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Struktur und Entwicklung der Rentenzahlen | Rentenpolitik | bpb.de

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Umlage- versus Kapitaldeckungsverfahren Eine kurze Historie Pro und Contra Kapitalmarktfundierung und Demografie Risiken im Überblick Kapitalmarktfundierung und Finanzkrise Alterssicherung von Frauen Der Fortschritt als Schnecke Auswirkungen der Alterssicherungspolitik Höhere eigenständige Renten von Frauen Armutsfeste Renten Ansatzpunkte zur Vermeidung von Altersarmut Reformen auf dem Arbeitsmarkt Solidarausgleich in der Rentenversicherung Mindestrenten Systemwechsel: Grundrente Ausbau der Grundsicherung im Alter Absicherung von Selbstständigen Lebensstandardsicherung Ziele der Alterssicherung Versorgungslücken Obligatorische betriebliche bzw. private Vorsorge? Stabilisierung des Rentenniveaus Finanzierbarkeit trotz demografischer Belastungen? Alterssicherungssysteme in Europa Gestaltungsvarianten Alterssicherungssysteme im empirischen Vergleich Altersgrenzen und Alterserwerbstätigkeit Länderbeispiele Alterssicherungspolitik der EU Die EU: Wirtschaftsunion − aber keine Sozialunion Empfehlungen zur Ausgestaltung der Rentensysteme Das europäische Semester Finanzkrise, Rettungsschirme und Rentenkürzungen Alterssicherung und grenzüberschreitende Beschäftigung Quiz Infografiken Literaturverzeichnis Glossar Redaktion

Struktur und Entwicklung der Rentenzahlen

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

/ 2 Minuten zu lesen

Monat für Monat zahlt die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) knapp 26 Mio. Renten, zu zwei Dritteln Versichertenrenten (Alters- und Erwerbsminderungsrenten) und zu einem Drittel Hinterbliebenenrenten. Da eine Person mehrere Renten beziehen kann, nämlich neben einer Versichertenrente auch eine Hinterbliebenenrente, ist die Zahl der RentnerInnen mit 21 Millionen deutlich geringer als die der gezahlten Renten.

Da eine Person mehrere Renten beziehen kann, nämlich neben einer Versichertenrente auch eine Hinterbliebenenrente, ist die Zahl der RentnerInnen mit 20,6 Mio. deutlich geringer als die der gezahlten Renten. (© ddp/AP)

Rentenbestand nach Rentenarten, Männer und Frauen, 2017 (Interner Link: Grafik zum Download)

Monat für Monat zahlt die GRV fast 26 Mio. Renten (vgl. Abbildung "Rentenbestand nach Rentenarten 2017"), zu 78 Prozent Versichertenrenten (Alters- und Erwerbsminderungsrenten) und 22 Prozent Hinterbliebenenrenten.

Da eine Person mehrere Renten beziehen kann, nämlich neben einer Versichertenrente auch eine Hinterbliebenenrente, ist die Zahl der RentnerInnen mit rund 21 Millionen deutlich geringer als die der gezahlten Renten. 4,2 Millionen Personen, d.h. knapp ein Fünftel aller RentnerInnen, bezogen 2016 zugleich mehrere Renten (Kumulation), dabei zumeist eine eigene Versichertenrente und eine abgeleitete Hinterbliebenenrente. Dies betrifft weit überwiegend Frauen.

Versichertenrenten und Hinterbliebenenrenten im Bestand 1992 – 2017 (Interner Link: Grafik zum Download)

Wie die Zahl der Versicherten so steigt auch die Zahl der Renten seit Jahren an (vgl. Abbildung "Versichertenrenten und Hinterbliebenenrenten im Bestand 1992 − 2017"). Abgesehen von der mit dem Einbezug der Ost-RentnerInnen in die GRV im Zuge der Vereinigung erfolgten sprunghaften Zunahme spiegelt diese Entwicklung ganz unterschiedliche Einflussgrößen wider.
Hier sind insbesondere zu nennen:

  • die Alterung der Bevölkerung (Anstieg von Zahl und Anteil der Älteren, wobei der Effekt noch relativ gering ist, da die geburtenstarken Jahrgänge des sog. "Babybooms" noch einige Jahre im Erwerbsalter sind.) und die Zuwanderung,

  • die gestiegene Frauenerwerbstätigkeit,

  • die Ausdehnung des Versichertenkreises,

  • die rentenbegründende Anrechnung von Kindererziehungszeiten,

  • das niedrige Rentenzugangsalter.

Durchschnittl. Rentenzugangsalter und Rentenbezugsdauer 1980 - 2017 (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Die Zahl der RentnerInnen wird schließlich auch durch die Rentenbezugsdauer beeinflusst. Von 1980 bis 2016 hat sich die Rentenbezugsdauer laufend erhöht, so in den alten Bundesländern, wie die Abbildung "Durchschnittliches Rentenzugangsalter und Rentenbezugsdauer 1980 − 2017 zeigt, von durchschnittlich 11,0 Jahren (Männer) bzw. 13,8 Jahre (Frauen) auf 18,1 Jahre (Männer) bzw. 21,3 Jahre (Frauen).
Verursacht wird dieser Anstieg durch die Doppelwirkung des über viele Jahre hinweg gesunkenen (seit etwa 2000 aber wieder ansteigenden) Rentenzugangsalters einerseits und der steigenden Lebenserwartung andererseits. Durch die Anhebung der Altersgrenzen scheint dieser Prozess, der die Rentenfinanzen belastet, aber aktuell zum Stillstand zu kommen.

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Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee ist Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.