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Vor 10 Jahren: Aufdeckung des NSU

Redaktion

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Die rechtsextreme Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) ermordete von 2000 bis 2007 neun Menschen aus rassistischen Motiven und eine Polizistin. Die Aufdeckung des NSU im November 2011 offenbarte eine neue Dimension des Rechtsterrorismus in Deutschland und ein Versagen von Sicherheitsbehörden. Im Juli 2018 wurden die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte im sogenannten NSU-Prozess schuldig gesprochen.

Angehörige der NSU-Opfer halten bei einer Kundgebung Schilder mit Porträt Abbildungen der NSU-Opfer. An diesem Tag wird vor dem Oberlandesgericht in München ein Urteil im NSU-Prozess um Zschäpe gesprochen werden. (© picture alliance/dpa | Lino Mirgeler)

Als vor zehn Jahren die gezielten rassistischen Morde, Sprengstoffanschläge und Banküberfalle des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) öffentlich wurden, haben sie eine im Nachkriegsdeutschland bislang unbekannte Dimension des Rechtsterrorismus offengelegt. Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter hießen die Menschen, die von den mutmaßlich drei Mitgliedern der rechtsextremen Terrorgruppe zwischen 2000 und 2007 ermordet wurden. Jahrelang berücksichtigten weder Polizei noch Verfassungsschutz ein rechtsextremes Motiv für die Taten. Viele Familien der Opfer wurden durch eine abwertende oder verharmlosende Medienberichterstattung sowie die Arbeit der Sicherheitsbehörden stigmatisiert und erhielten nicht die ihnen zustehende staatliche Unterstützung. Die systematischen Verbrechen des NSU wurden erst im November 2011 bekannt, als die Gruppe enttarnt wurde. Am 6. Mai 2013 wurde die Hauptverhandlung gegen Beate Zschäpe und insgesamt vier Mitangeklagte, denen Beihilfe vorgeworfen wurde, am Oberlandesgericht München eröffnet.

Aufdeckung des NSU, erste Spuren und Festnahmen

Als sich Polizisten am 4. November 2011 in einem Vorort des thüringischen Eisenach einem Wohnmobil näherten, in dem sie zwei flüchtige Bankräuber vermuteten, fielen im Fahrzeug zwei Schüsse und es geriet wenig später in Brand. In dem Wohnmobil fand die Polizei die Leichen zweier Männer, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Im sächsischen Zwickau zündete am selben Tag Beate Zschäpe, die Wohnung an, die sie mit Mundlos und Böhnhardt im Geheimen bewohnt hatte – mutmaßlich, um Beweise zu vernichten. Daraufhin kam es in dem Wohngebäude zu einer Explosion und die Polizei begann nach Zschäpe zu fahnden.

Am 7. November 2011 gab die Polizei zunächst bekannt, dass neben weiteren Waffen auch die Dienstpistolen einer 2007 in Heilbronn erschossenen Polizistin und ihres Kollegen in dem Wohnmobil entdeckt wurden. Einen Tag später stellte sich Beate Zschäpe der Polizei. Ermittlerinnen und Ermittler fanden in ihrer ausgebrannten Zwickauer Wohnung zahlreiche Schusswaffen, darunter eine Pistole des Typs, die bei einer von 2000 bis 2006 andauernden Mordserie an Menschen mit Migrationshintergrund verwendet worden war. In der Wohnung der Rechtsterroristen stellte die Polizei auch ein 15-minütiges Video sicher, in dem sich der NSU enttarnte und mit seinen Verbrechen prahlte. In dem Propagandafilm fanden sich Hinweise darauf, dass die Rechtsterroristen auch für den Nagelbombenanschlag in Köln im Jahr 2004 verantwortlich waren, bei dem 22 Menschen teilweise schwer verletzt wurden.

Am 11. November erklärte die mittlerweile federführende Bundesanwaltschaft, dass sie Verbindungen zwischen der Mordserie und dem Polizistinnenmord sehe. Am 13. November erließ der Bundesgerichtshof (BGH) einen Haftbefehl gegen Beate Zschäpe wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. An demselben Tag nahm die Polizei in Niedersachsen Holger G. als potenziellen Mittäter fest. Bis Februar 2012 inhaftierte die Polizei vier weitere mutmaßliche NSU-Unterstützer: den als Neonazi bekannten Ralf Wohlleben, André E., der das Bekennervideo produzierte, den an der Waffenbeschaffung beteiligten Carsten S. und Matthias D., der die Zwickauer Wohnung bereitgestellt haben soll und später wieder frei gelassen wurde.

Radikalisierung der Gruppe und Bildung des NSU

Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt wuchsen in Jena auf und kamen früh mit der dort Anfang der 1990er-Jahre weit verbreiteten rechtsextremen Jugendkultur in Verbindung. Besonders in den neuen Bundesländern gründeten sich in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung gewaltbereite Neonazi-Gruppen. Die Ideologie der NPD prägte Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe in ihren Jugendjahren maßgeblich und sie beteiligten sich an Aufmärschen der Partei. Bereits 1995 gründeten die drei gemeinsam mit Ralf Wohlleben und Holger G die Interner Link: "Kameradschaft Jena". Schnell stiegen sie in der Szene-Hierarchie auf und nahmen an Neonazi-Aktionen in ganz Deutschland teil. Kurze Zeit später schlossen sie sich einer der bundesweit größten Neonazi-Kameradschaften an, dem "Thüringer Heimatschutz".

