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Steuerarten und Steuerbelastung | Verteilung von Armut + Reichtum | bpb.de

Verteilung von Armut + Reichtum Verteilung - ein kontroverses Thema Bedeutung und Aktualität der Verteilungsfrage Verteilungsdimensionen - Verteilung von was? Ebenen der Einkommensverteilung Sozialstaat und Einkommensumverteilung Begriffe und Indikatoren Funktionelle Einkommensverteilung Arbeitseinkommen Verfügbare Haushaltseinkommen Vermögensverteilung Armutsrisikoquoten und Grundsicherungsquoten Reichtumsquoten Datengrundlagen Datenprobleme Gesamtwirtschaftliche Einkommensverteilung Arbeitnehmereinkommen Verdienststruktur Alte und neue Bundesländer Tarifentgelte und Tarifbindung Niedriglöhne Mindestlöhne 450 Euro Beschäftigung/Minijobs Gender Pay-Gap Nettoverdienste Einkommensverläufe Lohnhöhe und Lohnersatzleistungen Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit Selbstständigkeit - ein komplexes Feld Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit Haushaltseinkommen Auf die Haushaltseinkommen kommt es an Brutto- und Nettoeinkommen der privaten Haushalte Verteilung der Haushaltsnettoeinkommen Verteilung der Nettoäquivalenzeinkommen Anhaltende Zunahme der Ungleichheit Einkommensarmut Relative Einkommensarmut Armutsrisikoquoten im Zeitverlauf Armutsrisikoquoten im regionalen Vergleich Armutsrisiken besonders betroffener Personengruppen Armutsrisiken von Kindern und Familien Armutsrisiken älterer Menschen Armutsrisiken von Ausländer*innen Grundsicherung als Einkommensminimum Prinzipien und Berechnung der Grundsicherung Empfängerzahlen und Dunkelziffer der Nicht-Inanspruchnahme Grundsicherung und Armutsrisiko Hartz IV: Grundsicherung für Arbeitsuchende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Leistungen an Asylbewerber Einkommensreichtum Defizite der Reichtumsforschung Messverfahren Zeitliche Entwicklung und regionale Unterschiede Spitzeneinkommen Vermögensverteilung Methodische Fragen Verteilungskennziffern im Vergleich Gruppenspezifische Befunde Vermögensarmut Vermögensreichtum, Superreiche Entstehung und Nachhaltigkeit Überschuldung Steuern und Beiträge Steuern, Beiträge und Sozialleistungen Steuerarten und Steuerbelastung Verteilungswirkungen von Steuern Verteilungswirkungen von Sozialversicherungsbeiträgen Verbindungen von Beiträgen und Leistungen der Sozialversicherung Zusammenwirken von Steuern und Beiträgen Steuern und Beiträge im internationalen Vergleich Folgen einer wachsenden Ungleichheit Erosion der Mittelschicht Ökonomische Instabilität Gefährdung des Zusammenhalts Verringerung von Einkommensungleichheit und Armutsrisiken Grundlagen der Verteilungspolitik Erwerbsbeteiligung und prekäre Beschäftigung Lohnersatzleistungen Grundsicherung und Armutsbekämpfung Steuerpolitik als Verteilungspolitik Einkommensumverteilung Bedingungsloses Grundeinkommen Privatisierung der Sozialversicherung Internationaler Vergleich Mittlere Position Deutschlands Vergleich von Industrieländern Vergleich von Schwellenländern Vergleich von Entwicklungsländern Der Welthunger-Index Infografiken Glossar Literatur und Daten Redaktion

Steuerarten und Steuerbelastung

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

/ 2 Minuten zu lesen

Im Jahr 2019 lag das gesamte Steueraufkommen bei rund 800 Mrd. Euro. Das Steueraufkommen der jeweiligen staatlichen Ebene wird für die Vielzahl öffentlicher Aufgaben und Ausgaben, einschließlich aller Sozialleistungen (Transfers sowie Sach- und Dienstleistungen) außerhalb der Sozialversicherung verwendet. Die weitaus größte Bedeutung bei den Steuereinnahmen haben die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer.

