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Private Vorsorge | Rentenpolitik | bpb.de

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Private Vorsorge

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

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Eine weitere Möglichkeit, auch nach Beendigung der Berufstätigkeit ein Einkommen zu beziehen, besteht in der privaten Altersvorsorge. Im jüngeren und mittleren Lebensalter werden durch Konsumverzicht und Spartätigkeit Vermögensbestände angesammelt, die sich durch Wertzuwächse (Zinseszinseffekte oder gegebenenfalls Kurssteigerung von Wertpapieren) in ihrer Summe kontinuierlich erhöhen (sollen).

Es lässt sich vorab nicht abschätzen, wie hoch die Rentenleistung beim Berufsaustritt sein muss, um im Alter über ein Einkommen zu verfügen, das den erreichten Lebensstandard absichert. (© picture alliance/chromorange)

Sparen und Vermögensbildung

Im Alter kann der Lebensunterhalt durch die sukzessive Vermögensauflösung bestritten werden oder, wie beim Beispiel der besonders verbreiteten Vorsorgeform durch Wohneigentum, verbessert werden (geringere Kosten der selbstgenutzten Immobilie im Alter). Einkommen und Konsum werden also durch den Vorgang von Sparen und Entsparen zeitlich verlagert. Altersvorsorge durch Vermögensbildung richtet sich nach den individuellen Entscheidungen, Präferenzen und Möglichkeiten der Menschen, vollzieht sich also freiwillig und wird über Kapital- und Versicherungsmärkte organisiert. Die Rendite des Vermögens und damit die Einkommenshöhe im Alter werden durch die Bedingungen und Ergebnisse des Marktes bestimmt (zur Diskussion dieser Zusammenhänge (vgl. Interner Link: Private Vorsorge/"Riester-Rente").

Angesichts des jahrzehntelang – wiewohl für große Teile der Beschäftigten nicht mehr in der jüngeren Vergangenheit – gestiegenen Einkommens- und Lebensstandardniveaus und der damit für viele bestehenden Möglichkeiten, Teile des laufenden Einkommens zurückzulegen und zu sparen, kommt der marktlich organisierten individuellen Altersvorsorge eine gewisse Plausibilität zu. Auch wegen der finanziellen Probleme der öffentlichen Alterssicherungssysteme gilt manchen die private Altersvorsorge als der angemessene Weg zur Gestaltung einer finanzierbaren und leistungsfähigen Altersversorgung, dies insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden demografischen Belastungen. Verwiesen wird zudem auf hohe Renditechancen auf den Kapitalmärkten.

Auf den Kapital- und Versicherungsmärkten bieten Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister – mittlerweile weltweit operierend – eine breite, kaum noch überschaubare Palette von Altersvorsorgeprodukten an. Auf die reine Vermögensbildung und die Bereitstellung einer möglichst hohen Kapitalsumme konzentrieren sich Bankprodukte (Spareinlagen, Sparverträge), Wertpapiere (Aktien, festverzinsliche Anleihen) und Investment-Fonds. Individuell ist zu entscheiden, ob und in welcher Höhe das Alterseinkommen durch Zinserträge oder Vermögensabbau ergänzt wird. Auch der Erwerb von Wohneigentum (selbst genutztes Wohneigentum, vermietete Eigentumswohnung, Immobilienfonds) kann als Altersvorsorge dienen.

Sparen mit Versicherungen

Da die Lebensdauer und damit der Zeitraum für die Auflösung des Kapitalstocks nicht kalkulierbar sind, bleibt für den Einzelnen unsicher, welche Höhe der Vermögensbestand im Alter erreichen muss. Bei einem langen Leben können sich selbst hohe Rücklagen als unzureichend erweisen. Auch bleibt das Risiko eines frühen Todes des Unterhalt leistenden Ehepartners unberücksichtigt. Diese durch die reine Vermögensbildung nicht abgedeckten sog. biometrischen Risiken (Invalidität, vorzeitiger Tod, langes Leben) lassen sich durch die Einschaltung von Versicherungen (Risikolebensversicherung, kapitalbildende Lebensversicherung, private Rentenversicherung) ausgleichen, wobei es allerdings z. B. kaum private Absicherungen des Invaliditätsrisikos gibt.

