Zwar dominieren in allen EU-Ländern die Ausgaben für die Alterssicherung die Sozialsysteme. Aber die Spannweite ist groß. Das zeigt sich auch daran, dass das Risiko der Altersarmut unterschiedlich hoch ausfällt.
In allen Ländern der Europäischen Union stellt die Alterssicherung den Kern des Wohlfahrtsstaates und des Systems der sozialen Sicherung dar. Das wird deutlich, wenn man die finanziellen Dimensionen betrachtet (vgl. Abbildung "Sozialleistungen nach Funktionen in ausgewählten EU-Ländern 2015"):
Die Ausgaben für die Bereiche Alterssicherung und Absicherung der Hinterbliebenen machen nahezu durchgängig das Schwergewicht der Sozialausgaben insgesamt aus. Die Anteile schwanken 2015 in den meisten Ländern der EU zwischen 40 und 60 Prozent.
Deutschland liegt 2015 trotz der im internationalen Vergleich starken Alterung der Bevölkerung mit einem Anteil von 39,1 Prozent deutlich unter dem Durchschnitt der 28 EU-Staaten (44,1 %).
Betrachtet man die Bedeutung der Ausgaben für die Alterssicherung (hier jeweils ohne Absicherung der Hinterbliebenen) bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt, werden ebenfalls große Abweichungen zwischen den EU-Ländern sichtbar (vgl. Abbildung "Sozialausgaben Funktion Alter (ohne Invalidität) in % des BIP, EU-Mitgliedsstaaten, 2015": Die Spannweite reicht von 17,1 Prozent (Griechenland) bis 5,8 Prozent (Irland). Deutschland liegt mit 10,1 Prozent in der unteren Hälfte der Länder und auch unterhalb der EU-28-Durchschnittsquote (11 Prozent).
Sozialausgaben Funktion Alter in den EU-Mitgliedsstaaten 2015
Entscheidend für die Einkommens- und Versorgungslage der älteren Generation sind aber nicht allein die institutionellen Ausgestaltungsvarianten der Alterssicherung und die Höhe der getätigten Ausgaben. Es kommt darauf an, ob und inwieweit die jeweiligen nationalen Systeme im Zusammenwirken ihrer Komponenten die Ziele der Alterssicherung erreichen. Dabei sollen drei grundlegende Zieldimensionen unterschieden werden:
Vermeidung von Altersarmut.
Sicherung des Lebensstandards in der nachberuflichen Lebensphase.
Verringerung von intragenerationalen Einkommensdisparitäten.
Vermeidung von Altersarmut
Armutsrisikoquoten* der älteren Bevölkerung (65 und älter), EU-Mitgliedsstaaten, 2016
Die Ergebnisse der vergleichenden Armutsforschung zeigen, dass es in Europa extreme Unterschiede hinsichtlich der Betroffenheit von Altersarmut gibt (und zwar immer bezogen auf das Einkommensniveau in den einzelnen Ländern! ). Viele der mittel- und südosteuropäischen EU-Mitgliedsländer weisen für die ältere Bevölkerung Armutsrisikoquoten von weit über 20 Prozent auf. Die Extreme werden durch Estland (40,2%) und Lettland (39,9%) markiert. Am unteren Ende der Skala liegen vermehrt die west- und nordeuropäischen Staaten. In Deutschland sind 17,6 Prozent der Älteren armutsgefährdet. Der EU-28 Durchschnitt liegt bei 14,6 Prozent.
Auch im Grad der Lebensstandardsicherung lassen sich erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern erkennen. Die Tabelle "Nettoersatzquoten nach Verdienstniveau" erlaubt dies zumindest in einer Annäherung.
