Vergütung privatärztlicher Leistungen
Wie werden ambulante ärztliche Leistungen in der privaten Krankenversicherung vergütet?
Die Vergütung ambulanter ärztlicher Leistungen für Privatpatientinnen und -patienten erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip.

Die Ärztin/Der Arzt stellt die ärztlichen Leistungen der Privatpatientin/dem Privatpatienten in Rechnung. Die Patientin/Der Patient muss die Rechnung direkt an die Ärztin oder den Arzt bezahlen. Anschließend kann sie/er sich diese Ausgaben von der eigenen privaten Krankenversicherung – im vertraglich vereinbarten Umfang – zurückerstatten lassen.
i
Verwandte Lerntour:
"Grundprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung"
Die Merkmale des Kostenerstattungsprinzips sowie dessen Unterschiede zu dem in der GKV praktizierten Sachleistungsprinzip werden in der Lerntour "Grundprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung" im Lernobjekt "Sachleistungsprinzip" erläutert. Zur Lerntour
Die Berufsordnung für Ärzte, das heißt die jeweilige Landesärzteordnung, verpflichtet die Ärztinnen und Ärzte, ihre Honorarforderungen auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu berechnen. Die GOÄ ist für alle Ärztinnen und Ärzte bindend, wenn nicht ein Bundesgesetz eine andere Honorierung vorschreibt, wie dies für die GKV gegeben ist. Die GOÄ wird durch das Bundesgesundheitsministerium erlassen.
Im Gebührenverzeichnis der GOÄ werden Einzelleistungen (Gebührenpositionen) aufgelistet und mit einem Gebührensatz bewertet.
i
Tipp
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Den gesamten Text der GOÄ finden Sie zum Beispiel auf der Homepage der Ärztekammer Baden-Württemberg. In der rechten Randspalte unter "Rechtsdokumente" gibt es dazu einen Linkverweis.
Für jeden Einzelfall kann die Ärztin/der Arzt den Gebührensatz mit einem Steigerungssatz von maximal 3,5 multiplizieren. Mit diesem Steigerungssatz sollen Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umstände der Ausführung der Behandlung der einzelnen Patientin/des einzelnen Patienten berücksichtigt werden.
Erheblich höhere Honorare für die Versorgung von Privatpatientinnen und -patienten


Nach Ergebnissen einer im Herbst 2005 erschienenen Untersuchung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) haben die PKV-Unternehmen im Jahr 2003 6,5 Milliarden Euro für ärztliche Behandlungen ihrer Versicherten gezahlt.


Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte hätten durch ihre Privatpatientinnen und -patienten 3,66 Milliarden Euro mehr erlöst, als sie für die gleiche Arbeit mit GKV-Patientinnen und -Patienten hätten erwarten können. Der PKV-Verband spricht angesichts dieser Zahlen von einer Subventionierung der gesundheitlichen Versorgung der GKV-Versicherten durch die Privatversicherten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stimmt dieser Auffassung zu und stellt fest, dass Privatpatientinnen und -patienten für viele Praxen überlebensnotwendig sind (ebd.).
i
Verwandte Lerntour:
"Vorschläge zur Reform der GKV-Finanzierung"
Weitere Informationen zur These der Subventionierung der GKV durch die PKV, zur Ausgabenentwicklung in der PKV sowie zu den Unterschieden zwischen GKV und PKV im Allgemeinen finden Sie in der Lerntour "Vorschläge zur Reform der GKV-Finanzierung" in den Lernobjekten "PKV im Gesundheitssystem" und "Systemwettbewerb GKV-PKV". Zur Lerntour
Früher wurden die höheren Vergütungen für die Behandlung von Privatpatientinnen und -patienten in der Regel mit der angeblich höheren Leistungsqualität begründet. Dieser Aspekt wird inzwischen als nachgeordnet angesehen:
”
Zitat
Immer mit dem Faktor 2,3
"Die Mehrausgaben will [Volker] Leienbach (Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen) nur ansatzweise damit begründet sehen, dass die private Versicherung im Gegensatz zur GKV zusätzliche Therapien finanziere. Vielmehr hätten sich die Ärzte angewöhnt, fast immer den Berechnungssatz mit dem Faktor 2,3 anzurechnen. Sie trieben damit Kosten und letztlich auch die Prämien in der PKV."
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11. Juli 2005
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11. Juli 2005
Zusammenfassung
Privatärztliche Behandlungen werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vergütet. Die GOÄ ist somit die Grundlage für die ärztlichen Honorarrechnungen bei Privatpatientinnen und -patienten.Die privaten Krankenversicherungsunternehmen haben in einer neuen Studie festgestellt, dass sie erheblich höhere Honorare als die GKV für die gleichen ärztlichen Leistungen zahlen. Der PKV-Verband spricht in diesem Zusammenhang von einer Subventionierung der GKV-Versicherten durch die Privatpatientinnen und -patienten, weil viele Arztpraxen ohne die hohen Privathonorare nicht lebensfähig seien.
Alle Grafiken zum Download
Hier sind alle Grafiken dieses Abschnitts als PDF-Dokument zusammengefasst. Zum Download klicken Sie bitte auf den Link.

Quellen
"Ärzte leben gut von den Privatpatienten", In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11. Juli 2005, S. 11Verband der Privaten Krankenversicherung (2004): Die private Krankenversicherung. Zahlenbericht 2003/2004, Köln
http://www.pkv.de/service/zahlen-und-fakten/archiv-pkv-zahlenbericht/zahlenbericht_2003_2004.pdf