Arbeiter/-innen eines Autowerks in Sachsen essen in der Kantine, 17.03.2017. Die Lohnsteuer ist mit mehr als einem Viertel des Steueraufkommens (2019: 27,5%) der größte Posten bei den wichtigsten Steuerarten in Deutschland. (© picture-alliance, Philipp Brandstädter)

Da die Steuereinnahmen keiner Zweckbindung unterliegen, stehen die steuerfinanzierten Ausgaben für die soziale Sicherung immer in Konkurrenz zu anderen Ausgabenpositionen. Zu erwähnen sind u.a. die Ausgaben für Verteidigung, Umwelt, Landwirtschaft, Verkehr, Forschung, Entwicklungshilfe – um nur einzelne Posten des Bundeshaushaltes aufzuführen. In den Länder- und Kommunalhaushalten dominieren eindeutig die Personalausgaben (einschließlich Pensionen und Beihilfen), so insbesondere in den Tätigkeitsfeldern Schule und Hochschule, innere Sicherheit, öffentliche Verwaltung und Daseinsvorsorge.

Aufkommen aus den wichtigsten Steuerarten 2010 bis 2019

in Milliarden Euro und in Prozent

G = Gemeinschaftliche Steuer
B = Bundessteuer
L = Landessteuer
K = Kommunale Steuer
Steuereinnahmen201020152019
Mrd. EuroIn %Mrd. EuroIn %Mrd. EuroIn %
insgesamt530,6100673,3100799,3100
darunter:
Steuern vom Einkommen204,538,6204,538,6363,745,5
darunter:
LohnsteuerG127,924,1178,924,1219,727,5
Veranlagte EinkommensteuerG31,25,948,65,963,78,0
Nicht veranlagte Steuer vom ErtragG13,02,517,92,523,52,9
Zinsabschlagsteuer bzw. AbgeltungsteuerG8,71,68,31,65,20,7
KörperschaftsteuerG12,02,319,62,332,04,0
SolidaritätszuschlagB11,72,215,92,219,62,5
GewerbesteuerK35,76,745,76,755,46,9
GrundsteuerK11,32,113,22,114,41,8
UmsatzsteuerG180,033,9209,933,9243,230,4
EnergiesteuerB39,87,539,67,540,75,1
TabaksteuerB13,52,514,92,514,31,8
VersicherungssteuerB10,31,912,41,914,11,8
KFZ-SteuerB8,51,68,81,69,41,2
ErbschaftsteuerL4,40,86,30,87,00,9
GrunderwerbsteuerL5,31,011,21,015,82,0

Quelle: Bundesministerium der Finanzen (zuletzt 2020), Datensammlung zur Steuerpolitik; Statistisches Bundesamt (2020), Fachserie 14, Reihe 4, Steuerhaushalt.

Einen Überblick über die wesentlichen Steuerarten und ihre Aufkommenshöhe geben Tabelle "Aufkommen aus den wichtigsten Steuerarten 2010 bis 2019" und Abbildung "Struktur des Steueraufkommens 2019 in Mrd. Euro und in Prozent des Gesamtaufkommens". Die hier genannten Steuern machen gut 95 Prozent des gesamten Steueraufkommens aus. Die restlichen Steuerarten des Steuersystems sind – bezogen auf das Gesamtvolumen – vergleichsweise unbedeutend. Die Steuerarten mit dem höchsten Aufkommen sind (2019) die Lohnsteuer mit 27,5 Prozent und die Umsatzsteuer (Einfuhrumsatzsteuer und Mehrwertsteuer) mit 30,4 Prozent.

Struktur des Steueraufkommens 2019 (Interner Link: Grafik zum Download) (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Die Steuern vom Einkommen (vgl. Übersicht "Steuern vom Einkommen - kurz erläutert") insgesamt machen 45,5 Prozent des Gesamtvolumens aus, darunter haben die Gewinnsteuern, nämlich die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer Anteile von 4,0 Prozent, aus der veranlagten Einkommensteuer von 8,0 Prozent und aus der nicht veranlagten Steuer vom Ertrag von 2,9 Prozent. Berücksichtigt man neben der Umsatzsteuer auch die speziellen Verbrauchsteuern, wie vor allem die Versicherungssteuer, Tabaksteuer, Energiesteuer, dann kommen die Steuern auf den Verbrauch, die als indirekte Steuern auf die Preise übergewälzt werden, auf einen Anteil von etwa 45 Prozent des Gesamtaufkommens. Seit 2010 hat sich der Anteil der indirekten Steuern leicht verringert (vgl. Abbildung "Verhältnis von direkten und indirekten Steuern 1995 bis 2020").

QuellentextSteuern vom Einkommen - kurz erläutert:

Lohnsteuer:

Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Der Steuertarif ist grundsätzlich gleich. Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Pensionistinnen und Pensionisten zahlen Lohnsteuer. Sie wird vom Arbeitgeber bei der Lohnzahlung an die Arbeitnehmer einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. Steuerpflichtig sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis zufließen.

