Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Verfassungsgericht verhandelt Gesetz zum Atomausstieg | Hintergrund aktuell | bpb.de

Verfassungsgericht verhandelt Gesetz zum Atomausstieg

Redaktion

/ 3 Minuten zu lesen

Am 15. und 16. März 2016 verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerden dreier Energiekonzerne. Diese klagen gegen die 2011 im Zuge des Atomausstiegs beschlossenen festen Abschalttermine für ihre Atomkraftwerke.

Luftaufnahme des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld am Main bei Schweinfurt mit den beiden Kühltürmen. (© picture-alliance)

Das Kernkraftwerk im unterfränkischen Grafenrheinfeld. Das Kraftwerk von E.ON war im Juni 2015 das erste, das nach 2011 außer Betrieb genommen wurde. Spätestens mit der Nuklearkatastrophe 1986 im sowjetischen Atomkraftwerk Tschernobyl wurde in Deutschland die Debatte um die Gefahren der Kernenergie intensiv geführt. Etwa anderthalb Jahrzehnte später schloss die rot-grüne Koalition unter Kanzler Gerhard Schröder mit den deutschen Kernkraftwerksbetreibern eine Vereinbarung, den sogenannten Atomkonsens. Dieser sicherte den einzelnen Kraftwerken eine weitere Laufzeit auf Basis einer festgelegten Strommenge zu. Die letzten Kraftwerke wären demnach um 2020 abgeschaltet worden. Die Regelungen dieser Vereinbarung wurden im Jahr 2010 jedoch von der Regierung aus CDU/CSU und FDP zugunsten längerer Laufzeiten verändert, der Atomausstieg somit auf die Zeit nach 2030 hinausgeschoben.

Fukushima beschleunigt den Atomausstieg

Am 11. März 2011 kam es nach einem Erdbeben vor der japanischen Küste und dem anschließenden Tsunami zu mehreren Kernschmelzen im Atomkraftwerk Interner Link: Fukushima, was die Diskussion um die friedliche Nutzung der Atomkraft auch in Deutschland neu entfachte. Infolge der Reaktorkatastrophe verhängte das Kabinett der Großen Koalition unter Angela Merkel am 14. März 2011 ein Atom-Moratorium: Um die Gefahr zukünftiger Unfälle einzudämmen, sollten die 17 deutschen Atomkraftwerke durch eine unabhängige Expertenkommission auf ihre Sicherheit überprüft werden. Die sieben ältesten Kraftwerke sowie das AKW Krümmel wurden zunächst für drei Monate vom Netz genommen.

Die Expertenkommission und die Ethikkommission zur sicheren Energieversorgung kamen zu dem Schluss, dass die Risiken der Kernkraft durch die Ereignisse in Fukushima nicht gestiegen seien, sehr wohl aber die öffentliche Wahrnehmung dieser Risiken. Auf Basis der Empfehlungen beider Kommissionen beschloss der Bundestag am 30. Juni 2011 mit breiter Mehrheit das "Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes" (13. AtG-Novelle). Bis 2022 sollen alle deutschen Atomkraftwerke vom Netz genommen werden. Im Gegensatz zum Atomkonsens aus dem Jahr 2000 ist in der 13. AtG-Novelle der Austrittszeitpunkt gesetzlich verankert. Außerdem wurden die acht vorläufig geschlossenen Kraftwerke stillgelegt.

RWE, Vattenfall und E.ON reichen Verfassungsbeschwerden ein

Für die vier großen Energiekonzerne Interner Link: RWE, EnBW, E.ON und Vattenfall bedeutete der Beschluss einen Kapitalverlust in Milliardenhöhe. RWE, E.ON und Vattenfall reichten deshalb wegen der Schließung der Werke Verfassungsbeschwerden ein. Dabei geht es ihnen nicht darum, den geplanten Ausstieg zu verhindern. Auf Basis erfolgreicher Verfassungsbeschwerden wollen sie in weiteren Verfahren Entschädigung für die vom Netz genommenen Meiler – und zwar in Höhe von mehreren Milliarden Euro. Das schwedische Unternehmen Vattenfall klagt zusätzlich vor einem US-Schiedsgericht in Washington. EnBW beteiligt sich nicht an den Verfassungsbeschwerden.

