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Die lohndynamische Rente | Rentenpolitik | bpb.de

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Die lohndynamische Rente

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

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Angesichts eines steigenden Preisniveaus würde eine einmal errechnete und nicht mehr angepasste Rente im Laufe der Jahre ihren Wert verlieren; die Kaufkraft der Renten sinkt und damit auch der Lebensstandard der RentnerInnen.

Rentnerin beim Einkauf: Kaufkraft und Lebensstandard der RenterInnen sinken stetig. (© AP)

Unveränderte Renten bedeuten aber auch, dass sich die Einkommensposition der RentnerInnen gegenüber der aktiven Erwerbsbevölkerung verschlechtert. Denn wenn im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklung die Erwerbseinkommen steigen, die Renten aber nicht, dann wird die ältere Generation von der allgemeinen Wohlstandsentwicklung abgekoppelt.

Ein Beispiel:

Ein Rentner, der 45 Entgeltpunkte aufweist (der sog. Standardrentner oder "Eckrentner") bezog im Jahr 1980 eine Jahresrente von 7.562 Euro bzw. eine Monatsrente von 630,16 Euro. 30 Jahre später schon im Jahr 2010, hätte dieser Betrag noch nicht einmal ausgereicht, um ein Leben oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen zu können.


Es reicht also nicht, die individuelle Rente nur bei ihrer Erstberechnung am allgemeinen Einkommensniveau (aktueller Rentenwert) auszurichten; die Renten müssen über ihre langjährige Laufzeit hinweg immer wieder an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Erfolgt die Anpassung der Renten nach einem regelförmigen und jährlichen Verfahren, lässt sich von einer Dynamisierung der Renten reden. Die Rentendynamisierung soll den älteren Menschen garantieren, dass ihre einmal festgestellte Rente mit der allgemeinen Entwicklung des Lebensstandards Schritt hält. Wenn die Rentenanpassung nach einem gesetzlich festgelegten und nachprüfbaren Regelverfahren erfolgt und nicht unberechenbar von Fall zu Fall (durch politische Entscheidungen), führt dies zu einem hohen Maß an (Rechts-)Sicherheit. Verlässlichkeit und Sicherheit sind besonders dann wichtig, wenn die Menschen ihre Lebensplanung neu strukturieren, so bei altersbedingter Berufsaufgabe, und womöglich langfristig wirksame finanzielle Dispositionen für die Gestaltung der neuen Lebensphase treffen.

Die Rentendynamik zählt nicht zum Kernbestand der Bismarckschen Sozialversicherungsgesetzgebung, sondern ist erst mit der großen Rentenreform von 1957 zum Durchbruch gekommen (vgl. Interner Link: Geschichte der Rentenversicherung in Deutschland) und danach schrittweise auf andere Sozialleistungen (u. a. Unfallrente, Kriegsopferversorgung) übertragen worden. Erst seitdem hat die gesetzliche Rente ihre ursprüngliche Funktion als begrenzter Einkommenszuschuss hinter sich gelassen und sich dem Grundsatz einer Teilhaberente geöffnet. Mit der Einführung der "dynamischen Rente" war zugleich die Grundentscheidung verbunden, die Rentenpassung an die Entwicklung der Einkommen der ArbeitnehmerInnen zu binden (lohndynamische Rente).

"Technisch" erfolgt die Anpassung der Renten nach einem einfachen Grundsatz. Jährlich – üblicherweise zur Jahresmitte − wird der aktuelle Rentenwert neu berechnet. Da jede einzelne Rente durch die Multiplikation der Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert ermittelt wird, führt die Erhöhung des aktuellen Rentenwerts zu einer entsprechenden Erhöhung aller Renten − nicht nur die neu zugehenden Renten, sondern auch die sog. Bestandsrenten werden von der Erhöhung des aktuellen Rentenwerts erfasst: Die Multiplikation des bisherigen aktuellen Rentenwerts mit der Anpassungsrate ergibt den neuen aktuellen Rentenwert.

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Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee ist Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.