Modellvarianten
Ebenso wie für die Kopfpauschale liegen auch für die Bürgerversicherung unterschiedliche Modellvarianten vor (Rürup-Kommission 2003: 174ff.; Pfaff/Stapf-Finé 2004; Bündnis 90/Die Grünen 2004 u. 2009; SPD 2004 u. 2011; Die Linke 2006, 2010 u. 2011; Spies 2006).
Auch sie unterscheiden sich in wichtigen Merkmalen. Die Unterschiede betreffen v. a. folgende Aspekte:
- die Art der bei der Beitragsbemessung zu berücksichtigenden Einkunftsarten,
- die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze,
- die Frage nach der Öffnung eines Bürgerversicherungstarifs für private Krankenversicherungsunternehmen,
- die Verteilung der Finanzierungslasten auf die beteiligten Gruppen verteilt werden,
- mögliche Übergangsregelungen für bisher privat Krankenversicherte,
- die Frage nach einem kassenindividuellen oder einem bundeseinheitlichen Beitragssatz,
- Art und Umfang künftiger Zuzahlungen,
- die Gestaltung des Übergangs zu einer Bürgerversicherung.

Dabei unterliegen einzelne Positionen der Parteien Die einscheidenste Veränderung an ihren Positionen zur Bürgerversicherung hat 2011 die SPD vorgenommen. Sie hat auf ihrem Berliner Parteitag von der eigenständigen Beitragserhebung auf andere Einkunftsarten Abstand genommen. Statt dessen will sie einen "dynamisierten Steuerbeitrag" einführen (SPD 2011: 16), über den auch andere Einkunftsarten zur GKV-Finanzierung herangezogen werden sollen.