1996 stellten Mundlos, Zschäpe und Böhnhardt erste Bomben her und verschickten mehrere Attrappen von Sprengsätzen an das Rathaus und die Jenaer Polizei sowie in eine Zeitungsredaktion. Infolgedessen durchsuchten 1998 Ermittlerinnen und Ermittler die Wohnungen und Garagen der Gruppe. Dabei fanden sie unter anderem Rohrbomben, woraufhin ein Haftbefehl gegen Böhnhardt erlassen wurde. Bei den Durchsuchungen unterliefen den Sicherheitsbehörden jedoch schwere Fehler, den Rechtsterroristen gelang die Flucht. Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe tauchten unter und finanzierten sich in den folgenden Jahren insbesondere mit Bank- und Raubüberfällen.

Opfer des NSU

Am Samstag, den 9. September 2000, vertrat der damals 38-jährige Enver Şimşek einen Angestellten an seinem mobilen Blumenstand in Nürnberg. Beim Sortieren von Blumen in seinem Lieferwagen wurde er gegen Mittag von zwei Männern mit einer Schusswaffe ermordet, mehrere Kugeln trafen ihn in den Kopf. Der schwer verletzte Şimşek wurde erst Stunden später gefunden und verstarb zwei Tage später, am 11. September 2000, an den Folgen des Attentats.

Interner Link: Enver Şimşek war das erste bekannte Mordopfer von Mundlos und Böhnhardt. Im Juni 2001 erschoss der NSU Abdurrahim Özüdoğru in seiner Änderungsschneiderei in Nürnberg und im selben Monat in Hamburg den Lebensmittelhändler Süleyman Taşköprü. Im August desselben Jahres tötete die Terrorgruppe den 38-jährigen Münchner Habil Kiliç, Inhaber eines Obst- und Gemüsehandels. Zweieinhalb Jahre später ermordeten sie den 25 Jahre alten Mehmet Turgut, der einem Freund an einem Dönerimbiss in Rostock ausgeholfen hatte. Im Juni 2004 verübte der NSU einen Nagelbombenanschlag auf der durch türkische Geschäfte geprägten Keupstraße im Kölner Stadtteil Mülheim, bei dem 22 Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt wurden.

Der 50-jährige Ismail Yaşar wurde im Juni 2005 im Verkaufscontainer seines Nürnberger Imbisses erschossen. Sechs Tage später töteten die Rechtsextremen den griechischstämmigen Münchner Theodoros Boulgarides in seinem Schlüsseldienst. Im April 2006 starben bei den Attentaten der 39-jährige Mehmet Kubaşik in seinem Dortmunder Kiosk sowie Halit Yozgat, der 21-jährige Betreiber eines Kasseler Internetcafés. Im April 2007 erschossen Mundlos und Böhnhardt in Heilbronn die Polizistin Michèle Kiesewetter und verletzten deren Kollegen lebensgefährlich. Hintergründe und Motiv dieser Tat sind bis heute in weiten Teilen ungeklärt.

Die drei Mitglieder des NSU hatten ein Netzwerk an Unterstützerinnen und Unterstützern sowie Sympathisantinnen und Sympathisanten, dessen genauer Umfang bis heute nicht eindeutig identifiziert ist.

Versagen der Sicherheitsbehörden

Wegen der misslungenen Suche nach Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt und den jahrelangen, erfolglosen Ermittlungen der nicht als rassistisch erkannten Mordserie sowie der Stigmatisierung ihrer Opfer, stehen die Sicherheitsbehörden seit der Enttarnung des NSU in der Kritik. Bereits ab Mitte November 2011 kamen immer mehr Versäumnisse im Umgang mit dem NSU an die Öffentlichkeit. So hatten Polizeibehörden Spuren, die in Richtung von rechtsterroristischen Taten deuteten, nicht oder nicht ausreichend verfolgt. Ein Großteil der Ermittlerinnen und Ermittler waren lange davon ausgegangen, dass der Hintergrund der Morde mit organisierter Kriminalität im Umfeld der Opfer zusammenhänge. In diesem Kontext gegründete Sonderermittlungskommissionen trugen Namen wie "Halbmond" oder "Bosporus".

Nach Aufdeckung der Mordserie warfen Kritikerinnen und Kritiker den Sicherheitsbehörden vor, die rechtsextremen Terrorakte verharmlost und stattdessen das Opferumfeld oftmals als mögliche Täter vermutet zu haben. Heftige Kritik gab es auch an den Verfassungsschutzbehörden: Deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermittelten in vielen Fällen nachlässig – Hinweise von V-Leuten wurden nicht weitergegeben, wichtige Akten wurden vernichtet.

