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70 Jahre Europarat: Eine Stimme für die Demokratie

Redaktion

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Am 5. Mai feiert der Europarat sein 70. Jubiläum. Seit 1949 setzt sich die internationale Organisation für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein.

Das Palais d’Europe, aufgenommen am 22. April 2013 in Straßburg (Frankreich). Hier kommen die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates jährlich zu vier Sitzungswochen zusammen. (© picture-alliance/dpa)

Der Europarat ist die älteste zwischenstaatliche Organisation Europas. Seine Gründer wollten nach dem Zweiten Weltkrieg Frieden und Wohlstand voranbringen. Im Artikel 1 der Satzung des Europarates ist festgelegt, dass er "den engen Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern" verwirklichen soll. Dazu gehört die Zusammenarbeit auf den Gebieten Wirtschaft, Soziales, Kultur und Wissenschaft. Der Europarat ist dabei unabhängig von der Interner Link: Europäischen Union.

Gegründet wurde der Europarat am 5. Mai 1949 zunächst von Interner Link: zehn Staaten: Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und Großbritannien unterzeichneten den sogenannten Externer Link: Londoner Zehnmächtepakt, die Satzung des Europarats. Als Sitz für die Organisation wählten sie Straßburg aus. Die Bundesrepublik Deutschland trat dem Europarat ein Jahr später bei, wurde jedoch aufgrund des Interner Link: Besatzungsstatuts erst 1951 vollwertiges Mitglied. Mittlerweile besteht der Europarat aus 47 Mitgliedern. Neben den 28 EU-Staaten sind auch andere europäische Länder sowie Länder Vorderasiens vertreten, zum Beispiel Russland und die Staaten im Kaukasus. Somit hat der Europarat einen weitaus größeren Einflussbereich.

Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Zu den wichtigsten Zielen des Europarats gehören der Schutz der Menschenrechte, der pluralistischen Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Um diese Grundwerte zu verwirklichen, fördert und fordert der Europarat unter anderem politische, gesetzgeberische und verfassungsrechtliche Reformen in seinen Mitgliedstaaten.

Die Organisation setzt sich nach ihrem Selbstverständnis für Meinungs- und Medien- und die Versammlungsfreiheit ein. Auch der Schutz von Kindern und Minderheiten zählt zu den Tätigkeitsschwerpunkten des Europarats. So macht er sich beispielsweise für die Rechte der Sinti und Roma stark. Auch bei der Bekämpfung von Korruption und Terrorismus will er seine Mitgliedsstaaten unterstützen.

Der Europarat überwacht die Fortschritte der Mitgliedsstaaten in diesen Bereichen und spricht durch unabhängige, mit Fachleuten besetzte Organe Empfehlungen aus. Seine Ziele versucht er vor allem durch zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Abkommen zu erreichen. Insgesamt hat die Organisation bislang fast 200 Konventionen beschlossen.

Das wohl wichtigste Abkommen ist die 1950 abgeschlossene Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Gegen eine Verletzung der darin garantierten Rechte können die Betroffenen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage gegen den eigenen Staat erheben. Von besonderer Bedeutung sind außerdem die Europäische Sozialcharta (1965), die Antifolterkonvention (1987) sowie das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (1998).

InfoOrgane des Europarats

Entscheidungsorgan des Europarates ist das Ministerkomitee. Es setzt sich aus den Außenministerinnen und -ministern sowie den ständigen diplomatischen Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen. Im Komitee tauschen sich die Mitglieder aus und entscheiden über die Aufnahme neuer Mitgliedsländer sowie die Aussetzung von Mitgliedsrechten.

Zugleich gibt es eine Parlamentarische Versammlung. Sie war das erste parlamentarische Gremium auf europäischer Ebene nach dem Zweiten Weltkrieg und besteht aus 324 Abgeordneten, die in den 47 Staaten demokratisch gewählt wurden – 18 davon kommen aus Deutschland. Hinzu kommt noch einmal die gleiche Zahl an Stellvertreterinnen und -vertretern. Seine Mitglieder beobachten unter anderem Wahlen. Das Gremium wählt den Generalsekretär, den Menschenrechtskommissar und die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Die Generalsekretärin bzw. der Generalsekretär steht für eine Amtszeit von fünf Jahren an der Spitze der Organisation. Sie bzw. er leitet die Tagesgeschäfte und ist für die strategische Planung und das Budget des Europarats verantwortlich. Derzeit hat das Amt der Norweger Thorbjørn Jagland inne.

Der Kongress der Gemeinden und Regionen besteht aus einer Kammer der Gemeinden und einer Kammer der Regionen. Sie vertreten die mehr als 200.000 europäischen Gebietskörperschaften.

Der oder die Menschenrechtskommissar(in) des Europarats zeigt Menschenrechtsverletzungen auf und geht dagegen vor. Seit vergangenem Jahr nimmt Dunja Mijatovic (Bosnien und Herzegowina) dieses Amt wahr.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, bestehend aus 47 Richterinnen und Richtern, ist zuständig für die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Er ist das ständige justizielle Organ, das für alle Europäerinnen und Europäer die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Rechte garantiert. Er steht Staaten und Einzelpersonen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit offen. Alle 47 Mitgliedsstaaten des Europarats sind Vertragsstaaten dieser Konvention. Richterinnen und Richter am EGMR werden von den Mitgliedstaaten gestellt und von der Parlamentarischen Versammlung gewählt. Wird ein Gerichtsfall vor der Kleinen Kammer (7 Richter/-innen) oder der Großen Kammer (17 Richter/-innen) verhandelt, ist ein Richter oder eine Richterin aus dem betroffenen Land immer Teil der Kammer.

