Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Nettoverdienste | Verteilung von Armut + Reichtum | bpb.de

Verteilung von Armut + Reichtum Verteilung - ein kontroverses Thema Bedeutung und Aktualität der Verteilungsfrage Verteilungsdimensionen - Verteilung von was? Ebenen der Einkommensverteilung Sozialstaat und Einkommensumverteilung Begriffe und Indikatoren Funktionelle Einkommensverteilung Arbeitseinkommen Verfügbare Haushaltseinkommen Vermögensverteilung Armutsrisikoquoten und Grundsicherungsquoten Reichtumsquoten Datengrundlagen Datenprobleme Gesamtwirtschaftliche Einkommensverteilung Arbeitnehmereinkommen Verdienststruktur Alte und neue Bundesländer Tarifentgelte und Tarifbindung Niedriglöhne Mindestlöhne 450 Euro Beschäftigung/Minijobs Gender Pay-Gap Nettoverdienste Einkommensverläufe Lohnhöhe und Lohnersatzleistungen Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit Selbstständigkeit - ein komplexes Feld Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit Haushaltseinkommen Auf die Haushaltseinkommen kommt es an Brutto- und Nettoeinkommen der privaten Haushalte Verteilung der Haushaltsnettoeinkommen Verteilung der Nettoäquivalenzeinkommen Anhaltende Zunahme der Ungleichheit Einkommensarmut Relative Einkommensarmut Armutsrisikoquoten im Zeitverlauf Armutsrisikoquoten im regionalen Vergleich Armutsrisiken besonders betroffener Personengruppen Armutsrisiken von Kindern und Familien Armutsrisiken älterer Menschen Armutsrisiken von Ausländer*innen Grundsicherung als Einkommensminimum Prinzipien und Berechnung der Grundsicherung Empfängerzahlen und Dunkelziffer der Nicht-Inanspruchnahme Grundsicherung und Armutsrisiko Hartz IV: Grundsicherung für Arbeitsuchende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Leistungen an Asylbewerber Einkommensreichtum Defizite der Reichtumsforschung Messverfahren Zeitliche Entwicklung und regionale Unterschiede Spitzeneinkommen Vermögensverteilung Methodische Fragen Verteilungskennziffern im Vergleich Gruppenspezifische Befunde Vermögensarmut Vermögensreichtum, Superreiche Entstehung und Nachhaltigkeit Überschuldung Steuern und Beiträge Steuern, Beiträge und Sozialleistungen Steuerarten und Steuerbelastung Verteilungswirkungen von Steuern Verteilungswirkungen von Sozialversicherungsbeiträgen Verbindungen von Beiträgen und Leistungen der Sozialversicherung Zusammenwirken von Steuern und Beiträgen Steuern und Beiträge im internationalen Vergleich Folgen einer wachsenden Ungleichheit Erosion der Mittelschicht Ökonomische Instabilität Gefährdung des Zusammenhalts Verringerung von Einkommensungleichheit und Armutsrisiken Grundlagen der Verteilungspolitik Erwerbsbeteiligung und prekäre Beschäftigung Lohnersatzleistungen Grundsicherung und Armutsbekämpfung Steuerpolitik als Verteilungspolitik Einkommensumverteilung Bedingungsloses Grundeinkommen Privatisierung der Sozialversicherung Internationaler Vergleich Mittlere Position Deutschlands Vergleich von Industrieländern Vergleich von Schwellenländern Vergleich von Entwicklungsländern Der Welthunger-Index Infografiken Glossar Literatur und Daten Redaktion

Nettoverdienste

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

/ 4 Minuten zu lesen

Aus Sicht der Beschäftigten sind die Bruttolöhne und -gehälter eine zwar wichtige Größe, entscheidend ist aber das, was am Ende als Nettobetrag übrig bleibt und vom Arbeitgeber ausgezahlt wird. Um die Höhe der Nettoverdienste zu errechnen, müssen die Lohnsteuer einerseits und die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung in Abzug gebracht werden.

Finanzamt in Berlin-Kreuzberg. Von den Grenzsteuersätzen ist der Durchschnittssteuersatz zu unterscheiden. Er errechnet sich, wenn die Steuerschuld auf das gesamte zu versteuernde Einkommen bezogen wird. (© picture-alliance, Bildagentur-online)

Zwischen den Brutto- und Nettoverdiensten klafft eine deutliche Lücke, denn Arbeitnehmer*innen erhalten von ihren Arbeitgebern lediglich die Einkommen nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen ausgezahlt.

