Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Zusammenwirken von Steuern und Beiträgen | Verteilung von Armut + Reichtum | bpb.de

Verteilung von Armut + Reichtum Verteilung - ein kontroverses Thema Bedeutung und Aktualität der Verteilungsfrage Verteilungsdimensionen - Verteilung von was? Ebenen der Einkommensverteilung Sozialstaat und Einkommensumverteilung Begriffe und Indikatoren Funktionelle Einkommensverteilung Arbeitseinkommen Verfügbare Haushaltseinkommen Vermögensverteilung Armutsrisikoquoten und Grundsicherungsquoten Reichtumsquoten Datengrundlagen Datenprobleme Gesamtwirtschaftliche Einkommensverteilung Arbeitnehmereinkommen Verdienststruktur Alte und neue Bundesländer Tarifentgelte und Tarifbindung Niedriglöhne Mindestlöhne 450 Euro Beschäftigung/Minijobs Gender Pay-Gap Nettoverdienste Einkommensverläufe Lohnhöhe und Lohnersatzleistungen Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit Selbstständigkeit - ein komplexes Feld Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit Haushaltseinkommen Auf die Haushaltseinkommen kommt es an Brutto- und Nettoeinkommen der privaten Haushalte Verteilung der Haushaltsnettoeinkommen Verteilung der Nettoäquivalenzeinkommen Anhaltende Zunahme der Ungleichheit Einkommensarmut Relative Einkommensarmut Armutsrisikoquoten im Zeitverlauf Armutsrisikoquoten im regionalen Vergleich Armutsrisiken besonders betroffener Personengruppen Armutsrisiken von Kindern und Familien Armutsrisiken älterer Menschen Armutsrisiken von Ausländer*innen Grundsicherung als Einkommensminimum Prinzipien und Berechnung der Grundsicherung Empfängerzahlen und Dunkelziffer der Nicht-Inanspruchnahme Grundsicherung und Armutsrisiko Hartz IV: Grundsicherung für Arbeitsuchende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Leistungen an Asylbewerber Einkommensreichtum Defizite der Reichtumsforschung Messverfahren Zeitliche Entwicklung und regionale Unterschiede Spitzeneinkommen Vermögensverteilung Methodische Fragen Verteilungskennziffern im Vergleich Gruppenspezifische Befunde Vermögensarmut Vermögensreichtum, Superreiche Entstehung und Nachhaltigkeit Überschuldung Steuern und Beiträge Steuern, Beiträge und Sozialleistungen Steuerarten und Steuerbelastung Verteilungswirkungen von Steuern Verteilungswirkungen von Sozialversicherungsbeiträgen Verbindungen von Beiträgen und Leistungen der Sozialversicherung Zusammenwirken von Steuern und Beiträgen Steuern und Beiträge im internationalen Vergleich Folgen einer wachsenden Ungleichheit Erosion der Mittelschicht Ökonomische Instabilität Gefährdung des Zusammenhalts Verringerung von Einkommensungleichheit und Armutsrisiken Grundlagen der Verteilungspolitik Erwerbsbeteiligung und prekäre Beschäftigung Lohnersatzleistungen Grundsicherung und Armutsbekämpfung Steuerpolitik als Verteilungspolitik Einkommensumverteilung Bedingungsloses Grundeinkommen Privatisierung der Sozialversicherung Internationaler Vergleich Mittlere Position Deutschlands Vergleich von Industrieländern Vergleich von Schwellenländern Vergleich von Entwicklungsländern Der Welthunger-Index Infografiken Glossar Literatur und Daten Redaktion

Zusammenwirken von Steuern und Beiträgen

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

/ 5 Minuten zu lesen

Aufgrund der Vielgestaltigkeit des Steuersystems und der Beitragsfinanzierung sowie der Wechselwirkungen zwischen Besteuerung und dem wirtschaftlichen Verhalten von Personen und Unternehmen lässt sich nur schwer bestimmen, in welche Richtung und in welchem Maße die Abgaben die verfügbaren Einkommen von Individuen und Haushalten beeinflussen.

Eine Familie am Strand der Elbe bei Övelgönne/Hamburg. Die Höhe des Haushaltsnettoeinkommens von Familien ergibt sich durch die Steuerklasse aber auch durch Zuwendungen, wie das Kindergeld. (© picture-alliance/dpa, Daniel Bockwoldt)

Um die Auswirkungen auf die verfügbaren Arbeitseinkommen (Nettoeinkommen) beurteilen zu können, lassen sich in einem ersten Schritt auf der Ebene der gesamtwirtschaftlichen Bruttoarbeitsentgelte Größenordnung und Entwicklungsrichtung der Abgaben und damit die Differenz zwischen Brutto und Netto aufzeigen (vgl. Abbildung "Durchschnittliche Abgabenbelastung der Bruttolöhne und -gehälter 1991 bis 2019"). Die Arbeitgeber ziehen den Beschäftigten im Quellenabzugsverfahren automatisch die Sozialbeiträge (im Wesentlichen die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung) und Lohnsteuern ab, so dass nur der Nettolohn zur Auszahlung gelangt.

