EU-Reformvertrag unterzeichnet
Europas Staats- und Regierungschefs haben am Donnerstag in Lissabon den
neuen EU-Reformvertrag unterzeichnet. Am 1. Januar 2009 soll der Vertrag in
Kraft treten. Zuvor müssen ihn die 27 Mitgliedsstaaten allerdings
ratifizieren.
Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnete die Vertragsunterzeichnung als entscheidende Wegmarke zu mehr Handlungsfähigkeit in der EU: "Dies ist ein wichtiger Tag für Europa." Europa habe dadurch mehr Möglichkeiten, seine Rolle in der internationalen Gemeinschaft zu stärken, so Merkel. Ein auf zweieinhalb Jahre gewählter EU-Präsident soll mehr Kontinuität in die europäische Politik bringen. Die Außenpolitik wird zukünftig durch eine Art EU-Außenminister koordiniert, der allerdings nicht so heißen wird. Des Weiteren werden die Rechte des europäischen Parlaments gestärkt, das künftig bei Haushaltsfragen, der Justizzusammenarbeit und der inneren Sicherheit mehr mitreden kann. Erheblich eingeschränkt wird das Veto-Recht eines Landes, das nur noch in Ausnahmefällen bestehen bleibt. Auch das lang diskutierte Abstimmungsprinzip der doppelten Mehrheit im Ministerrat wird kommen. Allerdings erst Ende 2014. Beschlüsse können dann gefällt werden, wenn mindestens 55 Prozent der Mitgliedsstaaten, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten, zustimmen. Bis 2017 gilt aber eine Übergangsfrist. Demnach kann jeder Staat verlangen, das Abstimmungen nach dem bisherigen Verfahren wiederholt werden.
Bis der Vertragsentwurf rechtskräftig wird, müssen ihn allerdings noch alle 27 Mitgliedsstaaten ratifizieren. In den meisten Ländern geschieht dies in den nationalen Parlamenten. Einzig Irland schreibt laut Verfassung ein Referendum vor. Während Frankreich auf eine Volksabstimmung verzichten will, sind die Niederlande und Dänemark in dieser Frage noch unentschlossen. Nach dem Willen der Staats- und Regierungschefs soll die Ratifizierung bis Anfang 2009 vollzogen sein.
Bereits am Mittwoch hatten die Europaparlamentarier die europäische Grundrechtecharta ratifiziert. Sie ist nicht Bestandteil des neuen Vertrages, wird aber durch einen Querverweis für rechtsgültig erklärt. Die EU-Charta ergänzt die nationalen Rechte im europäischen Raum. So kann beispielsweise jeder EU-Bürger innerhalb der EU eine Arbeit suchen oder öffentliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Diese Rechte können notfalls auch beim Europäischen Gerichtshof eingefordert werden. Einzig Großbritannien und Polen erwirkten während der Verhandlungen eine Ausnahmeregelung – für beide gilt die Grundrechtecharta zunächst nicht. Die Briten befürchten eine zu starke Beschneidung der eigenen Gesetzgebung, sollte künftig jeder Bürger über ein europäisches Gericht Arbeitsrechte einklagen können.