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Eine zweifelhafte Wahl in Belarus

Redaktion

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Wie erwartet, wurde der belarussische Präsident Aljaksandr Lukaschenko bei der Wahl am 11. Oktober wiedergewählt. Laut der OSZE entsprachen die Wahlen auch dieses Mal nicht den Standards für die Durchführung demokratischer Wahlen.

Belarussische Studentinnen geben in einem Wahllokal in der Hauptstadt Minsk vorzeitig ihre Stimme ab. Die Präsidentschaftswahlen werden am 11. Oktober 2015 abgehalten. (© picture-alliance/AP)

In Belarus waren die Bürger am Sonntag, dem 11. Oktober 2015 aufgerufen, darüber abzustimmen, wer das Land in den kommenden fünf Jahren als Präsident regieren wird. Rund 83,5 Prozent der Stimmen entfielen auf den seit 1994 regierenden Amtsinhaber Aljaksandr Ryhorawitsch Lukaschenko (= gebräuchlichere, russische Schreibweise; weißrussische Schreibweise: Lukaschenka) als Staatspräsident. Die Wahlbeteiligung lag nach offiziellen Angaben bei rund 87 Prozent.

Die knapp sieben Millionen registrierten Wahlberechtigten konnten in 6.100 Wahllokalen, von denen sich 49 im Ausland befinden, ihre Stimme abgeben. Wählen durften alle belarussischen Bürger über 18 Jahre, deren Wohnsitz in Belarus ist. Wer in Untersuchungshaft sitzt oder eine Gefängnisstrafe abbüßt, ist vom Wahlrecht ausgeschlossen.

In einem Externer Link: vorläufigen Fazit zur Wahl erklärte die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), dass Belarus trotz einzelner Verbesserungen noch weit davon entfernt sei, seine OSZE-Verpflichtungen für demokratische Wahlen zu erfüllen. In einem ersten Bericht der OSZE-Wahlbeobachter ist von Externer Link: substanzielle Mängeln die Rede. Vor allem Probleme bei der Stimmenauszählung und -auswertung würden die Integrität der Wahlen untergraben. Der Wahlkampf sowie die Wahltag verliefen laut OSZE friedlich.

Die Allmacht des Präsidenten

Im präsidentiellen Regierungssystem der Republik Belarus verfügt der Präsident über weitreichende Machtbefugnisse: Er kann beide Parlamentskammern auflösen, gesetzesgleiche Präsidialdekrete erlassen sowie den Ausnahmezustand und das Kriegsrecht verhängen. Der Präsident ernennt den Ministerpräsidenten, die Regierung und die Hälfte der Verfassungsrichter. Diese sowie die Richter aller anderen Gerichte kann er entlassen. Außerdem bestimmt der Präsident die Hälfte der Mitglieder der obersten Wahlkommission und kann diese auch allesamt wieder aus dem Gremium ausschließen.

Infokasten: Belarus

Die Republik Belarus grenzt im Osten an Russland, im Süden an die Ukraine, im Westen an Polen und im Norden an Litauen und Lettland.

Das Land erstreckt sich über eine Fläche von 207.600 Quadratkilometern. Zum Vergleich: Deutschland ist 357.340 Quadratkilometer groß.

Knapp 2 Millionen der insgesamt rund 9,5 Millionen Einwohner leben in der Hauptstadt Minsk. Belarussisch und Russisch sind Amtssprachen, wobei das Russische vor allem in den Städten im Alltag geläufiger ist.

Belarussen sind überwiegend russisch-orthodoxen Glaubens, etwa ein Fünftel ist römisch-katholischer Konfession. Außerdem leben jüdische, evangelische und muslimisch-tatarische Minderheiten im Land.