Die Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht, RWE, E.ON, Vattenfall und die je zur Hälfte E.ON und Vattenfall gehörende Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Krümmel, berufen sich in ihren Klagen auf die Eigentumsgarantie des Artikels 14 des Grundgesetzes. Die Schließung der Werke käme ihrer Meinung nach einer Enteignung gleich, für die ihnen eine Entschädigung zustehe. Aber auch die Rechte nach Artikel 3 Absatz 1 (Gleichheitsgrundsatz) und Artikel 12 (Berufsfreiheit) sehen sie verletzt.

Am 15. und 16. März 2016 werden die Verfassungsbeschwerden der Energiekonzerne zunächst mündlich verhandelt. Danach müssen die Richterinnen und Richter in Karlsruhe entscheiden, ob sie den Unternehmen den Weg zu einer Schadenersatzklage gegen die Bundesregierung öffnen.

Auch gegen die Kernbrennstoffsteuer wird geklagt

Neben der Entscheidung zu den aktuellen Verfassungsbeschwerden wird in diesem Jahr eine weitere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes erwartet, bei der es um hohe Summen für die Energieunternehmen geht: In einem Normenkontrollverfahren muss das Gericht entscheiden, ob der Bund 2011 die Kompetenz zur Einführung der Kernbrennstoffsteuer hatte. Insgesamt etwa 2,3 Milliarden Euro Abgaben jährlich zahlen die Konzerne seit 2011 auf Kernbrennstoffe. Sie hoffen eine Rückzahlung dieses Geldes durchzusetzen.

Vor dem Interner Link: Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) waren die Energiekonzerne mit einer Klage gegen die Steuer bereits gescheitert. Im Sommer 2015 entschied der EuGH, dass die Abgabe nicht gegen EU-Recht verstoße. Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Aufgabe, die Vereinbarkeit der Kernbrennstoffsteuer mit dem deutschen Grundgesetz zu überprüfen.

Mehr zum Thema:

Weitere Inhalte

Weitere Inhalte

Archiv: Energiepolitik 2013

Energiewende

Der Atomausstieg ist beschlossen, Ende 2022 geht der letzte Meiler vom Netz. Gleichzeitig sollen die fossilen Brennstoffe ersetzt werden. Damit die Energiewende gelingen kann, sind riesige…

Aus Politik und Zeitgeschichte
Vergriffen

Ende des Atomzeitalters?

Vergriffen
  • Online lesen
  • Pdf

Im Jahr 2022 soll das letzte deutsche Kernkraftwerk vom Netz gehen. Die Entscheidung zum Atomaustieg fußt auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens, bringt jedoch auch große Herausforderungen mit…

  • Online lesen
  • Pdf
Schriftenreihe
1,50 €

Ewigkeitslasten

1,50 €

Kann man radioaktive Abfälle "endlagern"? Gibt es technisch verlässliche, sozial und politisch vermittelbare Lagerstätten für den atomaren Müll, der nach jahrzehntelanger Nutzung der Atomkraft…

Hintergrund aktuell

Atomausstieg: Konzerne müssen entschädigt werden

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der beschleunigte Atomausstieg ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar. Den Energiekonzernen RWE, Vattenfall und E.ON stehen aber Entschädigungen zu.

Aus Politik und Zeitgeschichte

Kleine Geschichte der Atomkraft-Kontroverse in Deutschland

Die Atomkraft galt bis in die 1960er Jahre als sauber, günstig und wachstumstreibend. Dann aber löste die Sorge über Strahlung, Unfälle und Endlagerung ein Umdenken aus – und führte zu neuen…

Aus Politik und Zeitgeschichte
0,00 €

Energie global

0,00 €
  • Online lesen
  • Pdf
  • Epub

30 Jahre nach Tschernobyl ist Deutschland inzwischen klar auf Atomausstiegskurs und hat eine grundlegende "Energiewende" eingeleitet. Weltweit steht eine solche aber noch aus. Hauptproblem ist dabei…

  • Online lesen
  • Pdf
  • Epub

„Hintergrund Aktuell“ ist ein Angebot der Onlineredaktion der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb. Es wird von den Redakteur/-innen und Volontär/-innen der Onlineredaktion der bpb redaktionell verantwortet und seit 2017 zusammen mit dem Südpol-Redaktionsbüro Köster & Vierecke erstellt.

Interner Link: Mehr Informationen zur Redaktion von "Hintergrund aktuell"