Umlageverfahren und Rücklagen
Was die Gesetzliche Rentenversicherung im Laufe einer Periode an Renten auszahlt, muss in derselben Periode auch wieder an Einnahmen hereinkommen, um den Haushalt auszugleichen. Durch dieses Umlageverfahren trägt die jeweils aktive erwerbstätige Generation die Finanzierung der Einkommen der älteren Generation (intergenerationelle Einkommensumschichtung).
Die versicherten Arbeitnehmer bezahlen über ihre Beiträge, d. h. über Abzüge von ihrem Einkommen, die Renten von heute und erwerben dadurch zugleich den Anspruch, dass auch ihre eigenen Renten von der künftigen, dann im Erwerbsleben stehenden Generation finanziert werden (Generationenvertrag). Der Anspruch ist jedoch nicht im engeren juristischen Sinne zu verstehen, sondern als Norm, die im politischen Prozess eingelöst werden muss.


Beim Umlageverfahren finanzieren die Beitragszahler also nie die eigene Rente, sie leisten immer nur einen Beitrag zur Finanzierung der laufenden Renten. Aus den Beiträgen der Versicherten wird kein Vermögen bzw. kein Kapitalbestand angesammelt. Der Beitragszahler erwirbt jedoch Anwartschaften, d. h. eine staatliche Zusage auf einen Rentenanspruch. Dieser Anspruch besteht allerdings nicht in einem absoluten Wert, sondern in so genannten "Entgeltpunkten" (vgl. Rentenberechnung). Im Umlagesystem gibt es keine Rechte hinsichtlich einer bestimmten Rentenhöhe oder eines bestimmen Rentenniveaus, sondern immer nur Ansprüche auf eine relative Beteiligung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Erwerbsgeneration. Insofern vertraut das Umlageverfahren prinzipiell auf die langfristige Stabilität und Ergiebigkeit der Lohn- bzw. Erwerbseinkommen und der Bereitschaft und Fähigkeit der jeweiligen Erwerbsgeneration, Beiträge in der erforderlichen Höhe zu leisten.