Seit 1994 amtiert Lukaschenko als Staatspräsident. Er hat seine Interner Link: Machtbefugnisse seitdem kontinuierlich ausgedehnt. Westliche Medien bezeichnen Belarus deshalb häufig als die "letzte Diktatur Europas". Menschenrechtsorganisationen, wie Externer Link: Amnesty International, kritisieren starke Beeinträchtigungen des Rechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und weisen darauf hin, dass in Belarus noch Todesurteile vollstreckt werden. Nach der letzten Präsidentschaftswahl im Dezember 2010, bei der sich Lukaschenko für eine vierte Amtszeit bestätigen ließ, kam es zu Protesten. Rund Externer Link: 15.000 Demonstranten stellten dabei die Legitimität der Abstimmung in Frage. Die belarussischen Behörden gingen aggressiv Interner Link: gegen die Proteste vor und verhafteten mehr als 700 Menschen, darunter sieben der neun Präsidentschaftskandidaten. In der Folge verhängte die Europäische Union Einreiseverbote gegen 200 Belarussen sowie Sanktionen gegen belarussische Unternehmen. Ab November will die EU diese jedoch vorläufig aussetzen. Über eine endgültige Aufhebung der Sanktionen soll Anfang Januar 2016 entschieden werden.

Vergangene Wahlen

Bereits in der Vergangenheit hatte die Interner Link: OSZE wiederholt darauf hingewiesen, dass der Externer Link: rechtliche Rahmen bei der Durchführung von Wahlen in Belarus nicht den OSZE-Standards entspreche. Kritisiert wurden unter anderem die unklaren Regeln bei der Zusammensetzung der Wahlkommission, fehlende Verfahrensvorschriften bei der Stimmenauszählung und -auswertung sowie der Entzug des Wahlrechtes für inhaftierte Personen. Nach Einschätzung der OSZE haben sich diese Bedingungen seit der letzten Wahl nicht grundlegend verändert.

Laut OSZE klagen oppositionelle Gruppen darüber, dass die Behörden sie benachteiligten. Parteien spielen im politischen System kaum eine Rolle. Internationale Wahlbeobachter sind zwar auf Einladung der belarussischen Regierung präsent, haben aber zum Beispiel keinen Einblick in Wählerlisten oder in die Übermittlung der Ergebnisse von der lokalen auf die regionale Ebene.

Völker in Osteuropa und Nordasien (© www.kartographie-kaemmer.de)

Vier Kandidaten standen zur Wahl

Zur Wahl stehende Kandidaten müssen als belarussische Staatsbürger geboren, mindestens 35 Jahre alt sein sowie die vergangenen zehn Jahre in Belarus gelebt haben. Ihre Kandidatur muss von einer Initiativgruppe mit mindestens 100 Wahlberechtigten und weiteren 100.000 Unterstützerunterschriften getragen werden. Insgesamt haben fünfzehn Initiativgruppen einen Registrierungsantrag gestellt, davon hat die Wahlkommission sieben Initiativgruppen die Registrierung verweigert. Darunter auch derjenigen des Sozialdemokraten Nikolai Statkevich. Er hatte bei den Präsidentschaftswahlen 2010 Lukaschenko herausgefordert, wurde inhaftiert und saß seitdem bis Ende August im Gefängnis. Am 23. August 2015 hat Lukaschenko ihn und fünf weitere politische Gefangene begnadigt.

Von den verbliebenen acht Initiativgruppen scheiterten vier an den Hürden der Registrierung. Auf den Wahlzetteln standen neben Lukaschenko die folgenden Personen: Sergei Gaidukevich, Vorsitzender der Liberal-Demokratischen Partei, der bereits zweimal erfolglos gegen Lukaschenko angetretenen ist (auf ihn entfielen laut offiziellen Angaben 3,32 Prozent der Stimmen), die Sozialdemokratin Tatiana Korotkevich (4,42 Prozent) und Nikolai Ulakhovich (1,67 Prozent) von der regierungstreuen Belarussischen Patriotischen Partei.

Eine Wiederwahl Lukaschenkos zum Präsidenten galt schon im Vorfeld als wahrscheinlich. Externer Link: Umfragen des Independent Institute of Socio-Economic and Political Studies (NISEPI) sahen ihn vorn, allerdings mit Zustimmungswerten deutlich unter dem Wahlergebnis von 83,49 Prozent. So gaben im Juni 2015 nur 38,6 Prozent der Befragten an, dass sie Lukaschenko wählen würden. Externer Link: Laut dem Blog der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung zur Präsidentschaftswahl in Belarus gilt er vor allem den älteren Bürgern des Landes - ungeachtet der Vorwürfe, autoritär zu regieren und Wahlen gefälscht zu haben - als charismatischer Führer, der seit den turbulenten Zeiten der Auflösung der Sowjetunion für Stabilität im Land sorge. Bei jüngeren, vor allem städtischen Wählern genieße er hingegen weniger Unterstützung.

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