Alterssicherung der Landwirte
Die Altersversorgung der Landwirte wurde 1957 durch das Gesetz zur Alterssicherung für Landwirte (ALG) eingeführt und 1995 durch das Agrarsozialreformgesetz umfassend reformiert. Die Alterssicherung der Landwirte ist kein Teil der GRV, sondern ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung.
Grundlagen
Die Alterssicherung der Landwirte ist kein Teil der GRV, sondern ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Träger sind die landwirtschaftlichen Alterskassen, die jeweils bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften eingerichtet sind. Pflichtversichert sind all diejenigen landwirtschaftlichen Unternehmer, für die die Tätigkeit als selbstständiger Landwirt oder Forstwirt, Winzer, Gartenbauer und dergleichen eine ausreichende Existenzgrundlage bildet. Seit 1995 sind ebenfalls mitarbeitende Familienangehörige des Unternehmers und seines Ehegatten pflichtversichert.Die Alterssicherung der Landwirte gewährt Leistungen, die denen der gesetzlichen Rentenversicherung ähnlich sind:
- Renten wegen Alters,
- Renten wegen Erwerbsminderung,
- Witwen- bzw. Witwerrenten und Waisenrenten und
- Leistungen zur Teilhabe (medizinische Rehabilitation).
Leistungshöhe
Im grundsätzlichen Unterschied zur Gesetzlichen Rentenversicherung stellt allerdings die Alterssicherung der Landwirte bei ihren Leistungen lediglich auf eine Teilsicherung ab. Dies schlägt sich sowohl in der Höhe der Beiträge als auch im Niveau der Renten nieder. Um einen ausreichenden Lebensunterhalt im Alter sicherzustellen, bedürfen die Renten der Alterssicherung der Landwirte deshalb einer individuellen Ergänzung, etwa durch Altenteilleistungen, Pachteinnahmen, Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung oder private Vorsorge.Aus nachfolgender Tabelle ist ersichtlich, dass die durchschnittliche Rentenhöhe, hier bezogen auf die Regelaltersrente, recht niedrig liegt. So erhielten im Jahr 2017 Unternehmer im Durchschnitt eine Rente von 476 Euro, Ehegatten von 270 Euro und Familienangehörige von 184 Euro.
Unterscheidet man nach dem Geschlecht, fällt auch bei der Alterssicherung für Landwirte auf, dass Frauen gegenüber den Männern schlechter gestellt sind.
Regelaltersrenten in der Alterssicherung der Landwirte 2005-2017
durchschnittliche Rente in Euro/Monat nach Empfänger und Geschlecht
Unternehmer | Ehegatten | Familienangehörige | |
---|---|---|---|
Männer und Frauen | |||
2005 | 475 | 224 | 173 |
2007 | 462 | 226 | 173 |
2009 | 459 | 231 | 174 |
2011 | 459 | 237 | 176 |
2013 | 462 | 245 | 179 |
2015 | 459 | 251 | 180 |
2017 | 476 | 270 | 184 |
Männer | |||
2005 | 483 | 233 | 198 |
2007 | 469 | 235 | 203 |
2009 | 466 | 243 | 206 |
2011 | 466 | 249 | 211 |
2013 | 469 | 255 | 221 |
2015 | 466 | 261 | 225 |
2017 | 484 | 278 | 233 |
Frauen | |||
2005 | 356 | 224 | 164 |
2007 | 349 | 226 | 160 |
2009 | 347 | 231 | 158 |
2011 | 347 | 237 | 155 |
2013 | 349 | 245 | 153 |
2015 | 348 | 251 | 148 |
2017 | 361 | 269 | 148 |
Quelle: Bundesregierung 2009, S. 5; Bundesregierung 2017, S. 7.
Finanzierung
Finanziert wird die Alterssicherung der Landwirte über Beiträge im Umlageverfahren. Der Bund beteiligt sich − begründet vor allem mit agrarstrukturpolitischen Argumenten − mit einer Defizitdeckung. 2016 beliefen sich die Gesamtausgaben auf 2,8 Milliarden Euro. Die Beiträge in der Alterssicherung der Landwirte sind einkommensunabhängig. Der monatliche Beitrag wird jährlich durch Rechtsverordnung festgesetzt. Er beträgt im Jahr 2017 für Landwirte, Ehegatten von Landwirten und freiwillig Versicherte jeweils 241 Euro (neue Bundesländer: 219 Euro).Versicherungspflichtige Landwirte und ihre Ehegatten erhalten einen Zuschuss zu ihrem Beitrag, wenn das Einkommen des landwirtschaftlichen Unternehmens und seines nicht dauernd von ihm getrennt lebenden Ehegatten je 15.500 Euro (zusammen somit 31.000 €) nicht übersteigt. Der Beitragszuschuss ist nach der wirtschaftlichen Situation gestaffelt.