Rating-Agenturen
Wachstum und neue Aufgaben der Agenturen
Bereits mit dem Entstehen von Großkonzernen und der fortschreitenden massiven Industrialisierung im letzten Drittel des neunzehnten Jahrhunderts wuchsen den Agenturen neue Aufgaben zu. Mit den lateinamerikanischen Schuldenkrisen in den 1880er und 1890er Jahren sowie nach dem Großen Crash von 1932 rückte auch die Kreditwürdigkeitsprüfung ganzer Länder in den Fokus. 1975 ordnete die amerikanische Börsenaufsicht SEC gewisse Kapitalanforderungen für Wertpapierhändler (Broker und Dealer) an. Diese Anforderungen durften durch von der Aufsicht zugelassene und „besonders respektable“ Agenturen zertifiziert werden, was einen massiven Machtzuwachs dieser Agenturen gleichkommt. Seitdem ist der Begriff NRSRO in Gebrauch.Im Zuge der durch Margaret Thatcher und Ronald Reagan eingeleiteten neoliberalen Revolution verloren staatliche Instanzen zunehmend an Einfluss. In diese Lücke stießen die Agenturen. Seit Ende der 80er Jahre dominieren sie –als eigentlich systemfremde Elemente – auch zunehmend das kontinentaleuropäische Wirtschaftsgeschehen.
Besonders großen Einfluss haben die Ratingagenturen über die Eigenkapitalvorschriften für Banken und Finanzinstitutionen – insbesondere die Regelwerke Basel II und Basel III – sowie die Anlagerichtlinien für viele Investmentgesellschaften und Versicherer gewonnen aufgrund von:
- Eigenkapitalvorschriften: Eigenkapital ist das Kapital, welches Unternehmen dauerhaft von (Mit)Eigentümern gegeben wird, welches nur schwer wieder aus dem Unternehmen herausgenommen werden kann und welches im Falle unternehmerischen Versagens haftet. Es steht auf der Passivseite der Bilanz (Mittelherkunft) und gleicht eventuelle, mit Kreditgeschäften und Verlusten gemachte Investments aus. Nach den Regelwerken von Basel II und folgenden müssen Banken nun keine festen Eigenkapitalquoten vorhalten, sondern ihre Aktiva risikogewichtet mit Eigenkapital hinterlegen. Hierbei spricht man von „Kernkapital“. Insgesamt hat dieses Verfahren natürlich dazu geführt, dass die Eigenkapitalquoten massiv ausgedünnt wurden und die Risiken im System massiv stiegen. So ist es möglich, dass zum Beispiel bei der Deutschen Bank im Jahr 2011 weniger als 2 Prozent der Bilanzsumme echtes Eigenkapital waren, das angegebene „Kernkapital“ aber erheblich höher lag. Bei der Einschätzung des Risikos (und damit der Eigenkapitalanforderungen und der Gewinnmöglichkeiten) spielen die Ratingagenturen eine dominante Rolle.
- Ungleicher Behandlung von Investmentbanking und kreditgewährenden Banken: da Investmentbanken die meisten Produkte nur kurz in ihren Büchern haben, sind die Kapitalanforderungen meist gering, während diese für Banken massiv heraufgesetzt wurden, die Kredite an Mittelständler und Unternehmen gewähren. Auch für Investitionen in Staatsanleihen, die mit AAA geratet sind, müssen Banken keinerlei haftendes Eigenkapital vorhalten. Hier ist eine Interessenidentität („Kumpanei“) zwischen Staatsanleihen und Politik entstanden, denn die Politiker haben natürlich ein Interesse daran, dass Staatsschulden möglichst gut bewertet werden. Im Jahr 2012 sind immer noch etliche Industrienationen mit AAA bewertet. Es ließe sich argumentieren, dass zum aktuellen Zeitpunkt keine der großen Industrienationen mehr als A verdient hat.
- Anlagevorschriften für Kapitalanlagegesellschaften und Versicherungen: auch in den Anlagevorschriften vieler Versicherer finden sich Vorschriften, nach denen nur in Papiere mit einem bestimmten Rating investiert werden darf. Damit übernehmen die Agenturen allerdings eine Rolle, die ihnen in einer Marktwirtschaft nicht zusteht: Anstelle der Banken oder Kapitalanlagegesellschaften schätzen sie das Risiko ein. Geht ein Investment schief, ist der Vorstand der Bank oder der Kapitalanlagegesellschaft aus dem Schneider. Allerdings können die Ratingagenturen mit ihrer geringen Eigenkapitalausstattung niemals die volle ökonomische Verantwortung für potentielle Schäden übernehmen. Das Ganze ist also ein System organisierter Verantwortungslosigkeit.
- Vertrauen auf Ratings von Seiten der Regulierungsbehörden: Aufgrund der EU-Gesetzgebung (EU-Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen von 2008), welche die Einhaltung der Basel-II-Empfehlungen vorschreibt, sind Europäische Banken und die Europäische Zentralbank noch mehr auf standardisierte Einschätzungen angewiesen, insbesondere von Moody’s und Standard & Poors.