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Arbeit des Europäischen Parlaments

Karl-Rudolf Korte

/ 3 Minuten zu lesen

Seinen Sitz hat es in Straßburg, doch es tagt auch regelmäßig in Brüssel. An beiden Standorten lassen sich aus der Arbeit des Europäischen Parlaments grundsätzlich drei wichtige Funktionen ableiten: Politikgestaltung, Systemgestaltung und Interaktion.

Der Präsident des Europäischen Parlaments David Sassoli hält im März 2021 anlässlich der Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung über die Zukunft Europas in Brüssel eine Rede. Der italienische Politiker des Partito Democratico übt seit dem 3. Juli 2019 dieses Amt aus. (© picture-alliance, AA | Dursun Aydemir)

Der Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg. Dort treffen die Abgeordneten zwölfmal im Jahr zu einer einwöchigen Plenarsitzung zusammen. Zur Erleichterung der Kontakte zu Kommission und Ministerrat finden die Sitzungen der Ausschüsse und Fraktionen in Brüssel statt. Das Parlament tagt aber auch zusätzlich jedes Jahr bis zu sechsmal in Brüssel. Das Generalsekretariat des Parlaments hat seinen Sitz in Luxemburg. Sämtliche Debatten des Parlaments und seiner Ausschüsse werden in den 24 Amtssprachen der EU geführt und simultan übersetzt. Ebenso werden die Dokumente in allen 24 Sprachen der Gemeinschaft verfasst.

Ein wichtiger Teil der parlamentarischen Arbeit des Straßburger Parlaments läuft in den parlamentarischen Ausschüssen ab, die die Arbeit und die Sitzungen des Plenums vorbereiten. Die Ausschüsse benennen für jedes Thema einen Abgeordneten als Berichterstatter. Neben den Berichterstattungen zählen zum Arbeitskatalog des Plenums Fragestunden, Dringlichkeitsdebatten über aktuelle Fragen sowie Erklärungen von Kommission und Ministerrat zu aktuellen Fragen.

Um seiner Kontrollfunktion gerecht zu werden, greift das Europäische Parlament auf sein Fragerecht gegenüber den anderen EU-Organen zurück. Das gilt auch für den Europäischen Rat. Als dessen Präsident erläutert Charles Michel am 21. Oktober 2020 den Abgeordneten die Ergebnisse des EU-Gipfels der Staats- und Regierungschefs. (© picture-alliance, AA | Dursun Aydemir)

Mit der Politikgestaltungsfunktion, der Systemgestaltungsfunktion und der Interaktionsfunktion lässt sich für das Europäische Parlament ein dreifacher Funktionskatalog definieren.

  • Die Politikgestaltungsfunktion beinhaltet jene Aktivitäten und Maßnahmen des Europäischen Parlaments, die auf eine Beeinflussung der vorhandenen EU-Politiken durch Initiativen, Mitwirkung bei der Rechtsetzung und durch Kontrollen zielen. Dabei greift das Parlament auf sein Fragerecht gegenüber den anderen Institutionen der EU und die Arbeit der Kontroll- und Untersuchungsausschüsse zurück. Gerade die Aufdeckung eines Korruptionsskandals, der 1999 zum Rücktritt der Europäischen Kommission führte, zeigte, wie wichtig diese Kontrollfunktion ist.

  • Die Systemgestaltungsfunktion umfasst den Beitrag des Europäischen Parlaments zu Veränderungen der Entscheidungsverfahren innerhalb der EU-Institutionen sowie der Zuständigkeitsverteilungen zwischen diesen und den Mitgliedstaaten. So veröffentlicht das Parlament zu den Regierungskonferenzen, die über die Weiterentwicklung der EU entscheiden, einen eigenen Vertragsentwurf und versucht dadurch, die Positionen der Regierungen im Rahmen der Verhandlungen zu beeinflussen.

  • Die Interaktionsfunktion umfasst dagegen die Beziehungen zwischen den Abgeordneten und den Wählerinnen und Wählern in den Mitgliedstaaten der EU. Dazu zählen die Aufnahme und die Artikulation von Wählerinteressen, die Zusammenfassung unterschiedlicher Positionen sowie die Mobilisierung der Menschen für Anliegen der Europäischen Union. Während sich das EP in den beiden erstgenannten Funktionsbereichen mittlerweile ein eigenständiges Profil erarbeiten konnte und ein bedeutsames Maß an Durchsetzungsfähigkeit erlangte, konnte dies den Bürgerinnen und Bürgern bisher nur unzureichend vermittelt werden. Entsprechend schwach ausgeprägt ist deshalb die Interaktionsfunktion. Dies findet nicht zuletzt in der geringen Beteiligung an der Wahl zum EP seinen Niederschlag. Außer in Staaten, in denen zumindest formell Wahlpflicht besteht (Belgien, Griechenland, Luxemburg, Zypern), liegt sie gemeinhin unter der bei nationalen Wahlen. Vergleicht man die Wahlbeteiligung in den Mitgliedstaaten seit 1979, so ist tendenziell ein Rückgang der Beteiligung bei der Wahl des EP zu beobachten.

Mit dem Abschluss des Maastrichter Vertrages wurde das EP aufgewertet. Die Mitwirkung an der Gesetzgebung wurde gestärkt. In Bereichen wie Binnenmarkt, Forschung, Gesundheitswesen, Bildung und Kultur ist eine Einbindung des Europäischen Parlaments in die Arbeit von Rat und Kommission fixiert worden. Das Parlament hat bei Rechtsakten in diesen Politikfeldern Mitentscheidungskompetenzen erhalten. Allerdings sind nach wie vor die Kompetenzen des Europäischen Parlaments, beispielsweise Mitwirkungs-, Entscheidungs- und Kontrollmechanismen im europäischen Institutionengefüge, nicht mit denen des Deutschen Bundestages vergleichbar.

Fussnoten

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Professor Dr. Karl-Rudolf Korte hat einen Lehrstuhl für Politikwissenschaft inne und ist Direktor der NRW School of Governance der Universität Duisburg-Essen. Er ist zudem geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift für Politikwissenschaft.

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