Nettoersatzquoten nach Verdienstniveau
Individuelles Arbeitsentgelt, Vielfaches des Durchschnittsverdiensts für Männer(Frauen falls abweichend)
OECD-Länder
Renteneintritts- alter
0.5
1
1.5
Australien
67
95.0 (91.8)
42.6 (38.8)
45.4 (41.4)
Österreich
65
92.2
91.8
90.9
Belgien
65
62.6
66.1
50.1
Kanada
65
62.2
53.4
38.5
Chile
65
48.3 (45.6)
40.1 (36.3)
40.6 (36.7)
Tschechische Republik
65
88.3
60.0
48.7
Dänemark
74
110.3
80.2
76.2
Estland
65
73.7
57.4
51.1
Finnland
68
66.9
65.0
65.1
Frankreich
64
70.4
74.5
70.3
Deutschland
65
54.7
50.5
49.8
Griechenland
62
60.7
53.7
54.1
Ungarn
65
89.6
89.6
89.6
Island
67
85.5
75.7
77.8
Irland
68
70.0
42.3
32.4
Israel
67 (64)
100.4 (91.9)
75.1 (67.4)
54.9 (49.3)
Italien
71
93.0
93.2
93.8
Japan
65
52.6
40.0
35.3
Korea
65
63.8
45.1
33.7
Lettland
65
55.7
59.5
59.0
Luxemburg
60
98.3
88.4
83.6
Mexiko
65
35.1
29.6 (27.7)
29.3 (27.5)
Niederlande
71
105.1
100.6 (27.7)
100.2 (27.5)
Neuseeland
65
80.7
43.2
30.5
Norwegen
67
64.8
48.8
41.3
Polen
65 (60)
37.2 (35.3)
38.6 (34.1)
37.9 (33.8)
Portugal
68
92.9
94.9
93.1
Slowakische Republik
68
85.0
83.8
83.5
Slowenien
60
57.3 (60.3)
56.7 (59.2)
54.1 (56.6)
Spanien
65
79.3
81.8
81.7
Schweden
65
62.4
54.9
67.6
Schweiz
65 (64)
57.4 (56.8)
44.9 (44.5)
31.5 (31.2)
Türkei
61 (59)
99.1 (95.9)
102.1 (97.0)
105.8 (101.4)
Vereinigtes Königreich
68
52.1
29.0
20.7
Vereinigte Staaten von Amerika
67
59.9
49.1
42.4
OECD
65.8 (65.5)
73.2 (72.7)
62.9 (62.2)
58.9 (58.2)
Weitere Länder
Argentinien
65 (60)
98.9 (90.3)
91.0 (83.1)
89.3 (81.3)
Brasilien
55 (50)
92.4
76.4 (58.1)
76.4 (58.1)
China
60 (55)
104.4 (89.7)
83.0 (71.3)
77.0 (66.3)
Indien
58
99.3 (94.4)
99.3 (94.4)
99.3 (94.4)
Indonesien
65
65.4 (60.8)
65.5 (60.9)
66.1 (61.6)
Russische Föderation
60 (55)
53.0 (47.2)
38.8 (32.9)
33.5 (27.7)
Saudi-Arabien
45
65.4
65.4
65.4
Südafrika
60
32.1
17.1
11.9
EU 28
65.9 (65.5)
79.7 (79.6)
70.6 (70.4)
66.8 (66.6)
Quelle: OECD (2018), S. 107.
Deutschland liegt mit den Nettoersatzquoten deutlich unter dem Durchschnitt der EU- und sogar der OECD-Länder und weist erneut wegen der Dominanz des Äquivalenzprinzips und der geringeren Bedeutung der Umverteilung zwischen den Niedrigeinkommensbeziehern und den Besserverdienern nur geringe Unterschiede bei den Nettoersatzquoten auf.
Allerdings "stehen und fallen" diese vergleichenden Berechnungen mit ihren Annahmen: Welche Alterssicherungsleistungen werden in den Vergleich einbezogen: Nur die gesetzliche Altersrente oder auch die Hinterbliebenenrente oder auch obligatorische bzw. sehr weit verbreitete (wo setzt man da die Grenze?) betriebliche und private Altersvorsorge. Auch kommt es zu Ergebnisunterschieden (z. B. bei den Lohnersatzraten; vgl. Kasten), wenn man mit Daten aus verschiedenen Erhebungen arbeitet – und nicht nur mit synthetischen Modellberechnungen für verschiedene Versicherungsverläufe (Die Verdienstangaben in konkurrierenden Erhebungen variieren zum Teil).
