Rentenversicherung als Parafiskus
Die Gesetzliche Rentenversicherung blickt auf eine lange Geschichte zurück. In den zurückliegenden über 120 Jahren hat sie sich in vielfacher Hinsicht weiterentwickelt und verändert. Aber die Bausteine und grundlegenden Charakteristika dieses wichtigsten Zweiges der deutschen Sozialversicherung wurden bereits damals gelegt. Dies betrifft auch die Grundlagen ihrer Finanzierung.
Die Gesetzliche Rentenversicherung verfügt über eine eigene Finanzhoheit. Das heißt, sie führt einen eigenständigen Haushalt, der nicht Teil des Bundeshaushalts ist, sondern getrennt von diesem ist. Die Rentenversicherung ist damit ein sog. Parafiskus (vgl. Kasten). In der Bismarck'schen Tradition der deutschen Sozialversicherung waren die Sozialversicherungen von Anfang an als eigenständige Haushalte mit Zwangsabgaben (Sozialversicherungsbeiträge) neben dem Steuersystem der öffentlichen Haushalte angelegt, etwa im Gegensatz zu Ländern wie Dänemark oder dem Vereinigten Königreich, sog. Beveridge-System (vgl. Alterssicherungssysteme in Europa). Die − begrenzte − Autonomie des selbstverwalteten Parafiskus soll auch vor begehrlichen Zugriffen der Finanzminister schützen. Diese Hoffnung ist in der Vergangenheit allerdings nur begrenzt erfüllt worden.
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Parafiskus
Zimmermann, Henke 1985, S. 402.