Monetäre Wahltarife: Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung
Seit 2007 können die Krankenkassen allen gesetzlich Versicherten als Satzungsleistung besondere Tarife anbieten, die einen Anreiz zu geringerer bzw. zur Nichtinanspruchnahme von Leistungen setzen. Sie werden hier als "monetäre Wahltarife" bezeichnet.
Leistungsausgrenzungen und Zuzahlungen
Seit Mitte der 1970er Jahre hat der Gesetzgeber zahlreiche Veränderungen in der Finanzierung von Gesundheitsleistungen vorgenommen, die in ihrer Gesamtheit zu einer deutlichen Privatisierung der Kosten geführt haben. Dies geschah vor allem durch eine Reihe von Leistungsausgrenzungen (siehe Tabelle 3) sowie durch die Einführung von Zuzahlungen und deren sukzessive Erhöhung.