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Bundestag verabschiedet Haushalt 2018 | Hintergrund aktuell | bpb.de

Bundestag verabschiedet Haushalt 2018

Redaktion

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343,6 Milliarden Euro: So hoch sollen die Ausgaben des geplanten Bundeshaushalts für das Jahr 2018 sein. Das hat der Bundestag am 5. Juli beschlossen. Ein Großteil des Geldes soll in den Bereich Arbeit und Soziales fließen.

Horst Seehofer (CSU), Olaf Scholz (SPD) und Angela Merkel (CDU) sitzen bei der Plenarsitzung am 3.07.2018 im Bundestag. Im Mittelpunkt der Sitzung stehen die Schlussberatungen über den Bundeshaushalt. (© picture-alliance/dpa)

Am Ende dauerte die Debatte im Haushaltsausschuss 14 Stunden: Denn um einzelne Details des Entwurfs zum neuen Bundeshaushalt hat der Ausschuss bis zuletzt gerungen. Am 28. Juni 2018 konnte der Entwurf zum Haushalt der schwarz-roten Interner Link: Bundesregierung für 2018 beschlossen werden. Nach einer dreitägigen Debatte und Aussprachen zu allen Einzeletats der Interner Link: Ministerien hat der Bundestag den Bundeshaushalt am 5. Juli gegen die Stimmen der Opposition beschlossen.

Da sich die Interner Link: Regierungsbildung nach der vergangenen Bundestagswahl bis zum März 2018 gezogen hat, verzögerte sich auch der Entwurf des Haushaltsgesetzes. In der Zwischenzeit hat die Bundesregierung unter einer vorläufigen Haushaltsführung gearbeitet – den Plan dazu hatte noch das alte Bundeskabinett im Juni 2017 verabschiedet.

Der Haushalt für 2018 umfasst Ausgaben von 343,6 Milliarden Euro, eine Steigerung zu vorherigen Budgets: 2017 umfasste der Bundeshaushalt knapp 329,1 Milliarden, 2016 316,9 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Jahr 2017 steigt die Summe des Bundeshaushalts somit um 4,4 Prozent.

Auch aufgrund der zuletzt guten wirtschaftlichen Konjunktur und gestiegener Interner Link: Steuereinnahmen konnte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) dem Bundestag einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. 2013 hatte der Bund zuletzt neue Schulden aufnehmen müssen. Seitdem spricht das Bundesfinanzministerium – auch bereits unter dem vorherigen Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) – von der sogenannten "Interner Link: Schwarzen Null" im Bundeshaushalt. Ein Bild für einen Haushalt, der weniger Ausgaben als voraussichtliche Einnahmen vorsieht.

QuellentextSo entsteht das Haushaltsgesetz

Regierungsentwurf:

Das Bundesfinanzministerium spielt bei der Aufstellung des Bundeshaushalts eine zentrale Rolle: Es beschließt in Abstimmung mit den anderen Ressorts zunächst Eckwerte, die die wesentlichen Elemente enthalten. Darauf basiert der Regierungsentwurf zum Haushalt und Finanzplan, den die Regierung beschließt.

Übergabe an Bundestag und Bundesrat:

Der Haushaltsentwurf der Regierung geht zeitgleich an Bundestag und Bundesrat. Letzterer gibt innerhalb von sechs Wochen eine Stellungnahme dazu ab, auf die die Bundesregierung mit einer Gegenäußerung reagiert und dem Bundestag übermittelt. Danach beschäftigt sich der Bundestag in Interner Link: erster Lesung mit dem Entwurf. Der Bundestag nimmt damit das "Königsrecht des Parlaments" wahr: das Interner Link: in Artikel 110 des Grundgesetzes beschriebene Budgetrecht, das Interner Link: klassische Recht des Parlaments. Nur wenn das Parlament zustimmt, kann der Haushaltsentwurf Gesetz werden. Der Externer Link: Haushaltsplan der Regierung kann als "Regierungsprogramm in Zahlen" interpretiert werden. Die Opposition nutzt deshalb die abschließende Beratung des Haushalts im Plenum häufig dazu, die Regierung zu kritisieren.

Arbeit im Haushaltsausschuss:

Sind die mehrere Tage dauernden Beratungen abgeschlossen, wird der Haushaltsentwurf an den Haushaltsausschuss des Bundestages verwiesen. Hier beginnt die eigentliche Arbeit: Der Ausschuss prüft die mehreren tausend Einnahme- und Ausgabepositionen und macht Änderungsvorschläge.