Die durchschnittlichen Abgaben der Arbeitnehmer liegen 2019 bei 33,3 Prozent der Bruttolöhne. Auf die Lohnsteuer entfallen 16,3 Prozent und auf die Sozialbeiträge 17,0 Prozent. Die Gesamtabgabenquote schwankt im Beobachtungszeitraum: Sie lag 1991 bei 29,9 Prozent, stieg dann bis 1997 auf 34,0 Prozent und sank bis 2005 auf 31,6 Prozent. Zwischen 1991 und 2003 lag dabei die Belastung durch die Lohnsteuer immer etwas über der Belastung durch die Arbeitnehmerbeiträge. Die Differenz hat sich jedoch schrittweise verringert und ab 2004 liegt die Beitragsbelastung über der Steuerbelastung. 2019 liegt die Spanne bei 0,7 Prozentpunkten (Lohnsteuer: 16,3 Prozent, Beiträge 17,0 Prozent).

Durchschnittliche Abgabenbelastung der Bruttolöhne und -gehälter 1991–2019 (Interner Link: Grafik zum Download) (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Die hier ausgewiesenen Belastungsquoten beziehen sich auf die durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter. Einbezogen werden damit sowohl die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, bei denen keine Arbeitnehmerbeiträge anfallen, als auch Beschäftigungsverhältnisse mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen, bei denen also die durchschnittliche Beitragsbelastung unterhalb der Beitragssätze zur Sozialversicherung liegt. Erfasst werden außerdem die beitragsfreien Beamtengehälter. Zudem wird die progressive Wirkung der Lohnsteuer durch den Mittelwert eingeebnet. Insofern erklärt es sich, dass die ausgewiesene Beitragsbelastung von 17,0 Prozent deutlich unterhalb des Arbeitnehmerbeitragssatzes von 20,1 Prozent liegt, den die versicherungspflichtigen Beschäftigten (einschließlich des Zusatzbeitrags zur GKV von 0,9 Prozent) auf ihr beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt entrichten müssen

Ein differenzierteres Bild ergibt sich nach den Modellrechnungen des Bundesministeriums der Finanzen, die sich ausschließlich auf die Durchschnittsverdienste der versicherungs- und beitragspflichtige Beschäftigte beziehen und nach der Familienkonstellation unterscheiden. Das jährliche durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt von Arbeitnehmern liegt danach im Jahr 2019 bei 36.309 Euro. Dieses Einkommen wird bei einem ledigen und kinderlosen Alleinverdiener um 20,1 Prozent durch die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und um 14,0 Prozent durch die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag gemindert. Es verbleibt ein durchschnittliches Nettoarbeitsentgelt/verfügbares Einkommen von 23.663 Euro im Jahr. Vom Brutto bleiben also netto 65,2 Prozent übrig (vgl. Abbildung "Bruttolohn, Steuern und Beiträge und Nettoentgelt 1991 bis 2019, ledige Arbeitnehmer, Durchschnittsverdiener (Steuerklasse I/0); in Euro".

Bruttolohn, Steuern und Beiträge und Nettoentgelt 1991 bis 2019 (Interner Link: Grafik zum Download) (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Die Darstellung zeigt - immer bezogen auf ein durchschnittliches Arbeitnehmereinkommen – wie sich die Abzugsquoten und die Netto-Brutto-Relationen seit 1991 entwickelt haben. Die höchsten Abzugsquoten wurden 1997 mit 40,1 Prozent erreicht, vom Brutto blieben 59,9 Prozent übrig. Seitdem hat sich die Belastung leicht rückläufig entwickelt.

Bruttolohn, Steuern und Beiträge, Kindergeld und verfügbares Einkommen 1991–2019 (Interner Link: Grafik zum Download) (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Bei verheirateten Alleinverdienern mit 2 Kindern sieht die Lage anders aus: Hier wird das Bruttoeinkommen (ohne Kindergeld) um 19,5 Prozent durch Arbeitnehmerbeiträge gemindert. Der Lohnsteuerabzug liegt bei 5,9 Prozent, so dass das durchschnittliche Nettoeinkommen im Jahr bei 26.955 Euro liegt. Vom Brutto bleiben also netto 74,2 Prozent übrig. Rechnet man das Kindergeld für die zwei Kinder hinzu, wird ein verfügbares Einkommen 31.731 Euro erreicht. Allerdings: Dem Kindergeld stehen weit höhere Ausgaben für die Kinder gegenüber. Die höchste Abzugsquote wurde 1998 mit 27,6 Prozent erreicht, vom Brutto blieben 72,4 Prozent übrig. Seitdem hat sich die Belastung leicht rückläufig entwickelt. Zugleich ist das Kindergeld mehrfach erhöht worden

Der geringe Steuerabzug ist Folge des steuerrechtlichen Ehegattensplittings: Da in diesem Beispiel die Ehefrau nicht erwerbstätig ist (oder nur im Rahmen eines Mini-Jobs) wird das Einkommen des Mannes gesplittet, die zwei hälftigen Einkommensteile werden nach Tarif versteuert. Die zwei Steuerteilbeträge werden dann zusammen gerechnet. Infolge des progressiven Steuertarifs und der zweimaligen Anrechnung des Grundfreibetrages entstehen Steuervorteile gegenüber einer Individualbesteuerung.

