Verfassungsgericht: Mehr Transparenz bei Nebentätigkeiten
Bundestagsabgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte offen legen. Das hat am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter wiesen damit die Klage von neun Parlamentariern ab, die gegen die 2005 verabschiedete Transparenzregel für Abgeordnete geklagt hatten.
Das Gesetz konnte bislang nicht in Kraft treten, weil Abgeordnete gegen die Neuregelung geklagt hatten. Die Kläger argumentierten, dass die Transparenzregel mit dem Schutz des freien Mandats und den Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar seien und einen unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit der Abgeordneten darstellen. Demnach ist der Abgeordnete nicht an Weisungen gebunden und nur seinem eigenen Gewissen unterworfen.
Vier der insgesamt acht Karlsruher Richter wiesen die Klage zurück. Es sei die demokratische Aufgabe des Abgeordneten, dass er sein Mandat in den Mittelpunkt der Arbeit stelle. Dies sichere die Fähigkeit der Abgeordneten, "unabhängig von verdeckter Beeinflussung durch zahlende Interessenten das Volk als Ganzes zu vertreten". Die Nebentätigkeit etwa in Aufsichtsräten stelle "eine besondere Gefahr für die Unabhängigkeit" der Abgeordneten dar. Sie kamen zu dem Urteil, dass die Offenlegungspflicht nicht gegen das freie Mandat verstoße. Die Richter verkündeten, dass mit der Freiheit des Mandats nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden seien.
Die übrigen vier Richter stimmten gegen das Gesetz. In ihrer Begründung hieß es, dass die Erwerbstätigkeiten neben dem Mandat den Abgeordneten unabhängiger machten gegenüber den Erwartungen seiner Partei - vor allem im Hinblick auf die Chancen seiner Wiederwahl und der damit verbundenen Sicherung seines Einkommens. Zudem könne die Veröffentlichung der Bruttoeinnahmen zu Fehlschlüssen führen und eine "publizistische Prangerwirkung" nach sich ziehen. Trotz der Patt-Situation wurde die bislang ausgesetzte Regelung gebilligt: Laut Gesetz ist eine Klage auch dann abgewiesen, wenn Stimmengleichheit herrscht.
Am Donnerstag (05.07.2007) hat der Bundestag die veröffentlichungspflichtigen Angaben über Nebeneinkünfte der Abgeordneten auf der Website www.bundestag.de veröffentlicht.