Zweite und dritte Lesung im Bundestag:

Der Entwurf geht dann wieder zurück ins Plenum des Bundestages und in der dritten Lesung entscheiden die Abgeordneten darüber. Anschließend kann der Bundesrat, wenn er mit dem Haushaltsgesetz nicht einverstanden ist, noch den Vermittlungsausschuss anrufen. Ändert dieser etwas an dem Entwurf, muss der Bundestag entscheiden, ob er diese Änderungen übernimmt. Lehnt die Mehrheit des Bundestags die Änderungen ab, kann der Bundesrat Einspruch einlegen. Diesen Einspruch kann der Bundestag abschließend überstimmen. Schließlich wird das Haushaltsgesetz festgestellt und offiziell verkündet. ]

So entsteht der Bundeshaushalt

Die größten Posten auf einen Blick

Die meisten Mittel im Haushalt 2018 werden in den Bereich Arbeit und Soziales fließen: 139,76 Milliarden Euro sind hierfür vorgesehen, ein Anstieg um rund 2 Milliarden Euro im Vergleich zu 2017.Der größte Posten des Etats bleibt die Rente: 94 Milliarden Euro Zuschüsse sind hierfür vorgesehen.

Nicht nur im Bereich Soziales stockt der Bund die Mittel auf. Auch die Interner Link: Verteidigungsausgaben steigen: von 37 Milliarden 2017 auf 38,49 Milliarden im diesem Jahr. Versuche des Verteidigungsministeriums, im Haushaltsausschuss noch mehr Geld herauszuholen, waren am Widerstand des Finanzministers gescheitert. Während die Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) für die gesamte Legislaturperiode einen Mehrbedarf von zwölf Milliarden Euro einfordert hatte, sehen die Planungen des Finanzministeriums eine Steigerung von bis zu 5,5 Milliarden Euro vor.

Der Etat des Bundesministeriums für Inneres, Bau und Heimat wird um 4,78 Milliarden auf insgesamt 13,76 Milliarden Euro steigen. Dies liegt auch am neuen Zuschnitt des Ministeriums seit dieser Legislaturperiode. Das Ministerium unter Innenminister Horst Seehofer (CSU) verantwortet nun auch die Bereiche Wohnungsbau und Stadtentwicklung. Knapp die Hälfte dieses Etats soll für den Bereich der Sicherheitsbehörden ausgegeben werden. Für die Bundespolizei sind 3,42 Milliarden Euro veranschlagt. Sie soll um mehr als 3.000 Stellen anwachsen, davon 1850 in diesem Jahr. Ein Stellenzuwachs ist auch in anderen Geschäftsbereichen des Innenministerium vorgesehen: Das Interner Link: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll 1.650, der Zoll 1.400 neue Stellen erhalten.

Das Regierungslager ist zufrieden mit dem Haushalt. Der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhardt Rehberg, betonte zum Auftakt der zweiten Lesung im Bundestags-Plenum: "Wir bringen jetzt den fünten Haushalt ohne neue Schulden auf den Weg […] es ist ein Haushalt der Zukunft."

Opposition kritisiert Haushalt scharf

Die Interner Link: Opposition aus AfD, FDP, Linke und Grünen übte zuletzt Kritik an den Haushaltsplänen der Regierung und lehnte den Plan für den Bundeshaushalt in der Abstimmung ab. Peter Bochringer von der AfD störte sich zu Beginn der Zweiten Lesung im Parlament unter anderem an den "Kosten der Integration Nichtsasylberechtigter". Otto Fricke von der FDP kritisierte einen fehlenden "Sparwillen" und eine Ausgabenplanung wie "mit der Gießkanne." Gesine Lötzsch von der Linken kritisierte, dass "trotz dramatischen Wohnungsmangels in den Großstädten das Geld für den Bau von preiswerten Wohnungen" gekürzt werden soll. Sven-Christian Kindler von den Grünen sprach von "großen Lücken bei Klima, Gerechtigkeit und Frieden".

Unabhängig von den anhaltenden Spannungen innerhalb der Koalition will das Bundeskabinett bereits am Freitag den Haushaltsentwurf für 2019 beschließen, der im Herbst im Bundestag beraten und verabschiedet werden soll.

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