Die Höhe der Lohnsteuer hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab: Je höher das Einkommen, desto höher nicht nur in absoluten Beträgen sondern auch in Prozentanteilen fallen die Steuerabzüge aus. Dieser progressive Belastungsverlauf lässt sich grafisch darstellen. Bezug genommen wird dabei zunächst auf die Grenzsteuersätze, also auf die Besteuerung eines jeweils zusätzlichen Einkommenseuro (vgl. Abbildung "Grenz- und Durchschnittssteuersätze 2020"):

  • Das Einkommen bis zum Grundfreibetrag bleibt steuerfrei. Damit soll sichergestellt werden, dass das Existenzminimum nicht noch durch Steuerabzüge gemindert wird. Der Grundfreibetrag liegt 2020 bei 9.406 Euro im Jahr.

  • Übersteigt das Einkommen den Grundfreibetrag beginnt die Besteuerung mit einem Eingangssteuersatz von 14 Prozent.

  • Da die Einkommensteuer einen linear progressiven Belastungsverlauf aufweist, steigt mit jedem zusätzlich verdienten Einkommenseuro der Steuersatz an. Der Spitzensteuersatz beträgt 42 Prozent, er wird bei einem Einkommen von rund 57.000 Euro erreicht.

  • Die Einkommensbestandteile oberhalb von 57.000 Euro werden dann konstant mit dem Steuersatz von 42 Prozent belastet (ab einem Einkommen von rund 270.000 € greift dann noch der sog. Reichensteuersatz von 45 Prozent).

Von diesen Grenzsteuersätzen ist der Durchschnittssteuersatz zu unterscheiden. Er errechnet sich, wenn die Steuerschuld auf das gesamte zu versteuernde Einkommen bezogen wird und ist damit ein Indikator für die effektive Steuerbelastung. Der Durchschnittssteuersatz fällt immer deutlich niedriger als der Grenzsteuersatz aus: Wer unter 9.406 Euro im Jahr verdient, bleibt gänzlich steuerfrei. Bei einem Einkommen von 15.000 Euro liegt der Durchschnittssteuersatz bei 7,2 Prozent, bei 40.000 Euro bei 21,1 Prozent und bei 60.000 Euro bei 27,1 Prozent.

Grenz- und Durchschnittssteuersätze 2020n (Interner Link: Grafik zum Download) (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Im Unterschied zur Lohnsteuer weisen die Beitragsbelastungen keinen progressiven Verlauf auf, auch gibt es keinen beitragsfreien Grundfreibetrag. Die Belastung verläuft linear, sie bezieht sich mit einem festen Prozentsatz auf das versicherungspflichtige Bruttoeinkommen. Liegt der Verdienst allerdings unterhalb von 450 Euro (Minijobs), (vgl. "Interner Link: 450 Euro Beschäftigung/Minijobs") fallen keine Beiträge und Steuern an. Im Einkommensbereich zwischen 450 Euro und 1.300 Euro (Midi-Jobs) steigen die Beitragssätze schrittweise an. Verdienste oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden nicht verbeitragt.

Die Arbeitnehmer-Beitragssätze gliedern sich wie folgt (2020):

  • Gesetzliche Rentenversicherung: 9,3 Prozent,

  • Gesetzliche Krankenversicherung: 7,3 Prozent und Zusatzbeitrag 0,55 Prozent,

  • Arbeitslosenversicherung: 1,2 Prozent,

  • Soziale Pflegeversicherung: 1,525 Prozent und gegebenenfalls Kinderlosenzuschlag 0,25 Prozent

Fasst man die Abzüge durch Lohnsteuer und Arbeitnehmerbeiträge zusammen, errechnet sich die Gesamtabgabenbelastung der Bruttoarbeitsentgelte von Arbeitnehmer*innen. Bezogen auf die Beitragssätze des Jahres 2020 und den Einkommensteuertarif 2020 zeigt sich, dass im unteren Einkommensbereich zunächst nur die Arbeitnehmerbeiträge ins Gewicht fallen. Hingegen bleibt die Belastung durch die Lohnsteuer zunächst gering, da die Besteuerung erst oberhalb des Grundfreibetrags eines zu versteuernden Einkommen von 9.406 Euro/Monat einsetzt. Infolge des progressiven Verlaufs der Lohnsteuer steigen die Steuerabzüge mit steigendem Gesamteinkommen dann schrittweise an, während die Belastungen durch die Sozialversicherungsbeiträge konstant bleiben.

