Die Beitragsbemessungsgrenze
Auch die Existenz einer Beitragsbemessungsgrenze stellt eine Verletzung des Solidarprinzips dar, denn sie hat zur Folge, dass Besserverdienende mit einem Einkommen oberhalb dieser Grenze einen geringeren Anteil ihres Einkommens an die Krankenversicherung abführen als weniger gut Verdienende. Für diese Versichertengruppe sinkt die relative Belastung durch Krankenversicherungsbeiträge mit wachsendem Einkommen (s. Tabelle 8). So reduziert sich der Arbeitnehmeranteil am durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz von 8,2 Prozent (2014) bei Personen mit einem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 4.050 Euro (2014) für einen Versicherten mit einem Bruttomonatseinkommen von 6.000 Euro auf einen Beitragssatz von 5,5 Prozent und für Versicherte mit Bruttomonatseinkommen von 10.000 Euro auf einen Beitragssatz von lediglich 3,3 Prozent.Die prozentuale Belastung mit GKV-Beiträgen sinkt also mit steigendem Einkommen. Dass die Beitragsbemessungsgrenze auch in der Absicht beibehalten wird, die Anziehungskraft der GKV für Besserverdienende zu erhöhen, ändert an diesem Sachverhalt nichts. Daran lässt sich vielmehr erkennen, dass die mit der Trennung in GKV- und PKV-Mitglieder verbundene Ungleichbehandlung durch eine Ungleichbehandlung von Mitgliedern innerhalb der GKV reproduziert wird.
Beitragsbelastung für freiwillig versicherte Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2014 (Beitragssatz: 15,5 %, Arbeitnehmeranteil: 8,2 %) | ||
Bruttoeinkommen | Arbeitnehmerbeitrag (Euro) | Beitragssatz |
4.050 (und weniger) | 332,10 | 8,2 |
5.000 | 332,10 | 6,6 |
6.000 | 332,10 | 5,5 |
8.000 | 332,10 | 4,2 |
10.000 | 332,10 | 3,3 |
Quelle: Eigene Darstellung. |
Beschränkung der Beitragsbemessung auf Einkommen aus abhängiger Arbeit
Als Arbeitnehmerversicherung finanziert sich die gesetzliche Krankenversicherung traditionell aus bruttolohnbezogenen Beiträgen. Dieses lange Zeit unbestrittene Verfahren ist seit einigen Jahren in die Kritik geraten. Bemängelt wird an diesem System der Beitragsaufbringung vor allem, dass es andere Einkunftsarten unberücksichtigt lässt, insbesondere Einnahmen aus Kapital- und Zinserträgen, Mieten usw. Darin sehen viele Kritiker des Systems eine soziale Schieflage und eine Verletzung des Solidarprinzips. Daher wird in unterschiedlichen Varianten die Forderung erhoben, solche Einkunftsquellen künftig bei der Bemessung der GKV-Beiträge heranzuziehen.Wissenscheck
Beitragsbemessung
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