Nun gibt die Orientierung auf Durchschnittseinkommen noch keine Auskunft auf die Belastungsverteilung innerhalb des Einkommensspektrums: Wie stark werden die Einkommen von Verdienern im unteren, mittleren und oberen Einkommensbereich durch Steuer- und Beitragsabzüge gemindert. Das lässt sich durch Modellrechnungen erkennen, die unter "Interner Link: Nettoverdienste" ausführlich vorgestellt worden sind. Erkennbar wird, dass...

  • im unteren Einkommensbereich zunächst nur die Arbeitnehmerbeiträge ins Gewicht fallen, da die Lohnsteuer erst oberhalb des Grundfreibetrags einsetzt.

  • infolge des progressiven Verlaufs der Lohnsteuer die Steuerabzüge mit steigendem Gesamteinkommen dann schrittweise ansteigen, während die Belastungssätze durch die Sozialversicherungsbeiträge konstant bleiben.

  • es mit Erreichen der Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Pflegeversicherung und im weiteren Einkommensverlauf der gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung dann zu einer Abflachung der prozentualen Beitragsbelastung kommt, da auf das Einkommen oberhalb dieser Grenzen keine Beiträge mehr zu entrichten sind.

Insgesamt kommt es zu der Situation, dass die effektive Gesamtbelastung kontinuierlich ansteigt, in einem konvexen Verlauf zunächst steiler, dann aber schwächer. Bei einem Einkommen von 3.000 Euro liegt die Belastung bei 33,6 Prozent, bei einem Einkommen von 6.000 Euro bei 40,8 Prozent. Infolge des regressiven Belastungsverlaufs bei den Arbeitnehmerbeiträgen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen schwächt sich der progressive Verlauf der Gesamtbelastung ab (vgl. Abbildung "Beitrags- und Steuerabzüge zwischen 0 und 6.500 Euro/Monat").

Beitrags- und Steuerabzüge zwischen 0 und 7.000 Euro/Monat 2020 (Interner Link: Grafik zum Download) (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Diese Modellrechnung gibt allerdings nur Auskunft über die direkten Steuern und Abgaben; die Belastung der Arbeitnehmer über indirekte Abgaben – vor allem durch die Mehrwertsteuer und speziellen Verbrauchsteuern – bleiben hingegen außer Acht. Da indirekte Steuern über höhere Preise auf die Konsumenten abgewälzt werden, belasten sie aber ebenfalls die Einkommen. Denn die Kaufkraft vermindert sich und die verfügbaren Realverdienste sinken.

Seit 1997 sind die Verbrauchsteuern gleich mehrfach erhöht worden. Allein der (reguläre) Mehrwertsteuersatz ist 1998 von 15 Prozent auf 16 Prozent und 2007 von 16 Prozent auf 19 Prozent angehoben worden. Hinzu kommen die erhöhten Sätze u.a. bei der Versicherungssteuer, der Mineralölsteuer/Energiesteuer und der Tabaksteuer.

Die vom DIW vorgelegten Simulationen zur Steuerlastverteilung beziehen die indirekten Steuern mit in Berechnungen ein. Im Ergebnis zeigen sich - bezogen auf das Haushaltsbruttoeinkommen des Jahres 2015 - deutlich progressive Belastungen für die Einkommen- und Unternehmenssteuern sowie regressive Belastungen für die indirekten Steuern. Das gesamte Steuersystem ist leicht progressiv (vgl. Abbildung "Steuern und Sozialbeiträge in Prozent des Haushaltsbruttoeinkommens 2015"). Dessen Progressions- und Umverteilungswirkungen haben aber seit Ende der 90er Jahre abgenommen. Dabei ist eine deutliche Verlagerung der Belastung von den direkten zu den indirekten Steuern zu beobachten. Die Einkommensteuer- und Unternehmenssteuerreformen haben insbesondere im oberen Bereich der Einkommensverteilung zu deutlichen Entlastungen geführt. Die diversen Erhöhungen der indirekten Steuern erhöhten dagegen die regressiven Belastungswirkungen.

Steuern und Sozialbeiträge in Prozent des Haushaltsbruttoeinkommens 2015 (Interner Link: Grafik zum Download) (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Weitere Inhalte

Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee ist Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.