Mit Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Pflegeversicherung von 4.688 Euro/Monat im Jahr 2020 sinkt aber die durchschnittliche Belastung des Bruttoarbeitsentgelts durch die Arbeitnehmerbeiträge, da auf die Einkommensbestandteile oberhalb von 4.688 Euro keine Beiträge zur GKV und SPV mehr zu entrichten sind. Zu einem weiteren Rückgang der durchschnittlichen Belastung durch Arbeitnehmerbeiträge kommt es, wenn die Beitragsbemessungsgrenze (West) in der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung (2020: 6.900 Euro/Monat) überschritten wird. So liegt bei einem Bruttolohn von 6.100 Euro die durchschnittliche Belastung durch die Arbeitnehmerbeiträge bei nur noch 17,3 Prozent. Die durchschnittliche Belastung durch die Lohnsteuer beträgt bei diesem Einkommen demgegenüber 26,9 Prozent.

Insgesamt kommt es zu der Situation, dass die effektive Gesamtbelastung kontinuierlich ansteigt, in einem konvexen Verlauf zunächst steiler, dann aber schwächer. Bei einem Einkommen von 3.000 Euro liegt die Belastung bei 33,6 Prozent, bei einem Einkommen von 6.000 Euro bei 40,8 Prozent. Infolge des regressiven Belastungsverlaufs bei den Arbeitnehmerbeiträgen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen schwächt sich der progressive Verlauf der Gesamtbelastung ab (vgl. Abbildung "Beitrags- und Steuerabzüge zwischen 0 und 6.500 Euro/Monat").

Beitrags- und Steuerabzüge zwischen 0 und 7.000 Euro/Monat 2020 (Interner Link: Grafik zum Download) (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Die Bruttoarbeitsentgelte unterliegen in den jeweiligen Versicherungszweigen nur bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen der Beitragspflicht. Einkommensbestandteile oberhalb der Grenzen bleiben beitragsfrei. Allerdings beziehen sich bei den Geldleistungen die Ansprüche bzw. Anwartschaften auf Renten oder Arbeitslosengeld auch nur auf die Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze auf der Finanzierungsseite führt also zu einer Leistungsbegrenzung. Dies gilt jedoch nicht für die Sachleistungen (der Krankenversicherung), da diese sich nicht nach dem Äquivalenz- sondern nach dem Bedarfsprinzip ausrichten. Jedes Mitglied hat im Bedarfsfall unabhängig vom Einkommen die gleichen Leistungsansprüche. Ein Arbeitnehmer*innen mit einem Einkommen von beispielsweise 6.000 Euro, dessen Krankenversicherungsbeiträge aber nur auf ein Einkommen 4.688 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) bezogen werden, zahlt damit für diese Leistungsansprüche relativ geringere Beiträge (gemessen an seinem Gesamteinkommen) als ein/e Arbeitnehmer/in mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Auch die beitragsfreie Mitversicherung der nicht (versicherungspflichtig) erwerbstätigen Ehepartnerin und der Kinder sind mit dieser Beitragszahlung abgedeckt.

Durch die Versicherungspflichtgrenze in der GKV und auch SPV (2020: 5.213 Euro/Monat) steht den Beschäftigten mit einem diese Grenze überschreitenden Einkommen außerdem die Option offen, in eine private Kranken- und Pflegeversicherung zu wechseln. Dieser Wechsel erweist sich dann als finanziell vorteilhaft, wenn die Belastungen durch die private Krankenversicherung niedriger ausfallen. Da die Beitragsberechnung bei der privaten Krankenversicherung risikoabhängig ist und Familienangehörige nicht mitversichert sind, werden allein stehende, kinderlose Arbeitnehmer*innen mit einem guten Gesundheitszustand eher für die PKV votieren, (chronisch) kranke und/oder ältere Beschäftigte wie auch Beschäftigte mit einer nicht-erwerbstätigen Ehefrau und Kindern werden sich hingegen für einen Verbleib in der GKV entscheiden.

Weitere Inhalte

Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee ist Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.