Einkommensteuer:

Selbstständige zahlen Einkommensteuer. Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit wird der Gewinn besteuert.

Veranlagte Einkommensteuer:

Steuer, für die man eine Erklärung einreicht, die dann vom Finanzamt durch einen Bescheid festgesetzt wird.

Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag:

Es handelt sich um Steuern, für die man keine Erklärung einreicht. Sie werden beispielsweise von der Bank oder der Lebensversicherung sofort an das Finanzamt überwiesen.

Abgeltungssteuer:

die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen durch die sogenannte Abgeltungsteuer. Sie betrifft die im Privatvermögen erzielten Kapitalerträge wie Dividenden aus Aktien, Zinsen, Erträge aus Investmentfonds sowie Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Die Abgeltungsteuer ist wie die Lohnsteuer eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Hier sind es die Banken, die den Steuerabzug durchführen und die Beträge an den Staat abführen.

Einkommensteuertarif:

Der Einkommensteuertarif stellt die Berechnungsgrundlage zur Einkom mensteuererhebung dar. Damit wird die Steuersumme auf ein gegebenes zu versteuerndes Einkommen berechnet. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 9.406 Euro für Alleinstehende (2020) fällt keine Steuer an. Darüber schließt sich die erste Progressionszone an, die bis zu einem zu versteuernden Einkommen von rund 15.000 Euro reicht. Die zweite Progressionszone erstreckt sich bis rund 57.000 Euro. Darüber folgen die beiden oberen Proportionalzonen. Der Spitzensteuersatz liegt im Jahr 2020 bei 42 Prozent.

Solidaritätszuschlag:

Der Solidaritätszuschlag (oft auch als "Soli" bezeichnet) ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Er ist keine eigene Steuerart, sondern wird, wie das Wort "Zuschlag" anzeigt, auf die Einkommen- bzw. die Körperschaftsteuer mit einem Satz von 5,5 Prozent zugeschlagen.

Kalte Progression:

Die Steuerprogression wird auch für den Teil einer Lohnerhöhung wirksam, der lediglich für einen Inflationsausgleich sorgt. Obwohl sich somit das Realeinkommen nicht verändert, führt der progressive Einkommenstarif zu einem Anstieg der Durchschnittsbelastung und damit zu Steuermehreinnahmen. Diesen Effekt nennt man "kalte Progression".

Körperschaftsteuer:

Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Form der Einkommenssteuer. Besteuert wird das Einkommen bzw. Gewinn juristischer Personen, z. B. von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereinen, Anstalten, Stiftungen. Der Steuersatz bei der Körperschaftsteuer beträgt einheitlich 15 Prozent. Damit entspricht die Ermittlung des zu zahlenden Körperschaftsteuerbetrags einem proportionalen Tarif, was einen wesentlichen Unterschied zur Einkommensteuer mit Steuerprogression darstellt. Die Körperschaftsteuer ist nicht die einzige Unternehmensteuer. Sie wird durch die kommunale Gewerbesteuer und die Einkommensteuer auf unternehmerische Einkommen ergänzt.

Quelle: Nach Bundesministerium der Finanzen 2019: Steuern von A bis Z; Finanzen und Steuern - Begleitbroschüre für Lehrerinnen und Lehrer - Überarbeitete Ausgabe 2018/2019


Das Gesamtsteueraufkommen verteilt sich (nach einem komplizierten und stets strittigen Verfahren) auf die Gebietskörperschaften (vgl. Tabelle "Aufteilung des Steueraufkommens auf die Gebietskörperschaften in Mio. Euro und Prozent"). Dem Bund stehen (2019) 41,2 Prozent, den Ländern 40,6 Prozent und den Gemeinden 14,4 Prozent zu.

Verhältnis von direkten und indirekten Steuern 1995–2020 (Interner Link: Grafik zum Download)

Aufteilung des Steueraufkommens auf die Gebietskörperschaften 2010 bis 2019

in Milliarden Euro und in Prozent

201020152019
Mrd. EuroIn %Mrd. EuroIn %Mrd. EuroIn %
Bund226,042,6291,642,6329,141,2
Länder209,639,5257,939,5324,540,6
Gemeinden70,613,370,613,3114,914,4
EU24,44,624,44,630,93,9

Quelle: Bundesministerium der Finanzen (zuletzt 2020), Datensammlung zur Steuerpolitik; Statistisches Bundesamt (2020), Fachserie 14, Reihe 4, Steuerhaushalt.

Weitere Inhalte

Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee ist Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.