Empirische Befunde: Die betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft
Zur betrieblichen Altersversorgung zählen die betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft und die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Während die betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft überwiegend auf freiwilligen Zusagen der Arbeitgeber oder − mit zunehmender Bedeutung − auf der arbeitnehmerfinanzierten Entgeltumwandlung beruht und damit nur einen Teil der Beschäftigten erfasst, bezieht die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst alle Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes und vergleichbarer Bereiche durch tarifvertragliche Regelungen ein
Verbreitungsgrad in der Privatwirtschaft
Die Informationen über den Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft sind begrenzt und wenig aktuell. Denn im Unterschied zur Gesetzlichen Rentenversicherung gibt es bei den Betriebsrenten keine prozessproduzierten Daten. Auch fehlt bislang ein Meldeverfahren, das die Unternehmen verpflichtet, den Statistischen Ämtern laufend Angaben über den Verbreitungsgrad von Betriebsrenten, die Höhe der Anwartschaften und die Höhe der Renten im Leistungsfall zu übermitteln. Insofern können Daten nur über (repräsentative) Befragungen erhoben werden. In Frage kommen hier der Mikrozensus oder Sondererhebungen. Die differenziertesten Befunde liefern die Sondererhebungen von Infratest bzw. die Studien "Alterssicherung in Deutschland" (ASID) mit Daten für das Jahr 2011 sowie die Trägerbefragung zur betrieblichen Altersversorgung mit Daten für das Jahr 2013.

Der Verbreitungsgrad der bAV liegt bei rund 60 Prozent der versicherungspflichtig Beschäftigten. Da geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Hauptbeschäftigung) nicht erfasst werden, lässt sich davon ausgehen, dass der Verbreitungsgrad bezogen auf alle ArbeitnehmerInnen bei etwa 50 Prozent liegt. Gegenüber 2001 zeigt sich dabei ein sichtbarer Anstieg (vgl. Abbildung "Aktiv Versicherte mit Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung 2001 - 2013" der aber ab 2007 nahezu zum Stillstand gekommen ist.


Die zu einem Zeitpunkt (in einem Jahr) gemessene Zahl der Anwartschaften lässt noch keine Aussage über den Zeitverlauf zu: Seit wie viel Jahren besteht eine Anwartschaft? Wird sie bis zum Ende der Erwerbstätigkeit weiter fortgeführt und ausgebaut? Unklar ist auch, welche Risiken bei den Betriebsrenten abgedeckt sind, welche Höhe die Anwartschaften und späteren Betriebsrenten haben und ob eine regelmäßige Anpassung der Renten an die Einkommens- und Preisentwicklung vorgesehen ist.
Befunde aus dem Mikrozensus und der Verdienststrukturerhebung
Die Datenlage zur Verbreitung von Betriebsrenten ist uneinheitlich. Einen deutlich niedrigeren Verbreitungsgrad lassen die Befunde des Mikrozensus erkennen: Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2009 hatten 4,4 Mio. männliche und 3,4 Mio. weibliche Arbeiter und Angestellte in den alten Bundesländern Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. In den neuen Bundesländern betrugen die entsprechenden Zahlenpaare 0,7 Mio. und 0,8 Mio. Arbeitnehmer. Allerdings wussten bei der Befragung auch 2,6 Mio. Arbeitnehmer in den alten Bundesländern und 0,5 Mio. Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern nicht, ob sie Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung haben. Gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten sind das in den neuen Bundesländern 7,8 Prozent und in den alten Bundesländern 10,2 Prozent.

Differenziert man nach Qualifikationsstufen stehen ganz oben die Führungskräfte (37,2 %) und ganz unten die Hilfsarbeitskräfte (9 %). Noch größer ist die Spanne, wenn nach Verdienstgruppen unterschieden wird: Beschäftigte im Niedriglohnbereich haben nur zu 6,2 Prozent an der Entgeltumwandlung teilgenommen, Beschäftigte im Bereich hoher Entgelte zu zu 36,4 Prozent.
Diese Ergebnisse gelten allerdings nicht für die Gesamtzahl der Beschäftigten in Deutschland. Denn die Verdienststrukturerhebung erfasst nicht die (sehr große) Zahl der Kleinbetriebe bis zu 10 Beschäftigten. Gerade in diesem Bereich sind aber die Verdienste besonders niedrig und Tätigkeiten mit niedrigen Qualifikationen besonders häufig zu finden.
Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung hängt in einem hohen Maße von der Größe und der Branchenzugehörigkeit der Betriebe ab (vgl. "Abbildung Beschäftigte mit betrieblicher Altersversorgung nach Betriebsgröße 2011"). Je größer der Betrieb, um so häufiger finden sich bei den Beschäftigten Versorgungsanwartschaften. Zwei Extreme können diesen Zusammenhang illustrieren: In Betrieben mit 1 bis 9 Mitarbeitern haben 30 Prozent der Beschäftigten Anwartschaften, in Betrieben mit 1.000 Mitarbeitern und mehr liegt der Verbreitungsgrad bei 84 Prozent.
Bei den Branchen stehen die Bereiche Kredit/Versicherungen (84 %), Verarbeitendes Gewerbe (63 %) und Bergbau/Steine/Erde/Energie (61 %) an der Spitze. Selten zu finden - mit jeweils etwa 25 Prozent der Beschäftigten - ist die betriebliche Altersversorgung in den Bereichen Gastgewerbe, sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen und Erziehung und Unterricht (außerhalb des öffentlichen Dienstes) (vgl. Abbildung "Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung nach Wirtschaftszweigen 2011").
Durchführungswege


Die Deckungsmittel betrugen bei Pensionskassen 135,1 Mrd. Euro (25,1 % der Deckungsmittel), bei Unterstützungskassen 3/ Mrd. Euro (6,9 % der Deckungsmittel) und bei Direktversicherungen knapp 59 Mrd. Euro (10,9 % der Deckungsmittel). In Pensionsfonds lagen Ende 2013 etwa 28,5 Mrd. Euro, was 5,3 Prozent der gesamten Deckungsmittel entspricht (vgl. Abbildung "Aufteilung der Deckungsmittel in der betrieblichen Altersversorgung").
Ausgezahlte Betriebsrenten
Der Verbreitungsgrad der Betriebsrenten die aktuell an die nicht mehr Erwerbstätigen ausgezahlt werden, liegt − in Folge der erst in jüngerer Zeit erfolgten größeren Verbreitung − deutlich niedriger als der Verbreitungsgrad der Anwartschaften: Von den über 65jährigen bezogen im Jahr 2011 31 Prozent der Männer, aber nur 14 Prozent der Frauen eine eigene Betriebsrente. In den neuen Ländern waren es sogar nur 2 Prozent der Männer und 1 Prozent der Frauen. Unterscheidet man nach Altersjahrgängen, so steigen die Betriebsrentenzahlungen bei den jüngeren Kohorten; dies aber im Wesentlichen nur bei den Männern, kaum bei den Frauen. Denn nicht alle ArbeitnehmerInnen, die Anwartschaften erworben haben, werden später auch Betriebsrenten beziehen, wenn bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Unverfallbarkeitsregelung nicht greift. Benachteiligt sind dadurch vor allem Arbeitslose sowie Frauen, die ihr Beschäftigungsverhältnis wegen der Kindererziehung aufgeben.Höhe der Betriebsrenten


Leistungsvolumen



