Um eine Zuspitzung oder Wiederholung der Haushaltsprobleme in den Euro-Ländern zu vermeiden und die dahinter stehenden wirtschaftspolitischen Ungleichgewichte zwischen den Ländern (Preise und Exportstärke, Leistungsbilanzüberschüsse und -defizite, Wettbewerbsvor- und -nachteile, Inflations- und Deflationstrends) auszugleichen, hat die EU ab dem Jahr 2010 ein Instrumentarium zur wirtschafts- und haushaltspolitischen Koordinierung eingeführt. Dieses hat ebenfalls erhebliche Rückwirkungen auf die Rentenpolitik der Mitgliedsstaaten (Ausnahmen: Vereinigtes Königreich und Tschechien).
Es basiert auf der sog. Wachstumsstrategie Europa 2020 (intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum), dem Fiskalpakt von 2013 und dem sog. Six-pack (fünf EU-Verordnungen und eine Richtlinie).
Der Fiskalpakt beinhaltet im Wesentlichen die folgenden Elemente:
Verankerung ausgeglichener Haushalte in den nationalen Verfassungen,
Festlegung mittelfristiger Haushaltsziele für jedes Land,
Annäherung an ein Haushaltsdefizit von 0,5 Prozent des BIP,
Berichterstattungspflichten gegenüber Rat und Kommission,
Überwachung durch Rat und Kommission,
Sanktionen bei Nicht-Erfüllung
Dieses komplexe Gefüge zur Koordinierung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik der Länder wird jährlich als sog. Europäisches Semester praktiziert. Die Haushaltspläne der Mitgliedsstaaten durchlaufen vor ihrer Verabschiedung einen Bewertungsprozess, in dem die wirtschafts- und strukturpolitischen Maßnahmen überprüft werden. Maßgabe für diese Überprüfung ist, ob die Länder in der Lage sind bzw. sein werden, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und ausgeglichene Haushalte zu garantieren.
In der Mitte eines jeden Jahres verabschiedet der Europäische Rat dann Empfehlungen an alle Mitgliedsstaaten. Der ehemalige Präsident der Deutschen Rentenversicherung schreibt dazu:
QuellentextEmpfehlungen haben einen höheren Grad von Verbindlichkeit
"Grundlegend neu ist dieses Verfahren nicht. Neu ist aber, dass die Empfehlungen nunmehr einen höheren Grad von Verbindlichkeit haben. Die Empfehlungen können auch Maßnahmen im Bereich der Alterssicherung betreffen, obwohl es für diesen Bereich keine genuine Zuständigkeit der Europäischen Union gibt."
Quelle: Rische (2013), S. 19.
Die Grafik Das Europäische Semester (vgl. Externer Link: Europäische Kommission: Das Europäische Semester) illustriert die Abfolge der Monitoring- und Empfehlungsschritte im europäischen Semester im komplexen Zusammenwirken von Europäischer Kommission, Europäischem Rat, Europäischem Parlament und den Mitgliedstaaten.
In der Mitte des Jahres veröffentlicht der Europäische Rat, basierend auf den Berichten der Kommission, die länderspezifischen Empfehlungen. Sie umgreifen unterschiedliche Bereiche, so die Besteuerung, Arbeitsanreize, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und last but not least auch die Rentenpolitik.
Offen dabei bleibt, in welchem Maße diese aufgegriffen und angenommen werden. Allerdings drohen bei einem Überschreiten der Kriterien des Fiskalpaktes Sanktionen, die bislang jedoch noch gegenüber keinem Land verhängt worden sind.
Als Beispiel für Zielrichtung des Europäischen Semesters in der Alterssicherungspolitik sei das Jahr 2014 gewählt. In diesem Jahr haben insgesamt 15 Länder Empfehlungen zur Rentenpolitik erhalten. Allgemein heißt es:
QuellentextMitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament
"Die Kommission weist darauf hin, dass in über der Hälfte der Mitgliedsstaaten eine Rentenreform notwendig ist, damit die Rentensysteme weiterhin sozial angemessen und finanziell tragfähig sind. Ein wesentlicher Faktor für die Nachhaltigkeit der Rentensysteme ist der Zeitpunkt, zu dem ein Arbeitnehmer gesetzlich Anspruch auf Eintritt in den Ruhestand hat, d.h. das gesetzliche Renteneintrittsalter.
Die Verknüpfung des gesetzlichen Renteneintrittsalters mit der Lebenserwartung wird angesichts des steigenden Anteils älterer Menschen in der EU zur Erhaltung der finanziellen Stabilität der öffentlichen Rentensysteme beitragen. Längere Beitragszeiten während des Arbeitslebens würden ebenfalls helfen, die Renten auf einem angemessenen Niveau zu halten."
Quelle: Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Externer Link: Europäisches Semester 2014: Länderspezifische Empfehlungen.
Für Deutschland hat der Europäische Rat im Jahr 2014 z. B. folgende Empfehlungen gegeben:
QuellentextEmpfehlungen des Europäischen Rates an Deutschland
"Die jüngst beschlossene Rentenreform belastet die Tragfähigkeit des öffentlichen Rentensystems und soll durch eine Rentenbeitragserhöhung finanziert werden, was sich negativ auf die verfügbaren Einkommen der aktiven Erwerbsbevölkerung auswirkt.
Die Reform könnte außerdem negative Auswirkungen auf den Abschluss zusätzlicher Alterssicherungen der zweiten und dritten Säule nach sich ziehen. (…)".
Der Rat empfiehlt, dass Deutschland im Zeitraum von 2014 bis 2015 die Tragfähigkeit des öffentlichen Rentensystems sicherstellt, indem:
"die Finanzierung neuer versicherungsfremder Leistungen (Mütterrente) durch Steuereinnahmen erfolgt, um u.a. einen weiteren Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge zu vermeiden,
mehr Anreize für einen späteren Renteneintritt gesetzt werden,
und die Beteiligung an Alterssicherungen der zweiten und dritten Säule erhöht wird."
Quelle: Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Europäisches Semester 2014: Länderspezifische Empfehlungen.