Die Funktionsweise des Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds ist seit dem 1.1. 2009 in Kraft getreten. Er wird als Sondervermögen beim Bundesversicherungsamt geführt und von diesem verwaltet. Er bündelt die Finanzströme der gesetzlichen Krankenkassen. Dies bedeutet, dass- die Finanzmittel der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragseinnahmen der Krankenkassen und steuerfinanzierter Bundeszuschuss) in diesen Topf fließen und
- den Krankenkassen aus diesem Topf nach bestimmten Regeln (s.u.) die Finanzmittel für die Versorgung ihrer Versicherten zugewiesen werden.