und jede Absenkung des Niveaus zu einer Absenkung der Armut führen würde. Denn je höher das Niveau der Grundsicherung bei gegebener Einkommensverteilung liegt, umso mehr Menschen unterschreiten mit ihrem Einkommen die Leistungsschwelle und werden anspruchsberechtigt. Entscheidend kommt es deswegen darauf an, ob die Höhe der Grundsicherung als ausreichend zur Sicherung eines soziokulturellen Existenzminimums angesehen werden kann oder nicht (was ja immer wieder vor Gerichten verhandelt wird). Wiederum sind Werturteile erforderlich. Bei dieser Einschätzung muss auch beurteilt werden, ob die Umstände des Leistungsbezugs, nämlich strenge Bedürftigkeitsprüfungen, Rückgriff auf unterhaltsverpflichtete Angehörige und Gefahr von Stigmatisierungen, geeignet sind, um die Betroffenen im Selbstbild wie im Fremdbild aus einer Armutslage zu befreien.
Die Daten, die den Grund- bzw. Mindestsicherungsquoten zu Grunde liegen, beruhen auf den Meldungen der jeweiligen Grundsicherungsträger, sie erfassen also nur jene Personen, die tatsächlich eine Leistung beziehen. Laut vieler Untersuchungen gibt es aber bei den bedürftigkeitsgeprüften Leistungen eine Großzahl von Personen, die zwar einen Leistungsanspruch haben, diesen aber − aus den verschiedensten Gründen wie vor allem fehlende Informationen und Scham − nicht wahrnehmen. Man spricht von Dunkelziffern der Nicht-Inanspruchnahme; hier handelt es sich also um nicht bekämpfte, aber existierende Armut.
Ob ein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen besteht, lässt sich nicht einfach feststellen. Zum einen wird bei der Bedürftigkeitsprüfung neben dem Einkommen der Person bzw. des Haushalts auch das Vermögen angerechnet. Zum anderen gibt es nicht ein Leistungsniveau, das für alle gleichermaßen gilt, sondern die Höhe der Leistungen ist abhängig von der Haushalts- und Familienkonstellation sowie von den anerkannten und vom Einzelfall abhängigen Kosten der Unterkunft, die regional erheblich differieren.