Gesundheitsfonds: Einheitlicher Beitrag von 15,5 Prozent
Ab dem 1.1.2009 müssen alle gesetzlich Krankenversicherten einen
einheitlichen Kassenbeitrag von 15,5 Prozent zahlen. Dies hat das
Bundeskabinett am Dienstag (07.10.2008) beschlossen.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hatte einen Beitragssatz von mindestens 15,8 Prozent gefordert, um die steigenden Kosten für Ärzte und Krankenhäuser weiterhin decken zu können. Sollte der Gesundheitsfond die Ausgaben für die Versicherten nicht zu 100 Prozent decken, müssten die gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben, erklärte die GKV.
Derzeit liegen die Krankenkassenbeiträge der mehr als 200 gesetzlichen Krankenkassen zwischen rund 13 und 16,5 Prozent; im Durchschnitt liegen sie bei 14,9 Prozent des Bruttolohns. Mit dem einheitlichen Beitrag soll, wie auch in der gesetzlichen Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung, für jeden Versicherten der gleiche Beitragssatz für die gleiche Leistung gelten. Als Grund für die Erhöhung werden vor allem höhere Ausgaben für Krankenhäuser, Arzthonorare sowie steigende Arzneimittelausgaben angegeben. Als Ausgleich soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von Anfang 2009 bis Mitte 2010 um 0,5 Punkte auf 2,8 Prozent sinken.
Durch die Neuregelung erhofft sich die Bundesregierung bessere Wettbewerbsbedingungen unter den Krankenkassen sowie mehr Qualität und Transparenz für die Versicherten. Da der Wettbewerb nicht mehr über geringe Beitragssätze geführt werden könne, müssten die Kassen nun mit mehr Qualität und Service um Kunden werben.