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Oppositionsparteien erreichen rechnerische Stimmenmehrheit im Bundesrat | Hintergrund aktuell | bpb.de

Oppositionsparteien erreichen rechnerische Stimmenmehrheit im Bundesrat

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Nach der erfolgreichen Regierungsbildung in Niedersachsen haben die Oppositionsparteien des Bundestages ab sofort eine Mehrheit im Bundesrat. Die Bundesregierung befürchtet nun eine Blockadepolitik bei schwarz-gelben Gesetzesvorhaben. SPD und Grüne wollen die neue Mehrheit stattdessen für eigene Gesetzesinitiativen nutzen.

Sitzverteilung Bundesrat, Februar 2013 (© bpb)

Niedersachsen hat einen neuen Ministerpräsidenten und eine neue Landesregierung. Damit verschieben sich nicht nur im Land, sondern auch im Bundesrat die politischen Machtverhältnisse: Erstmals seit April 1999 verfügen im Bundesrat wieder die Parteien über eine absolute Mehrheit, die im Bundestag in der Opposition sind. Mit dem Zugewinn der sechs Länderstimmen aus Niedersachsen stützt sich das rot-grüne Lager nun auf 28 Sitze im Bundesrat. Für eine absolute Mehrheit bedarf es allerdings 35 der insgesamt 69 Sitze.

Sitzordnung des Bundesrates (© bpb)

Die erreichen SPD und Grüne nur mit Unterstützung der Stimmen aus Brandenburg – hier regieren Sozialdemokraten und Linke gemeinsam – und Schleswig-Holstein, wo der Südschleswigsche Wählerverband mit SPD und Grünen am Kabinettstisch sitzt.

Zusammen mit den Potsdamer und Kieler Stimmen kommt Rot-Grün auf insgesamt 36 Sitze im Bundesrat – eine absolute Mehrheit. CDU und FDP bleiben lediglich 15 Stimmen in der Länderkammer. Die großen Koalitionen in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland kommen auf insgesamt 18 Stimmen.

Interner Link: Stimmenverteilung im Bundesrat, Stand Februar 2013

Das Grundgesetz Interner Link: (Art. 51 Abs. 3 GG) schreibt vor, dass Stimmen eines Landes "einheitlich" abgegeben werden müssen. Koalitionsregierungen auf Länderebene müssen sich im Bundesrat also auf eine gemeinsame Position verständigen. Länderregierungen, in denen sowohl Regierungs- als auch Oppositionsparteien des Bundes vertreten sind, enthalten sich daher in der Regel der Stimme. Bei Gesetzen zu denen der Bundesrat zustimmen muss (Zustimmungsgesetze), kommt dies letztlich einem negativen Votum gleich. Wie sich das Land verhält, ist zumeist in den Koalitionsverträgen der Parteien als Bundesratsklausel festgeschrieben.

Infobox Wer hat wie viele Stimmen im Bundesrat?

Der Bundesrat hat insgesamt 69 Sitze. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, mit mehr als sechs Millionen fünf und mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen Interner Link: (Art. 51 Abs. 2 GG) . Bundesratsmitglieder sind Mitglieder der Landesregierungen, meistens der Ministerpräsident und weitere Fachminister. Die Stimmen eines Landes werden geschlossen abgegeben. Bremen, Hamburg, das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern haben drei Stimmen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein haben vier Stimmen, Hessen fünf, Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und NRW haben sechs Stimmen im Bundesrat.

Welchen Einfluss hat der Bundesrat?

Der Bundesrat ist laut Interner Link: Art. 50 GG an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt: Kein Bundesgesetz kommt ohne Mitwirkung des Bundesrates zustande, da jedes vom Bundestag beschlossene Gesetz dem Bundesrat vorgelegt werden muss.

