Ausgaben
Der größte Ausgabeposten der gesetzlichen Rentenversicherung sind mit knapp 90 Prozent die Rentenausgaben.


Die Renten stellen mit nahezu 90 Prozent aller Ausgaben den mit Abstand größten Ausgabeposten der GRV dar (vgl. Tabelle). Dabei dominieren die Ausgaben für die Versicherten- und Hinterbliebenenrenten (89,8 %). Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten haben bei der GRV eine nur geringe Bedeutung (1,4 %); im Unterschied zur privaten Lebens- und Rentenversicherung arbeitet die GRV äußerst "kostengünstig".
Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung 2017
Angaben in Mrd. Euro und in Prozent
Einnahmen | Mrd. € | in % | Ausgaben | Mrd. € | in % |
---|---|---|---|---|---|
Beitragseinnahmen | 225,2 | 75,2 | Rentenausgaben | 268,9 | 90,0 |
Bundeszuschüsse | 49,0 | 16,4 | Beiträge zur KVdR | 19,1 | 6,4 |
Zusätzliche Bundeszuschüsse | 24,0 | 8,0 | Leistungen zur Teilhabe | 6,4 | 2,1 |
Erstattungen | 1,0 | 0,3 | Beitragserstattungen | 0,1 | 0,0 |
Vermögenserträge | 0,00 | 0,0 | Verwaltungs- und Verfahrenskosten | 4,0 | 1,3 |
Sonstige Einnahmen | 0,2 | 0,01 | Kindererziehungs- leistungen | 0,08 | 0,1 |
Sonstige Ausgaben | 0,4 | 0,1 | |||
Einnahmen gesamt | 299,5 | 100 | Ausgaben gesamt | 298,9 | 100 |
Einnahmeüberschuss | 0,5 |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund 2018, Rentenversicherung in Zahlen.


Die Höhe der Rentenausgaben hängt zentral ab
- von der Zahl der Renten
(die Zahl der Renten ist höher als die Zahl der Rentner, da eine Person mehrere Renten beziehen kann, nämlich eine eigene Rente und eine Hinterbliebenenrente; vgl. Grundlagen der Gesetzlichen Rentenversicherung) - von der durchschnittlichen Höhe der Renten
Die durchschnittliche Höhe der Renten wiederum wird bestimmt durch die persönlichen Entgeltpunkte in jedem Rentenfall, den Rentenartfaktor und durch die Höhe des aktuellen Rentenwerts (vgl. Rentenberechnung).