Sozialpolitische Aspekte privater Altersvorsorge

Zum Pro und Kontra einer privaten Altersvorsorge gibt es viele Argumente (zur Finanzierung vgl. Interner Link: Private Vorsorge/"Riester-Rente"). Ganz wesentlich ist, welche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die angestrebten Sicherungsziele zu erreichen. Soll eine private Altersvorsorge alle älteren Menschen absichern und zugleich ein ausreichendes Leistungsniveau gewährleisten, müsste die gesamte Bevölkerung umfassend und frühzeitig sparen bzw. Versicherungsprämien zahlen. Davon kann jedoch nicht ausgegangen werden. In Deutschland z. B. ist die Sparquote zwar hoch, die Vermögensverteilung aber auch sehr ungleich. Sparfähigkeit und Sparbereitschaft sind in der Bevölkerung unterschiedlich verteilt, sie sind abhängig vom sozioökonomischen Status sowie von der jeweiligen Haushaltszusammensetzung und -größe und unterliegen Veränderungen im Lebenslauf. Bei gering verdienenden ArbeitnehmerInnen, bei Familien mit mehreren Kindern und Alleinerziehenden, bei Menschen in Ausbildung oder bei Arbeitslosen kann von einer über den Lebenslauf hinweg kontinuierlichen bzw. ausreichenden Vorsorge- und Sparfähigkeit keine Rede sein. Hier bestimmen nicht Vermögensbildung, sondern in vielen Fällen eher Verschuldung und Überschuldung das Bild.

Wenn keine Sparbeträge zurückgelegt bzw. die Versicherungsprämien nicht gezahlt werden können, wird keine Altersabsicherung aufgebaut. Der Staat kann hier nur Anreize geben. Einen an sozialen Maßstäben orientierten Ausgleich für fehlende Zahlungsfähigkeit infolge von Notlagen oder besonderen Lebenslagen gibt es bei einer marktlichen Altersvorsorge nicht. Es zählen allein die tatsächlich geleisteten Sparbeträge und Prämien, die Renditen und (bei einer Versicherung) die individuellen Risiken. Dieses Risikokalkül hat z. B. auch zur Folge, dass Frauen bei einer privaten Rentenversicherung aufgrund ihrer durchschnittlich längeren Lebenserwartung bei gleichen Prämien niedrigere Monatsrenten als Männer erhalten. Die Versicherungen gleichen dadurch ihr Risiko aus, bei Langlebigkeit länger zahlen zu müssen.

Unzureichend ausgeprägt ist aber auch die Vorsorgebereitschaft. Zum einen fehlen die erforderlichen Informationen: Es lässt sich vorab für den Einzelnen nicht abschätzen, wie hoch die Kapitalsumme oder die Rentenleistung beim Berufsaustritt sein müssen, um im späteren Alter über ein Einkommen zu verfügen, das nicht nur Armut vermeidet, sondern auch den im Lebensverlauf erreichten Lebensstandard absichert. Dies ist umso schwieriger, je frühzeitiger der Sparprozess beginnt. Die Spartätigkeit muss normalerweise jedoch schon im frühen Lebensalter, spätestens beim Berufseintritt, einsetzen um ausreichende Ergebnisse zu erzielen. Denn nur wenn die Beiträge lange genug gezahlt werden und sich der Zinseszinseffekt auswirkt, bleiben – bezogen auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme oder Rentenzahlung – die monatlichen Belastungen tragbar.