Klicken Sie auf die Grafik, um diese zu vergrößern. (© bpb)

Dabei ist zwischen Interner Link: Zustimmungs- und Interner Link: Einspruchsgesetzen zu unterscheiden. Zustimmungspflichtig sind Gesetze, die das Grundgesetz ändern und die die finanziellen und organisatorischen Interessen der Länder berühren. Einspruchsgesetze sind alle nicht zustimmungspflichtigen Gesetzesvorlagen.

Anders als bei Zustimmungsgesetzen kann der Bundestag bei Einspruchsgesetzen ein ablehnendes Votum des Bundesrates zurückweisen. Der Bundestag benötigt dafür aber mindestens die so genannte Kanzlermehrheit Interner Link: (Art. 77 Abs. 4 GG), also einen Beschluss mit der Mehrheit der Mitglieder des Parlaments. Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundesrat den Gesetzgebungsprozess ergo zumindest verzögern, bei Zustimmungsgesetzen das Vorhaben sogar scheitern lassen.

InfoboxVermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss kann je nach Gesetzestyp vom Bundestag, der Bundesregierung oder vom Bundesrat einberufen werden, um eine Kompromisslösung zu erarbeiten. Er besteht aus 32 Mitgliedern: 16 Mitglieder werden nach Proporz (Fraktionsstärke) vom Bundestag gewählt und entsandt, hinzu kommt je ein Vertreter der 16 Landesregierungen. Die Mitglieder des Vermittlungsausschusses sind laut Interner Link: Art. 77 Abs. 2 GG nicht an Weisung gebunden. Finden sie einen Kompromissvorschlag, muss der Bundestag erneut abstimmen. Gibt es bei zustimmungspflichtigen Gesetz keine Einigung, ist das Gesetz endgültig gescheitert. Der Vermittlungsausschuss ist ein einflussreiches und auch erfolgreiches Gremium. 9 von 10 Vorschlägen die er aushandelt, werden von Bundestag und Bundesrat angenommen. Arbeitsgrundlage und zugleich Kritikpunkt ist die Nicht-Öffentlichkeit der Verhandlungen, die Kompromisse erst möglich macht, allerdings nicht zur Transparenz politischer Entscheidungen beiträgt.

Über den Bundesrat können die Länder auch selbst aktiv werden und Gesetzesinitiativen einbringen Interner Link: (Art. 76 Abs. 1 GG). Die Bundesregierung ist in diesem Fall verpflichtet, die Gesetzesvorlage innerhalb von drei Monaten an den Bundestag weiterzuleiten.

Wichtiger als der formelle wird aber der informelle Einfluss der neuen Mehrheitskonstellation auf den politischen Willensbildungsprozess im Parlament sein. So wird die Bundesregierung bei der Erarbeitung neuer Gesetzesvorlagen noch stärker als bisher die Positionen der Opposition mit einbeziehen, im Bewusstsein der Blockadeoptionen im Bundesrat.

SPD: "Eigene Gestaltungsmehrheit"?

Seit dem Regierungswechsel in Hannover besitzen die von den Oppositionsparteien des Bundestages geführten Landesregierungen die absolute Stimmenmehrheit im Bundesrat. Statt Blockadepolitik zu betreiben, wollen SPD und Grüne diese "Gestaltungsmehrheit" nutzen, um über den Bundesrat eigene Gesetzesinitiativen in den Gesetzgebungsprozess einzubringen.

Geplant sind Gesetzesvorlagen über die Einführung eines flächendeckenden allgemeinen Mindestlohns sowie der doppelten Staatsbürgerschaft. Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer und die steuerliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften sollen ebenfalls verabschiedet werden. Die Oppositionsparteien möchten dem Bundestag außerdem einen eigenen Vorschlag für die Bekämpfung der Steuerflucht vorlegen und schließlich wollen SPD und Grüne eine Gesetzesvorlage beschließen, die eine Einführung des umstrittenen Betreuungsgeldes verhindert.

Die Aussicht auf Erfolg ist für das Oppositionsbündnis bei diesen Vorhaben jedoch begrenzt, da am Ende wieder der Bundestag entscheiden muss, und dort haben Union und FDP eine Mehrheit.

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