Im August 2013 legte der Interner Link: Untersuchungsausschuss des Bundestags seinen Abschlussbericht vor. Darin konstatieren die Abgeordneten schwere Versäumnisse der Sicherheitsbehörden. "Fehlleistungen, Fehleinschätzungen und Versäumnisse einzelner Behördenmitarbeiter und -mitarbeiterinnen haben vor allem deshalb erheblich zum Misserfolg der Strafverfolgungsbehörden und Verfassungsschutzämter beigetragen, weil sie teilweise über Jahre nicht erkannt und korrigiert wurden", stellte das Gremium fest und kritisierte "schwere behördliche Versäumnisse und Fehler sowie Organisationsmängel".

Auch Landtage richteten NSU-Ausschüsse ein. Der Großteil der Aufklärungsgremien hat mittlerweile seine Arbeit abgeschlossen. Zuletzt wurden Forderungen laut, erneut einen NSU-Untersuchungsausschuss einzurichten, um offenen Fragen im Aufarbeitungsprozess nachzugehen.

Der NSU-Prozess

Im Mai 2013 eröffnete das Oberlandesgericht München die Hauptverhandlung gegen Beate Zschäpe und die vier Mitangeklagten. In dem mehr als fünf Jahre dauernden Interner Link: Prozess ging es nicht zuletzt um die Frage, ob Zschäpe eine Beteiligung an den vom NSU verübten Morden nachgewiesen werden konnte.

Das Gericht sprach Zschäpe im Juli 2018 nach 430 Verhandlungstagen des zehnfachen Mordes schuldig. Nach Abwägung aller Beweise und Indizien sah der vorsitzende Richter die damals 43-Jährige als gleichberechtigtes Mitglied eines eingeschworenen Trios an, das gemeinsam den Beschluss gefasst habe, Menschen aus rassistischen Motiven zu töten. Die Ausführung der Taten hätte ohne Zschäpe nicht gelingen können, so die Richter. Sie habe die Zuflucht von Mundlos und Böhnhardt im Untergrund organisiert.

Zschäpe wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter erkannten bei ihr eine besondere Schwere der Schuld. Auch die Mitangeklagten wurden zu Haftstrafen verurteilt, darunter der ehemalige NPD-Funktionär Ralf Wohlleben, der die Tatwaffe besorgt haben soll. Er erhielt wegen Beihilfe zum Mord eine zehnjährige Gefängnisstrafe. André E. wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Holger G. wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Er hatte nach eigener Aussage einmal eine Waffe überbracht sowie Personalpapiere für Böhnhardt beschafft. Carsten S., der gestanden hatte, im Jahr 2000 die Tatwaffe überbracht zu haben, wurde zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt.

Im August dieses Jahres bestätigte der BGH das Urteil gegen Zschäpe sowie gegen Ralf Wohlleben und Holger G. Im Fall von André E. entscheidet der BGH voraussichtlich im Dezember dieses Jahres über eine mögliche Revision des Urteils. Carsten S. hat seine Haftstrafe bereits verbüßt.

Kritikerinnen und Kritiker des Prozesses hielten die Haftstrafen für die NSU-Helfer für zu milde. Zudem bemängelten Angehörige der Opfer, dass zentrale Fragen wie die Verstrickung der Sicherheitsbehörden in den NSU-Komplex oder dem NSU-Netzwerk unbeantwortet geblieben seien. Schon in den ersten Verhandlungstagen wies die Staatsanwaltschaft entsprechende Anträge von Nebenklägern ab. Der Prozess, so die Begründung, sei kein Ort für die Suche nach weiteren NSU-Helfern.

Rechtsextremer Terror in Deutschland

Auch in der jüngeren Vergangenheit kam es immer wieder zu rechtsterroristischen Anschlägen in der Bundesrepublik. Am 22. Juli 2016 erschoss der 18-jährige David S. aus rassistischen Motiven Interner Link: in München neun Menschen und sich selbst. In der Nacht zum 2. Juni 2019 wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke vor seinem Wohnhaus von einem Rechtsextremen erschossen. Am 9. Oktober 2019 versuchte der bewaffnete Interner Link: Rechtsextremist Stephan B. in Halle (Saale) am jüdischen Feiertag Jom Kippur erfolglos in eine Synagoge einzudringen. Daraufhin tötete er zwei Menschen außerhalb des Gotteshauses. Im Februar 2020 erschoss Tobias R. in Hanau aus rassistischen Motiven neun Menschen, seine Mutter und sich selbst. Allein von 2016 bis Anfang 2021 Interner Link: töteten rechtsextreme Täter 22 Menschen.

Auch vor den Taten des NSU hatte es in der Bundesrepublik immer wieder rechtsextremistisch motivierte Terrorakte gegeben: 1980 wurden bei einem Interner Link: Bombenattentat auf das Münchner Oktoberfest 13 Menschen getötet und mehr als 200 verletzt.

Am 4. November, dem zehnten Jahrestag der Aufdeckung des NSU, finden auch in diesem Jahr zahlreiche Gedenkkundgebungen für die NSU-Opfer statt.

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