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Landtagswahl in Brandenburg | Hintergrund aktuell | bpb.de

Landtagswahl in Brandenburg

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Brandenburg hat am 1. September einen neuen Landtag gewählt. Dem vorläufigen Ergebnis zufolge wurde die SPD mit 26,2 Prozent der Zweitstimmen stärkste Kraft, gefolgt von der AfD mit 23,5 Prozent. Damit hat die bisherige rot-rote Landesregierung ihre Mehrheit im brandenburgischen Landtag verloren.

Blick auf den Brandenburger Landtag in Potsdam (© picture alliance/dpa-Zentralbild/ZB)

Am 1. September haben 61,3 Prozent der insgesamt rund 2,1 Millionen Wahlberechtigten einen neuen Landtag in Brandenburg gewählt. Damit lag die Wahlbeteiligung deutlich höher als bei der letzten Landtagswahl im Jahr 2014, bei der nur 47,9 Prozent der brandenburgischen Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgaben. Interner Link: Zur Wahl traten Personen aus zwölf Parteien und Vereinigungen sowie elf Landeslisten an. 88 Abgeordnete wurden in den Landtag gewählt. Die Hälfte von ihnen wurde als Direktkandidaten in den Wahlkreisen gewählt.

Rot-rote Koalition verliert Mehrheit

Durch die deutlichen Stimmverluste bei SPD (- 5,7 %) und Linke (- 7,4 %), die sich im vorläufigen Wahlergebnis niederschlagen, hat die regierende rot-rote Koalition ihre Mehrheit im Landtag verloren. Dennoch bleibt die SPD mit 26,2 Prozent der Zweitstimmen stärkste Kraft. Seit der ersten Landtagswahl nach der Wiedervereinigung im Jahr 1990 stellte die SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) den Ministerpräsidenten in Brandenburg. Nach dem Rücktritt seines Vorgängers Matthias Platzeck im August 2013 wurde Dietmar Woidke in das Amt des brandenburgischen Ministerpräsidenten gewählt und regiert mit einer Koalitionen aus SPD und LINKE.

Interner Link: In ihrem Wahlprogramm betonen die Sozialdemokraten ihre positive Regierungsbilanz seit 1990. Die SPD stellt sozialpolitische Forderungen in den Mittelpunkt und spricht sich unter anderem für beitragsfreie Kitas für Kinder ab drei Jahren, eine Steigerung des Mindestlohns und mehr Investitionen in den Wohnungsbau aus.

AfD wird zweitstärkste Kraft

Während die Regierungsparteien und die bisher größte Oppositionspartei deutliche Stimmverlusten erlitten, konnte die AfD (Alternative für Deutschland) sich über einen Stimmzuwachs von 11,3 Prozent freuen. Sie wird mit insgesamt 23,5 Prozent aller gültigen Stimmen zweitstärkste Kraft. Interner Link: Programmatische Schwerpunkte der AfD für die Landtagswahl in Brandenburg sind eine "Rückbesinnung auf die preußische Vergangenheit", die Wiedereinführung von Grenzkontrollen, die Abschaffung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und ein mehrgliedriges Schulsystem.

Die Teilorganisation "Der Flügel“, der auch der brandenburgische AfD-Spitzenkandidat Andreas Kalbitz angehört, sowie die Jugendorganisation „Junge Alternative“ stehen seit Anfang 2019 als Verdachtsfälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes.

Stimmverluste für die CDU

Die CDU (Christlich Demokratische Union Deutschlands) bildete die bislang größte Oppositionsfraktion im brandenburgischen Landtag und war von 1999 bis 2009 an der Regierung beteiligt. Bei diesen Landtagswahlen konnte sie 15,6 Prozent der Stimmen auf sich vereinen und verlor damit rund 7,4 Prozent ihres bisherigen Stimmanteils. Interner Link: In ihrem Wahlprogramm spricht sich die CDU unter anderem dafür aus, Industrie und kleine bis mittelständische Unternehmen zu fördern, die Kita-Beiträge schrittweise abzuschaffen sowie Polizei und Justiz zu stärken.

Grüne erhalten deutliche Stimmzuwächse

Bündnis 90/Die Grünen haben bei der Wahl am 1. September ihr bisher bestes Ergebnis in Brandenburg erzielt. Hatten sie den Einzug in den Landtag 2014 mit 6,2 Prozent nur knapp geschafft, konnten sie bei dieser Wahl 10,8 Prozent der Stimmen auf sich vereinen (+4,7 %). Zu ihren Kernthemen gehören Nachhaltigkeit in Landwirtschaft und Energie sowie der Kohleausstieg. Interner Link: Die GRÜNEN fordern u.a. eine stärkere finanzielle Förderung des öffentlichen Nahverkehrs, Maßnahmen gegen Kinderarmut, eine Stärkung direktdemokratischer Elemente sowie eine wohnortnahe und stärker digital zugängliche Verwaltung.

Sechs Parteien im nächsten Landesparlament

Mit exakt 5 Prozent der Stimmen (+ 2,3 %) gelang der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen/Freie Wähler (BVB / FREIE WÄHLER) der Einzug in den brandenburgischen Landtag. 2014 erhielt sie 2,7 Prozent der Zweitstimmen und erlangte nur aufgrund eines Direktmandats im Landkreis Teltow-Fläming III einen Sitz im Landtag. Interner Link: Die Wählervereinigung setzt sich unter anderem für die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie landwirtschaftlicher Betriebe, eine flächendeckende medizinische Versorgung, eine dezentrale Verwaltung und eine Stärkung der Justiz ein.