Die Einsicht, bereits in der Jugend für den fernen Zeitraum des Alters vorzusorgen, kann nicht vorausgesetzt werden. Zukünftige Bedarfe, zumal für weit entfernt liegende Lebensphasen wie das Alter, werden gegenüber gegenwärtigen Bedarfen unterschätzt oder minder gewichtet. In den frühen Stadien des Lebenslaufs dominieren naturgemäß andere Einkommensverwendungspräferenzen bzw. Bedarfe (z. B. Ausgaben für eine berufliche Ausbildung, für die Wohnungseinrichtung, für die Gründung und den Unterhalt einer Familie). Auch zielt eine Spartätigkeit nicht nur auf die Phase des Alters. Im Lebensverlauf gibt es eine Fülle von Anlässen und Gründen für einen anderweitigen Rückgriff auf das Vermögen (Anschaffungen, Familiengründung, Existenzgründung usw.). Und Notlagen wie Arbeitslosigkeit, Erkrankung oder familiäre Krisen können dazu zwingen, vorhandenes Vermögen aufzulösen oder Versicherungsverträge zu kündigen.

Da die Erträge einer privaten Altersvorsorge durch die Entwicklungen auf den Finanz- und Kapitalmärkten bestimmt werden, besteht die Chance auf Renditen und Wertzuwächse. Den Chancen stehen aber auch Risiken gegenüber (ausführlich vgl. Interner Link: Betriebliche Altersversorgung und Interner Link: Private Vorsorge/"Riester-Rente"). Da die Absicherung im Alter verlässlich sein muss, müssen jedenfalls individuell und mit Blick auf die Altersvorsorge auf alle drei Säulen Vorteile und − vor allem − Risiken abgewogen werden.

Durch Regulierungen auf den Kapital- und Versicherungsmärkten (Wettbewerbsrecht, Banken- und Versicherungsaufsicht, Verbraucher- und Anlegerschutz) lassen sich einige dieser Risiken begrenzen sowie Information und Transparenz über die Vorsorgeprodukte verbessern. Gleichwohl beschränkt sich die Regulierung auf die Festlegung eines ordnungspolitischen Rahmens für das Agieren der privatwirtschaftlichen Unternehmen und für die Entfaltung der Marktkräfte. In den Marktprozess selber sowie in Umfang und Gestaltung der Leistungen wird nicht direkt und nicht flächendeckend eingegriffen, die Marktabhängigkeit der Alterssicherung bleibt. Eine indirekte Steuerung der privaten Altersvorsorge kann durch Steuererleichterungen und/oder durch die Zahlung von Zulagen erfolgen, um Anreize zur Vermögensbildung oder zum Abschluss von Lebensversicherungen zu geben. Auch ist es möglich, die öffentliche Förderung an solche Anlageformen zu binden, die bestimmte Mindeststandards erfüllen, um über diesen Weg Vorsorgeprodukte zu fördern, die eine ausreichende Sicherheit bieten.

Grenzen der betrieblichen und privaten Alterssicherung

Im Ergebnis der systematischen Sicht auf die drei Säulen der Alterssicherung zeigt sich, dass weder die private Altersvorsorge noch die betriebliche in der Lage sind, eine flächendeckende und zugleich ausreichende Absicherung der gesamten Bevölkerung sicherzustellen. Dazu bedarf es eines allgemeinen öffentlichen/staatlichen Sicherungssystems mit einer gesetzlich geregelten Vorsorge bzw. Versicherungspflicht, einem festgelegten Leistungsumfang und Leistungsniveau sowie einer öffentlichen Bereitstellung und Finanzierung dieser Leistungen. Private Altersvorsorge und die betriebliche Altersversorgung können ein öffentliches System aber ergänzen und aufstocken. Je niedriger das Leistungsniveau der öffentlichen Systeme festgelegt wird, umso größer ist die Notwendigkeit der zusätzlichen privaten oder betrieblichen Vorsorge, um in der Summe der Alterseinkommen auf ein angemessenes Versorgungsniveau zu kommen.

Weitere Inhalte

Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee ist Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.