Weniger Grenzkontrollen in der EU
Am 21. Dezember sind neun weitere EU-Staaten dem Schengen-Raum
beigetreten. Während die Grenzkontrollen zwischen den Schengen-Staaten
wegfallen, werden die Außengrenzen stärker gesichert. Ein elektronisches
Fahndungssystem soll den Sicherheitsbeamten die Arbeit erleichtern.
Die EU hatte die Erweiterung des Schengen-Raumes Anfang Dezember um neun Staaten beschlossen. Polen, Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, die Slowakei, Slowenien und Ungarn gehören nun dem Verbund der insgesamt 24 Staaten an. Auch die Nicht-EU-Mitglieder Island und Norwegen haben ein Assoziierungsabkommen mit der EU geschlossen. Nur Großbritannien, Irland, Bulgarien, Zypern und Rumänien haben das Abkommen nicht ratifiziert. Ab dem 21. Dezember entfallen zunächst die Kontrollen für Pkw-, Schiffs- und Zugreisende, Ende März folgen auch die Flughäfen.
Wer dem Schengen-Raum beitreten will, muss eine Reihe von Mindeststandards der EU erfüllen. Neben einer gemeinsamen Visums- und Asylpolitik und der Regelung des Reiseverkehrs von Drittstaatsangehörigen, gehört dazu auch die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz . Auf diese Weise soll garantiert werden, dass wegfallende Grenzkontrollen die innereuropäische Sicherheit nicht gefährden. Verstärkt wird vor allem die Sicherung der Außengrenzen: Jenseits der Landesgrenzen führen Polizeibeamte in einem 30 Kilometer breiten Grenzstreifen - vermehrt Kontrollen durch. Bei ihrer Arbeit können die Grenzbeamten auf das so genannte Schengener Informationssystem (SIS) zurückgreifen. Darin sind rund 20 Millionen sicherheitsrelevante Daten aus den EU-Mitgliedsstaaten gespeichert: Angaben zu verdächtigen Personen, gestohlenen Fahrzeugen und Reisedokumenten, Waffen, und illegalen Einwanderern. Zwischen 2004 und 2006 investierte die EU 960 Millionen in die Sicherung der Schengen-Außengrenzen und das SIS.
Das Schengen-Abkommen wurde 1985 von Vertreter der fünf EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Belgien und Niederlande im luxemburgischen Schengen unterzeichnet. Zehn Jahre später trat es erstmals in Kraft. Durch die Aufnahme in den Vertrag von Amsterdam 1997 wurde das Abkommen zu europäischem Recht erklärt. Folglich müssen neue EU-Mitgliedsstaaten das Schengen-Abkommen unterzeichnen. Allerdings dürfen die Unterzeichnerstaaten zum Schutz der öffentlichen Ordnung auch weiterhin partiell Passkontrollen durchführen. In Deutschland wurde etwa bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 sowie im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm im Juni 2007 das Schengen-Abkommen teilweise außer Kraft gesetzt.