Die FDP (Freie Demokratische Partei) konnte ihren Stimmanteil zwar erhöhen, verfehlte mit insgesamt 4,1 Prozent der Stimmen (+ 2,6 %) jedoch erneut den Einzug in den Landtag.

Schwierige Koalitionsbildung erwartet

Angesichts des vorläufigen Wahlergebnisses dürfte die Koalitionsbildung in Brandenburg schwierig werden. Entscheidend für die Regierungsbildung ist die Verteilung der Sitze im Landtag. Da es in diesem brandenburgischen Landtag 88 Sitze gibt, hätte eine Regierungskoalition ab 45 Sitzen die erforderliche absolute Mehrheit.

Die Verteilung der Mandate erlaubt keine Fortführung der rot-roten Regierungskoalition, da SPD (25 Sitze) und LINKE (10 Sitze) gemeinsam nur noch 35 Sitze aufbringen können. Eine Koalition zwischen der SPD, den GRÜNEN (10 Sitze) und der LINKEN wird derzeit als aussichtsreichstes Regierungsbündnis diskutiert. Mit insgesamt 45 Sitzen hätte diese Koalition jedoch nur eine sehr knappe Mehrheit. Da CDU (15 Sitze) und die GRÜNEN zusammen mit der SPD auf insgesamt 50 Sitze kommen, wäre auch eine rot-schwarz-grüne Koalition rechnerisch denkbar.

Da SPD, LINKE, CDU und GRÜNE derzeit eine Koalition mit der AfD (23 Sitze) ausschließen, gilt es als unwahrscheinlich, dass die AfD an einer künftigen Landesregierung beteiligt sein wird.

Wahlkampfthemen Bildung und ungleiche Lebensverhältnisse

In diesem Jahr war vor allem die frühkindliche Bildung Thema im Wahlkampf. Viele Parteien wollen beispielsweise die Kitagebühren komplett abschaffen (das letzte Jahr vor der Einschulung ist bereits beitragsfrei). Auch der Lehrkräftemangel an brandenburgischen Schulen sowie der hohe Anteil von Quereinsteigern bei Neueinstellungen wurden im Wahlkampf diskutiert.

Im Fokus standen außerdem ungleiche Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland. Interner Link: Auch die verschiedenen Lebensbedingungen innerhalb des Landes wurden diskutiert. Während das Berliner Umland beispielsweise gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden ist, trifft das auf andere Landkreise nicht zu. Ähnliches gilt für die medizinischen Versorgung oder die Ausstattung mit Lehrkräften. Weitere bestimmende Themen stellten der bundesweit für das Jahr 2038 geplante Ausstieg aus der Braunkohleverstromung und der damit einhergehende Strukturwandel dar, der insbesondere die Lausitz als Braunkohleabbaugebiet betrifft.

Wenig Kontroverse zwischen den Parteien gab es bei der Forderung nach flächendeckender Internetanbindung und Investitionen in die Digitalisierung – etwa an den Interner Link: Schulen oder zur Stärkung von Wirtschaftsstandorten .

Kleines Wahl-Abc für die Landtagswahl in Brandenburg

Wer darf wählen?

Der Brandenburger Landtag wird alle fünf Jahre gewählt. Stimmberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die mindestens 16 Jahre alt sind, ihren Hauptwohnsitz im Land Brandenburg haben und ihr Wahlrecht nicht durch einen Richterspruch verloren haben (aktives Wahlrecht). Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Brandenburg hat und nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist wurde (passives Wahlrecht).

Wie wird gewählt?

Die Wählerinnen und Wähler verfügen über zwei Stimmen: Mit der Erststimme wählt man eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus dem eigenen Wahlkreis direkt. Insgesamt gibt es 44 Wahlkreise, also 44 Abgeordnete, die auf diese Weise gewählt werden. Gewonnen hat die Kandidatin oder der Kandidat, die oder der die meisten Stimmen erhält.

Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei. Die Verteilung der Sitze auf die Parteien richtet sich nach ihrem prozentualen Anteil an den Zweitstimmen, mindestens 44 Abgeordnete werden auf diese Weise gewählt. Erreicht eine Partei in Brandenburg nicht mindestens fünf Prozent dieser Stimmen, erhält sie keine Sitze im Landtag (Fünfprozenthürde) - es sei denn, sie gewinnt ein Direktmandat. Dann erhält sie so viel Sitze, wie sie ihrem prozentualen Anteil an den Zweitstimmen entsprechen würden. Die Fünfprozenthürde gilt auch nicht für die Partei der Sorben und Wenden, die 2019 allerdings nicht zur Wahl zugelassen wurde.
Wenn eine Partei allerdings mehr Direktmandate gewonnen hat, als ihr durch die abgegebenen Zweitstimmen zustehen, behält sie die Sitze (Überhangmandate). In diesem Fall wird die Gesamtzahl der Sitze des Landtags so lange erhöht, bis das proportionale Verhältnis der Parteien im Landtag wiederhergestellt ist (Ausgleichsmandate). So soll sichergestellt werden, dass die endgültige Sitzverteilung das Zweitstimmenergebnis der Landtagswahl wiedergibt. Maximal kann sich die Zahl der Abgeordneten durch die Ausgleichsmandate von 88 auf 110 erhöhen .

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