1.3.2012
Risikostrukturausgleich
Der Risikostrukturausgleich (RSA) ist ein finanzielles Umverteilungsverfahren zwischen den Krankenkassen, das die unterschiedlichen finanziellen (und damit beitragssatzrelevanten) Risiken verringert, die sich aus der spezifischen Zusammensetzung ihrer Versichertenklientel ergeben und die eine Krankenkasse nicht zu verantworten hat. Der Risikostrukturausgleich wurde 1994 mit folgenden Zielen eingeführt:- Er sollte vor Beginn der erweiterten freien Kassenwahl für die Versicherten, die 1997 in Kraft trat, dazu beitragen, die Wettbewerbschancen der Krankenkassen anzugleichen.
- Er sollte die Gefahr der Selektion guter und der Diskriminierung schlechter Risiken durch die Kassen verringern.
- Er sollte die Anreize zu wirtschaftlichem Handeln auf solche Wettbewerbsfelder lenken, die sich auf eine qualitativ hochwertige und dabei kostengünstige Versorgung beziehen und somit den Versicherten wirklich zugutekommen.
- Einkommen
- Alter
- Geschlecht
- Familienlastquote
- Bezug oder Nicht-Bezug einer Erwerbsminderungsrente
- Er berücksichtigt nicht das Risiko "Krankheit" und schafft damit einen Anreiz zur Selektion guter Risiken, weil diese geringere Kosten hervorrufen. Aus diesem Grund waren die Krankenkassen auch lange Zeit nicht interessiert, die Versorgung für chronisch Kranke zu verbessern, weil sie fürchteten, dann als Kasse für diese chronisch Kranken attraktiv zu werden.
- Er gleicht die standardisierten Leistungsausgaben der Kassen nur zu etwa 92 Prozent aus, denn er berücksichtigt nicht die Befreiung der Härtefälle von Zuzahlungen und die Höhe der Verwaltungsausgaben. Beides benachteiligt die Kassen mit den "schlechten Risiken", also vor allem die Ortskrankenkassen.
Allerdings ist die Beschränkung auf 50 bis 80 Krankheiten, bei denen die durchschnittlichen Leistungsausgaben je GKV-Versicherte/-Versicherten um mindestens 50 Prozent höher sind, als die durchschnittlichen Pro-Kopf-Leistungen aller Versicherten, eine willkürliche Setzung. Eine Vielzahl überdurchschnittlich teurer Krankheiten wird auch in diesem erweiterten RSA nicht berücksichtigt. Es handelt sich also nicht um einen vollständigen Morbiditätsausgleich, der den einzelnen Kassen unabhängig vom Gesundheitszustand ihrer Versicherten vergleichbare Wettbewerbsvoraussetzungen ermöglicht. Nach wie vor haben Kassen mit schlechterer Risikostruktur einen Wettbewerbsnachteil. Die Risikoselektion von gesunden Versicherten wird weiterhin zur Wettbewerbsstrategie von Krankenkassen gehören.