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Bestimmungsfaktoren für die Rentenhöhe | Rentenpolitik | bpb.de

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Bestimmungsfaktoren für die Rentenhöhe

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

/ 3 Minuten zu lesen

Auf die Rentenhöhe wirken individuelle Faktoren (Erwerbsbiografie, relative Beitragshöhe, Art der Rente) ebenso ein wie die Entwicklung des allgemeinen Lohnniveaus und Veränderungen im Rentenrecht (wie die Anrechnung von Ausbildungs- oder Kindererziehungszeiten).

Eine nur geringe Zahl von rentenrechtlichen Zeiten kann verschiedene Ursachen haben, unter anderem auch Phasen der Arbeitslosigkeit, insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit. (© AP)

Für die in Euro gemessene absolute Höhe der Renten ist die Höhe des aktuellen Rentenwerts und seine Anpassung im Zeitverlauf die entscheidende Größe. Denn der aktuelle Rentenwert legt die Höhe einer jeden Rente fest. Sowohl die neu zugehenden Renten als auch die Renten im Bestand werden damit entscheidend durch die (Brutto-)Lohnentwicklung, aber auch durch die politisch verantworteten Veränderungen im Rentenanpassungsverfahren (vgl. Interner Link: Rentenanpassung) bestimmt.

Die Abstufung zwischen den einzelnen Renten hingegen, also die Spreizung zwischen hohen und niedrigen Renten, hängt von individuellen Faktoren ab, die sich in der Summe der Entgeltpunkte widerspiegeln. Für die Höhe einer Rente ist es dabei unerheblich, wann sie erstmals bezogen worden ist. Bei einer gleichen Zahl an persönlichen Entgeltpunkten (= Entgeltpunkte x Zugangsfaktor) fällt im Grundsatz eine Altersrente immer gleich hoch aus, unabhängig davon, ob der Rentenbeginn beispielsweise im Jahr 1990 oder im Jahr 2018 datiert, und auch unabhängig davon, welche Höhe der Beitragssatz jeweils hatte.

Charakteristikum der Rentenversicherung ist, dass die Zahl der Entgeltpunkte in einem hohen Maße variiert. Die einzelnen Renten in ihrer jeweiligen Höhe sind ein Spiegelbild der individuellen Erwerbsbiographien, die wiederum durch eine Vielzahl von Einflussfaktoren geprägt sind. Dabei gilt der einfache Sachverhalt, dass lange und kontinuierliche Erwerbsbiografien mit einem durchgängig hohen Arbeitsentgelt zu einer hohen Zahl von Entgeltpunkten und einer entsprechend hohen individuellen Rente führen. Im Umkehrschluss gilt, dass die Renten umso niedriger ausfallen, je stärker von diesem Idealfall abgewichen wird. Wenige Versicherungs- und Beitragsjahre und/oder niedrige Entgelte schlagen sich unmittelbar negativ in der Summe der Entgeltpunkte nieder.

Eine nur geringe Zahl von rentenrechtlichen Zeiten (Beitragszeiten und beitragsfreie Zeiten) kann mehrere Ursachen haben, so vor allem

  • ein später Erwerbseintritt und/oder ein früher Erwerbsaustritt,

  • lange Ausbildungs- und Weiterbildungszeiten,

  • Phasen der Arbeitslosigkeit, insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit, die leistungsrechtlich nicht berücksichtigt werden,

  • unterbrochene oder frühzeitige beendete Erwerbsbiografien vor allem wegen längerer Kindererziehungs-, Familien- und Pflegephasen,

  • ein beruflicher Statuswechsel und ein entsprechender Wechsel in ein anderes Alterssicherungssystem (Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, private Vorsorge),

  • Prozesse der Zu- und Abwanderung,

  • geringfügige Beschäftigungsverhältnisse.

Niedrige Entgeltpunkte je Jahr können u. a. verursacht sein durch

  • Niedriglöhne (niedrige Stundenentgelte),

  • niedrige Monatseinkommen aufgrund reduzierter Arbeitszeiten (Teilzeitarbeit),

  • niedrige bzw. abgesenkte Bewertung von Anrechnungszeiten,

  • niedrige Beitragszahlungen bei einer freiwilligen Versicherung.

Viele dieser Einflussfaktoren können sich überlagern und verstärken. So lässt sich beispielsweise empirisch feststellen, dass der berufliche Wiedereinstieg nach einer Phase längerer Arbeitslosigkeit sehr häufig nur auf der Basis einer niedrigen Verdienstposition gelingt. Gleichmaßen ist die Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach einer längeren Kindererziehungs- und Familienpause in der Regel mit Einkommensverlusten (im Vergleich zur früheren Beschäftigung) verbunden, die in den meisten Fällen auch bis zum Renteneintritt nicht ausgeglichen werden.

Auf die Höhe der individuellen Renten einzelner Geburtsjahrgänge wirken sich aber auch Veränderungen im Rentenrecht aus − und zwar in Abhängigkeit von der Wirksamkeit rechtlicher Einschnitte oder Leistungsausweitungen. Ältere Jahrgänge kommen beispielsweise noch in den Genuss der Anrechnung von schulischen Ausbildungszeiten, jüngeren Jahrgängen stehen drei Jahre Kindererziehungszeiten als Beitragszeiten zu. Jüngere Jahrgänge wiederum müssen bei einem vorzeitigen Rentenbezug Abschläge hinnehmen. Diese Liste ließe sich fortsetzen.

Ein Blick in die Rentenstatistik kann nur begrenzt Auskunft darüber geben, welche Rechtsstände sowie Erwerbs- und Versicherungsbiografien hinter welchen Renten stehen und welche Einkommens- und Versorgungslage im Alter vorliegt: Eine niedrige Rente kann ein Indiz sein für ein Einkommensproblem, muss es aber nicht. Denn niedrige Renten können durch hohe Versorgungsansprüche aus anderen Systemen ergänzt werden, wenn etwa ein Freiberufler oder ein Beamter am Berufsanfang für wenige Jahre als Angestellter versicherungspflichtig beschäftigt war, dann aber seinen Status gewechselt hat und in ein anderes Alterssicherungssystem übergegangen und dort gut abgesichert ist. Anders herum muss eine vergleichsweise hohe gesetzliche Rente kein Indiz sein für eine gute Versorgungslage, wenn dies die einzige Einkommensquelle im Alter ist und keine ergänzenden Ansprüche aus anderen Systemen (betriebliche und private Vorsorge) vorhanden sind. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass verheiratete RentnerInnen ihren Lebensunterhalt aus den gemeinsamen Renteneinkünften bestreiten und dass im Todesfall des Ehepartners/der Ehepartnerin Hinterbliebenenrenten die eigene womöglich niedrige Rente ergänzen (vgl. Interner Link: Hinterbliebenenrenten).

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Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee ist Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.