Bruttolohnersatzrate und Nettolohnersatzrate
Bei den Lohnersatzraten müssen Brutto- und Nettolohnersatzraten unterschieden werden, da Unterschiede zwischen verschiedenen Ländern hinsichtlich z. B. vor- und nachgelagerter Besteuerung (direkte Steuern) der Alterseinkommen sowie dem Ausmaß bestehen, in dem Rentnerinnen und Rentner Sozialbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung etc. abführen müssen.
Bei der Bruttolohnersatzrate wird die Rente vor Steuern inklusive der Sozialversicherungsbeiträge bei Rentenbeginn für einen idealtypischen Standardrentner in Bezug gesetzt zu dessen rechnerischem letzten Lohneinkommen vor Steuern und inklusive der Sozialbeiträge, plus eventuellen Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge. Bei der Nettolohnersatzrate wird nach gleichem Muster die Nettorente (nach Steuern und Sozialbeiträgen) zum letzten Nettolohn in Bezug gesetzt.
Man kann über die Aussagekraft dieser Indikatoren und die Berechnungsweisen der EU-Kommission zweifellos trefflich streiten. Als Belege gegen die verbreitete Meinung, in Deutschland seien die Renten besonders opulent und der soziale Ausgleich durch die und innerhalb der Sozialsysteme besonders ausgeprägt, sind die vorstehenden Ergebnisse jedoch hilfreich und tragfähig.
Einkommensdifferenzen innerhalb der Gruppe der Alten
Diese Differenzierungen leiten über zur dritten Zieldimension, der Frage nach den Einkommensdifferenzen innerhalb der Gruppe der Älteren. Die Antwort auf diese Frage hängt sehr von der Konstruktion des jeweiligen Alterssicherungssystems ab. Grundsicherungselemente oder im Umfang meist kleinere und meist mit hohen Zuführungen aus Steuermitteln versehene staatliche Basisrentensysteme haben eher Rentenzahlungen mit geringen Unterschieden in ihrer Höhe zur Folge (so z. B. in der Schweiz und in den Niederlanden). Daneben existierende betriebliche und private Alterssicherungssysteme als 2. bzw. 3. Säule (bzw. äquivalenzbasierte Versicherungssysteme überhaupt) kehren das Ergebnis teilweise geradezu um. Die Einkommensverteilung im Rentenalter hängt – neben den Einkommensdifferenzen im Erwerbsalter – also stark von der jeweiligen Mischung dieser Strukturelemente ab. Als Grundregel ist festzuhalten, dass die Ungleichverteilung unter den Älteren umso höher ausfällt, je gewichtiger die privaten bzw. äquivalenzbasierten Elemente sind.
Weitere Indikatoren für die Leistungsfähigkeit von Alterssicherungssystemen sind aber z. B. auch der Rechtsstatus der RentnerInnen (der bei bedürftigkeitsgeprüften Leistungen niedrig ist), die Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit der Systeme (die z.B. auch in einer Anpassungsdynamik zum Ausdruck kommt), die Anfälligkeit der Renten bzw. ihrer Armutsfestigkeit bei Wirtschaftskrisen, Akzeptanz und Finanzierungsgerechtigkeit.
Dass es in Deutschland keinen Anlass zur Selbstzufriedenheit gibt, zeigt ein Blick auf den Gender Pension Gap (vgl. Interner Link: Ausbau der Alterssicherung von Frauen) im europäischen Vergleich. Deutschland weist danach mit einer Lücke von 42,1 Prozent den fünfschlechtesten Wert unter den Ländern der EU im Jahr 2016 auf.
Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.
Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee ist Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.