Türkei und Russland zuletzt verstärkt im Fokus

Die Nationalstaaten haben keine Souveränität auf den Europarat übertragen, sodass er nur dann Übereinkommen treffen kann, wenn die einzelnen Mitglieder diese ratifizieren. Trotzdem ist die Institution kein "zahnloser Tiger": Regelmäßig lenken Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den Blickwinkel der Öffentlichkeit auf mutmaßliche Missstände in Mitgliedstaaten. Die meisten Mitgliedstaaten setzen die Urteile des EGMR auch um. Außerdem ziehen die Resolutionen und Berichte des Europarats häufig politische Debatten nach sich.

In den vergangenen Jahren beschäftigte sich der Europarat etwa mehrmals mit autoritären Entwicklungen in der Türkei. So übten etwa die Verfassungsexpertinnen und -experten des Europarats (die sogenannte Externer Link: Venedig-Kommission) in einem Bericht im März 2017 Kritik an der massiven Einschränkung der Pressefreiheit in der Türkei nach dem Putschversuch 2016. Die Verfassungsänderung bezeichneten sie als „gefährlichen Rückschlag“ für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Auch die Menschenrechtslage in Russland gerät immer wieder in das Blickfeld des Europarats. Anfang April entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Verhängung von zehn Monaten Hausarrest gegen den Kremlkritiker Alexej Nawalny unrechtmäßig war. Die Strafe sei politisch motiviert gewesen.

Zudem gab es Streit um von Russland nicht gezahlte Mitgliedsbeiträge, es wurden sogar Diskussionen über einen möglichen Austritt des Landes laut. Interner Link: Bereits 2015 hatte das russische Verfassungsgericht entschieden, dass Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nur noch umgesetzt werden müssen, wenn sie im Einklang mit der russischen Verfassung stehen. Urteile des Gerichtshofs gegen Russland, das besonders häufig verklagt wird, waren im Kreml mehrfach auf großes Missfallen gestoßen.

Verstöße gegen Menschenrechte können theoretisch auch den Ausschluss aus dem Europarat nach sich ziehen. Aus Protest gegen die Krim-Annexion hatte die Parlamentarische Versammlung des Europarats Russland 2014 das Stimmrecht entzogen. Der Gaststatus von Weißrussland wurde 1997 aufgrund von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, woraufhin die Aufnahme des osteuropäischen Staats im Jahr 2004 durch die Parlamentarische Versammlung abgelehnt wurde.

Drucksache 19/7146 19 vom Deutschen Bundestag vom 21.01.2019Mitgliedsländer des Europarates

Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Nordmazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldau, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

Beobachterstatus in der Parlamentarischen Versammlung:
Israel, Kanada, Mexiko

"Partner für Demokratie" der Parlamentarischen Versammlung:
Parlament von Jordanien Parlament von Kirgisistan Parlament von Marokko Palästinensischer Nationalrat

Sondergaststatus in der Parlamentarischen Versammlung:
Der Sondergaststatus von Belarus wurde am 13. Januar 1997 ausgesetzt.

Beobachterstatus beim Europarat:
Heiliger Stuhl / Vatikan, Kanada, Japan, Mexiko, Vereinigte Staaten von Amerika

Neue Konflikte und Herausforderungen

Mit seinem Einsatz für die Einhaltung der Grundrechte und den Schutz der Demokratie hat der Europarat seit seiner Gründung in vielen Bereichen Fortschritte erzielt. Dennoch steht er heute vor vielen Herausforderungen. Das Ministerkomitee des Europarats hat beispielsweise im Hinblick auf die Asylpolitik der Mitgliedsländer wiederholt auf Menschenrechtsverletzungen hingewiesen und sich für zusätzliche Unterstützung, insbesondere für junge Geflüchtete ausgesprochen.

Grund zur Sorge bietet auch die Externer Link: Rangliste der Pressefreiheit 2019: Dem Bericht der Organisation „Reporter ohne Grenzen“ zufolge haben vor allem populistische Regierungen die Lage für Medienschaffende in vielen europäischen Ländern erschwert. Der EGMR steht vor der Aufgabe, über zehntausende Fälle inhaftierter Journalistinnen und Journalisten zu entscheiden. Teilweise wird der Institution dabei zu große Zurückhaltung oder Überforderung vorgeworfen.

Dass sich der Europarat neuen Konflikten und Herausforderungen stellen muss, bestätigte auch Anders Samuelsen, Vorsitzender des Ministerkomitees und Außenminister Dänemarks: „Zahlreiche Menschen leben in Armut, leiden unter Ungerechtigkeit, Diskriminierung oder Verstößen gegen ihre Menschenwürde oder ihre Bürgerrechte“, schrieb er anlässlich des letzten Europatags. Auch in diesem Jahr ist das Jubiläum am 5. Mai also nicht nur ein Grund zum Feiern, sondern auch eine Erinnerung daran, dass der Europarat weiter gefordert ist, Menschenrechte und Demokratie in Europa zu schützen.

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